Gefahr? Baustellen zu eng für moderne Autos

Neue Autos sind zu breit für Autobahn-Baustellen, deshalb fordert der ADAC eine Verbreiterung von Baustellen.
 ©picture alliance / Marius Becker / dpa

Häufig dürfen in Baustellen nur Autos mit einer maximalen Breite von zwei Metern auf der linken Spur fahren. Aber seit Jahren werden die Autos breiter.

Auf deutschen Autobahnen herrscht Hochbetrieb. An über 400 Stellen wird momentan gebaut und die Fahrbahn verengt. Dann dürfen oft nur noch Autos auf der linken Spur fahren, die nicht breiter als zwei Meter sind – inklusive der Außenspiegel.

Neue Autos sind zu breit für Baustellen

Allerdings seien in den letzten Jahren die Autos immer breiter geworden, erklärt der ADAC. Demnach sind rund 70 Prozent der neu zugelassenen Autos mit Außenspiegeln breiter als zwei Meter. Aus diesem Grund hält der Automobil-Club die Verengung der Fahrspur auf zwei Meter für nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen fordert er eine Spur bis 2,1 Meter.

Das Problem betrifft nicht nur SUVs und Luxuslimousinen. Selbst Kompaktwagen wie der VW Golf, seien häufig zu breit. Die Folge: Auf vielen Baustellenspuren dürfen nur noch Kleinwagen und Motorräder links unterwegs sein.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto zu breit ist, reichen die Fahrzeugpapiere nicht aus. Denn dort finden Sie nur die Breite ohne Außenspiegel. Deshalb sollten Sie sich über die tatsächliche Breite Ihres Fahrzeugs informieren und im Notfall nachmessen

Lesen Sie hier, welche Autos die meisten Pannen haben.

So verhalten Sie sich in Baustellen richtig

Die zweithäufigste Unfallursache in Baustellen ist die Kollision nebeneinander fahrender Fahrzeuge. Um diese Unfallgefahr zu minimieren, rät der ADAC, in Baustellen versetzt zu fahren und unnötige Überholmanöver zu vermeiden. Auch hier gilt: Das versetzte Fahren ist nur dann sinnvoll, wenn der linke Fahrstreifen von einer ausreichenden Zahl von Fahrzeugen benutzt werden darf.

Staus vor Baustellen würden sich dadurch vermeiden lassen, dass die Zahl der Fahrstreifen auch in der Baustelle beibehalten wird. Fällt eine Spur weg, müsse man sich im Reißverschlussverfahren einfädeln. Dabei gilt: so weit wie möglich bis zum Hindernis fahren und erst dann einfädeln. Das Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens kann mit 20 Euro Bußgeld geahndet werden. Außerdem gilt es, in Baustellen besonders aufmerksam zu fahren und ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten.

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anb

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