Werbungskosten sind diejenigen Ausgaben, die Ihnen durch Ihre Arbeit entstehen. Welche Sie von der Steuer absetzen können, erfahren Sie hier.
Das leidige Thema Steuererklärung: Fast niemand macht sie gerne – obwohl immense Summen Steuer-Rückerstattung winken. So bietet etwa das Angeben von Werbungskosten in der Steuererklärung enorme Steuerspar-Möglichkeiten*. 1.000 Euro berücksichtigt das Finanzamt in Hinblick auf die Werbungskosten bei jedem Arbeitnehmer automatisch. Wenn Sie allerdings mehr als 1.000 Euro ausgegeben haben, können Sie zu viel gezahlte Steuern durch detaillierte Angaben in der Anlage N der Steuererklärung zurückholen, wie das Portal Finanztip.de informiert.
Doch was fällt eigentlich unter den Begriff „Werbungskosten“? Alle Kosten, die Ihnen in Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen und nicht vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, fallen in diese Kategorie. Dazu zählen etwa Ausgaben wie Arbeitsmittel, Umzug oder Fortbildungen.
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Überblick über Werbungskosten, die Sie In der Steuererklärung angeben können
Sie wissen nicht, welche Werbungskosten von der Steuer absetzbar sind? Bei folgenden Posten lohnt es sich den Portalen Lohnsteuer-kompakt und Finanztip zufolge, die Ausgaben zu dokumentieren, um Sie in der Steuererklärung anzugeben:
- Arbeitsmittel
- Arbeitskleidung
- Gewerkschaftsbeiträge und Beiträge für andere Berufsverbände
- Fahrtkosten
- Bewerbungskosten
- Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand
- doppelte Haushaltsführung
- Promotions- und Habilitationskosten
- Kosten für eine Feier (wenn diese zumindest teilweise beruflich veranlasst war)
- Führerschein (wenn dieser für den Job wichtig ist)
- Home-Office (im Rahmen der Home-Office-Pauschale)
- Kontoführungsgebühren (anteilig)
- Kosten für die Kreditkarte, wenn diese auch beruflich genutzt wird
- Meisterprüfung
- Umschulung
- Umzug (wenn er beruflich notwendig war)
- Telefonkosten
- etc.
(jg) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.