Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst: Wer kann von dem Mietzuschuss profitieren?

Das Wohngeld unterstützt Haushalte, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.

Alle zwei Jahre wird das Wohngeld automatisch an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Die nächste Anpassung war zum 1. Januar 2025 fällig. „Das Wohngeld steigt dann um 30 Euro pro Monat, das sind durchschnittlich 15 Prozent“, informierte die Bundesregierung auf ihrer Website. Insgesamt haben den Angaben zufolge rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Das Wohngeld soll demnach Haushalte unterstützen, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.

Ab wann kann sich ein Anspruch auf Wohngeld ergeben?

Zwar gibt es keine einfach zu merkende Einkommensschwelle, ob und ab wann ein Anspruch auf Wohngeld gegeben ist, und die genaue Höhe kann lediglich das Wohngeldamt berechnen. Für eine erste Orientierung kann jedoch beispielsweise der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlichte „Wohngeld-Plus“-Rechner dienen. Auch vonseiten der Stiftung Warentest gibt es einen „Wohngeld-Rechner“, der einen „guten Orientierungswert“ biete, wie es in einem Beitrag auf Test.de heißt – auch hier gilt wie immer, dass die konkrete Höhe nur das Wohngeldamt berechnen kann, wie die Stiftung Warentest in dem Beitrag jedoch betont. „Der Rechner kann nicht jeden Spezialfall abbilden. Auch kann es sein, dass die Wohn­geld­stelle zu anderen Ergeb­nissen kommt, weil Angaben unvoll­ständig oder nicht korrekt waren.“

Wo lässt sich „Wohngeld Plus“ beantragen?

Wohn­geld ist für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen, „die arbeiten oder Rente beziehen, aber nicht genug Einkommen haben, um ihren Lebens­unterhalt gänzlich allein zu bestreiten“, informiert die Stiftung Warentest zudem ganz allgemein. Es könne nicht mit anderen Sozial­leistungen wie beispielsweise dem Bürgergeld kombiniert werden. Für die Beratung sei die jeweilige Wohn­geld­stelle zuständig. Sie berechne auch die konkrete Höhe des Wohn­gelds. „Falls die Wohn­geld­stellen über­lastet sind, können gemeinnützige Einrichtungen beim Ausfüllen das Antrags helfen“, hieß es zudem auf Test.de (Stand: 11. Dezember 2024). Die Kommunen würden „oft mehrere Wochen“ für die Bearbeitung der Anträge benötigen.

Musste das höhere Wohngeld zum 1. Januar 2025 beantragt werden?

Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen „das erhöhte Wohngeld Plus für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 automatisch“, informiert die Bundesregierung zum Thema Wohngeld auf ihrer Website. „Allerdings müssen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in der Regel nach einem Jahr nachweisen, dass sie auch weiterhin Anspruch auf Wohngeld haben“, heißt es dort. Denn Wohngeld werde in der Regel für zwölf Monate bewilligt. „Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Wohngeldempfängerinnen und -empfänger vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.“ Der Bewilligungszeitraum könne auf 24 Monate verlängert werden, wenn zu erwarten sei, „dass es keine wesentlichen Änderungen in den Einkommensverhältnissen geben wird, zum Beispiel bei Rentnerinnen und Rentnern“.

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