Ein Zimmer bei einer chilenischen Familie oder Mitfahrgelegenheiten in die Alpen – Sharing-Plattformen schonen den Geldbeutel. Doch was erwartet Urlauber rechtlich?
Die Reisekasse mit einer Privatunterkunft und Mitfahrgelegenheit schonen, ist für viele Reisende eine gute Option. Doch wie steht es dabei um Kaution, Haftpflichtversicherung oder einen Autounfall bei der Mitfahrgelegenheit? Erfahren Sie, wie sich Urlauber vor rechtlichen Überraschungen schützen.
Geschäftsführer und Gründer der Sharing-Economy-Plattform CoCarrier Julian Maar zeigt, was es mit einer Kaution sowie der Haftpflichtversicherung auf sich hat und wie sich Reisende bei einem Unfall im Auto einer Mitfahrgelegenheit verhalten sollten.
Mitfahrgelegenheit: Kein Stress beim Unfall
Über Mitfahrgelegenheiten können Reisende schnell und kostengünstig eine gute Transportalternative ergattern. Doch wie verhält es sich bei einem Unfall? "Beifahrer sind grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrers oder, sollte der Schaden von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht werden, über den Unfallgegner versichert", fasst Julian Maar zusammen.
Der Experte warnt allerdings vor Schäden im Innenraum des Autos: "Sollte der Fahrgast beispielsweise die Sitze oder irgendetwas anderes innerhalb des Wagens beschädigen, muss er dafür zahlen."
Das bedeutet: Mitfahrer sollten es sich nicht allzu bequem machen und ihre Schuhe vom Armaturenbrett fernhalten, um Kratzer zu vermeiden.
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Private Unterkunft: Mit einem Rundum-Check sicher in die Ferien
Sie haben die perfekte Unterkunft mitten in der Innenstadt auf einer Sharing-Plattform entdeckt? So weit, so gut. Doch was ist, wenn dort eine Vase zu Bruch geht oder die Dusche bereits vor dem ersten Schritt in die Wohnung kaputt ist?
Zwar ist nach einer langen Anreise eine Verschnaufpause verlockend, doch der Reiseexperte rät: "Ein gründlicher Rundum-Check muss sofort durchgeführt werden."
Dabei sollte auf die nachfolgenden Punkte geachtet werden:
- Funktionieren alle Geräte, wie Kühlschrank, Dusche und WC, ebenso Fön und Kaffeemaschine?
- Sind alle Objekte, die in der Onlinebeschreibung angegeben waren, auch vorhanden?
- In welchem Zustand befindet sich die Ausstattung der gemieteten Wohnung?
Tipp des Experten: "Wichtig ist: Alle Mängel schriftlich festhalten und Fotos machen. Das schützt Reisende bei der Übergabe vor der Abreise. Mit diesem Nachweis können Urlauber gegebenenfalls noch den Preis reduzieren", fasst Maar zusammen.
Die eigene Haftpflichtversicherung schützt nicht (immer) im Urlaub
"Viele Reisende nehmen an, dass ihre private Haftpflichtversicherung auch Schäden in Ferienwohnungen oder im Hotel übernimmt. Allerdings gibt es wenige Anbieter, die solche Sachbeschädigungen decken", warnt Julian Maar.
Tipp des Experten: Bevor die Reise startet, sollten Reisefans in die AGBs ihrer eigenen Versicherungspolice schauen, um herauszufinden, ob die heimische Absicherungen auch Schäden im Urlaub trägt.
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Klare Regeln - keine Probleme: Urlauber sollten auf einen Mietvertrag bestehen
Ob fünf Tage oder einen Monat – ein Mietvertrag schützt den Urlauber und stellt klare Regeln auf. "In dem Vertrag muss der Mietpreis und alle Leistungen, die darin enthalten sind, wie Reinigungskosten oder Frühstück sowie die genauen Stornierungsbedingungen aufgelistet sein. Dann gibt es bei der Ankunft keine bösen Überraschungen oder der Mieter hat eine schriftliche Handhabe zur Beanstandung", fasst Julian Maar zusammen.
Tipp des Experten: Wenn der Besitzer der Unterkunft keinen Vertrag anbieten, sollten Reisende nachfragen und darauf bestehen.
Kaution: Schutz für Unterkunftsmieter oder Vermieter?
Auf den Sharing-Economy-Plattformen, wie beispielsweise Airbnb, legt jede Unterkunft eine individuelle Kaution fest. Doch diese schützt primär den Vermieter.
Tipp des Experten: "Grundsätzlich sollten Reisende bei der Wahl einer privaten Bleibe auf große Plattformen setzen. Anbieter wie WaytoStay oder FeWo-Direkt schützen die Nutzer mit der sogenannten Gastgeber-Garantie. Sollte ein Reisender einen Gegenstand in der Unterkunft versehentlich kaputt machen und der Schaden übersteigt die Kaution, deckt Airbnb beispielsweise Schäden im Wert von bis zu 800.000 Euro ab", stellt Maar klar.
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Fazit: Sharing ist Caring, aber nur auf der Plattform
"Ob Mitfahren oder Reiseunterkunft, größere Plattformen bieten aus Kundenfreundlichkeit ein Schutz für ihre Nutzer", so Maar. "Sie regeln die Bezahlungsmaßnahmen, stehen bei Schäden und Problemen bereit und garantieren einen hohen Versicherungsschutz."
Daher rät der Experte Urlaubern davon ab, eine Unterkunft in der Ferne auf eigene Faust zu organisieren. "Das Potential, auf Betrüger zu stoßen, ist zu hoch. Indem eine dritte Partei - die Plattform - alle Fäden in den Händen hält, sind Reisende geschützt", erläutert Maar.
Doch auch über einen großen Namen, wie Airbnb, Wimdu oder Housetrip können Reisende sich in die Arme von falschen Angeboten klicken.
Daher sollten Nutzer auf folgendes noch achten:
- Keine Kautionen außerhalb der Plattform zahlen
- Geld niemals im Voraus zahlen
- Unterkunft niemals bar bezahlen
- Keine zusätzlichen oder anderen Absprachen außerhalb der Plattform treffen
Darauf sollten Urlauber bei einer Unterkunft über eine Sharing-Plattformen achten
Vor der Reise:
- Deckt meine private Haftpflichtversicherung auch Schäden in Ferienwohnungen ab?
- Gibt es eine Kaution und wie hoch ist sie?
- Wir ein Mietvertrag vorgelegt und sind da klare Bedingung enthalten?
- Wie lauten die Stornierungsbedingungen?
Bei der Unterkunft:
- Schäden sofort melden
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sca