Anfang des Jahres erhoben viele Sparkassen und Banken Gebühren für das Abheben. Viele Kunden waren sauer – und erwogen, die Bank zu wechseln. Doch wie geht das?
Höhere Kontoführungsgebühren, Beiträge fürs Geldabheben und Servicekosten für angebliche Zusatzleistungen: Bankkunden mussten bereits Anfang 2017 mehrmals mächtig schlucken. Sparkassen und Banken verlangten einen Gebührenhammer nach dem anderen – doch das ließen viele Kunden nicht auf sich sitzen und beschwerten sich. Teilweise mit Erfolg.
Girokonto wechseln: Das müssen Sie beachten
So wurden bei einigen Kreditinstituten bereits etwaige Gebühren wieder abgeschafft. Dennoch bleibt bei vielen Kunden ein fader Nachgeschmack hängen – und planen, ihr Girokonto zu wechseln. Doch wie geht das? Und macht die alte Bank Probleme? Die Redaktion erklärt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen – und dabei möglichst wenig Aufwand haben.
Generell gilt: Das Girokonto zu wechseln klappt meist mühelos – und ist dabei oftmals kostenlos. Und das Beste daran: Die neue und sogar die alte Bank sind dazu verpflichtet, Ihnen beim Wechsel zu helfen. Seit dem 18. September 2016 haben Bankkunden einen gesetzlichen Anspruch darauf. Viele Kreditinstitute halten sich daran und helfen dabei freiwillig, Daueraufträge, Lastschriften und Überweisungen umzustellen.
Sie müssen nur – in der Filiale oder online auf der Homepage – bei der neuen Bank ein neues Girokonto eröffnen. Das rät die Verbraucherzentrale. Dazu füllen Sie einen schriftlichen Antrag, der Ihnen zugeschickt wird, mit Ihren Daten und Angaben aus, unterschreiben diese und ermächtigen so die Bank mit einem entsprechenden Formular zur Kontowechselhilfe.
Die neue Bank muss dann innerhalb von zwei Werktagen bei der alten Bank folgende Dinge einfordern:
- Liste der bestehenden Daueraufträge und Informationen zu erteilten Lastschriftmandaten
- Liste mit Informationen über regelmäßig eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten
Kontowechselhilfe: So gehen Sie am einfachsten vor
Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, sollte die alte Bank schnell reagieren. Das heißt: Sie hat fünf Werktage Zeit, die angeforderten Belege zur neuen Bank und zu Ihnen zu schicken. Zudem darf sie Daueraufträge und Lastschriftmandate ab einem gewünschten Termin nicht mehr ausführen. Außerdem muss es Ihr restliches Kontoguthaben an Ihr neues Girokonto überweisen und schließlich das alte Konto zum gewünschten Zeitpunkt schließen.
Dann ist wiederum die neue Bank wieder am Zug. Diese hat ebenfalls fünf Geschäftstage Zeit, das neue Konto nach Ihren Weisungen einzurichten. Bis dahin müssen alle Daueraufträge eingerichtet sein, Lastschriften akzeptiert und Arbeitgeber & Co. über die neue Kontoverbindung informiert werden. Zudem erhalten letztere eine Kopie der Ermächtigung.
Was aber tun, wenn sich die alte Bank gegen einen Wechsel sperrt? Dann haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen. Diese kann schließlich Ihrer alten Bank mit Bußgeld drohen.
Tipp: Schicken Sie zudem eine Kopie der Beschwerde an die Verbraucherzentralen.
Doch wie sieht es mit der Kreditkarte aus? Meist können Sie diesen Service in wenigen Tagen nach der Kontoeröffnung bei Ihrer neuen Bank nutzen. Doch Vorsicht: Dazu verlangen manche Banken allerdings einen aktuellen Einkommensnachweis von Ihnen.
Girokonto wechseln: So eröffnen Sie ein neues Konto ohne Hilfe von der Bank
Falls Sie die Kontowechselhilfe allerdings nicht in Anspruch nehmen wollen, erhalten Sie trotzdem genug Hilfestellungen von den Banken. Sie bieten vielen Neukunden Formulare an, in denen Sie Ihnen erklären, wie Sie neue Daueraufträge oder Lastschriftmandate einrichten und Zahlungspartner kontaktieren können.
Tipp: Begutachten Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Dort sind schließlich gängige Zahlungsein- und –ausgänge vermerkt. Zudem können Sie Informationen über Daueraufträge & Co. jederzeit bei Ihrer alten Bank erfragen.
Dennoch macht es Sinn, wichtige Zahlungspartner lieber nochmals persönlich über den Wechsel zu informieren. Dazu zählen:
- Arbeitgeber
- Vermieter
- Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser)
- Versicherungen (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung usw.)
- Telekommunikationsunternehmen (Festnetz, Mobilfunk, Internet, Kabelfernsehen)
- Kreditinstitute, Bausparkassen, Fondssparpläne
- Finanzamt
Am Ende ist es wichtig, ein Zeitfenster zur Verfügung zu haben, in dem Sie den Wechsel in Ruhe vorbereiten können. Eine gute Übergangszeit beträgt etwa drei Monate. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie beide Girokonten parallel nutzen.
Tipp: Behalten Sie in dieser Zeit stets einen Restbetrag auf Ihrem alten Girokonto. So haben Sie einen Puffer, falls doch noch irrtümlicherweise Lastschriften abgebucht werden sollten.
Girokonto regelmäßig wechseln und viel sparen
Nach Ablauf der drei Monate können Sie dann Ihr altes Konto schriftlich kündigen. Dies ist sogar ohne Kündigungsfrist möglich – außer, die Bank hat mit Ihnen eine im Vorhinein vereinbart.
Gut zu wissen: Laut der Verbraucherzentrale ist eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat allerdings nicht zulässig. Fragen Sie daher besser im Zweifel nochmal nach.
Auch wenn der Wechsel schließlich problemlos funktioniert hat, sollten Sie sich nicht darauf ausruhen. Es empfiehlt sich daher, immer wieder einmal die Konditionen Ihrer Bank zu prüfen und notfalls mit anderen zu vergleichen. Besonders dann, wenn sich Ihre eigenen Lebensumstände verändern – zum Beispiel durch eine Heirat, Rente oder einen Umzug. Dann tut ein erneuter Wechsel oft not.
Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn Sie eine Überweisung falsch getätigt haben.
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Von Jasmin Pospiech