Anschlussflug verpasst - erhalte ich eine Entschädigung?

Das sollte eigentlich nicht passieren: Zwei Passagiere schlafen während der Wartezeit auf den Anschlussflug. Hier müsste die Airline für eine schnelle Umbuchung oder einen Ersatzflug sorgen.
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Ihr Zubringerflug hatte Verspätung, am Umsteige-Airport hetzen Sie sich ab – und dennoch: Am Ende haben Sie den Anschlussflug verpasst. Wer zahlt jetzt?

Wer den Anschlussflug verpasst, der kann sogar bis zu Stunden warten. Im schlimmsten Falle kostet das Reisende nicht nur Nerven, sondern sie tragen am Ende auch noch den finanziellen Schaden. So können die Forderungen an die entsprechende Airline "je nach Sachverhalt variieren", weiß auch Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.

So viel Entschädigung bekommen Sie bei einer Flugverspätung

Nur diejenigen bekommen nämlich Schadensersatz, die rechtzeitig zum Check-In anwesend waren, aber sich das Boarding verschoben beziehungsweise nicht stattgefunden hat.

Schon eine geringe Verspätung des Erstfluges kann erhebliche Verzögerungen bedeuten, bis Sie an Ihrem Zielort angekommen sind. In der Regel gilt, dass ein Passagier ab einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden eine Entschädigung verlangen darf. Diese variiert zwischen 250 und 600 Euro und richtet sich je nach der Distanz der Reise, also den Kilometern, die Sie insgesamt zurücklegen wollen. Und so setzen sich die Beträge zusammen:

Das hatte der Europäische Gerichtshof im Februar 2013 in einem Urteil festgelegt. Darin wurde bestätigt, dass Reisende, die aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges ihren Anschlussflug verpassen, ein unwiderrufliches Recht auf finanzielle Entschädigung haben. Das war früher anders. In der Vergangenheit wurde nicht die Verspätung der gesamten Reisezeit am Endziel gezählt, sondern nur jede Flugstrecke einzeln gewertet. Das Ergebnis: Viele Passagiere blieben auf ihren Kosten sitzen.

Statt Schadensersatz - automatische Umbuchung oder Ersatzflug

Das gilt heute nur noch, wenn zum Beispiel mehrere Flüge verspätet sind und diese sich gegenseitig aufheben. Das kann passieren, wenn der Reisende bereits am Startflughafen drei Stunden Verspätung hat und der Anschlussflug auf die umsteigenden Passagiere wartet. Wenn dieser dann mit weniger als drei Stunden Verspätung den Zielflughafen erreicht, dann verfällt der Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz.

Allerdings werden Flüge, die als Paket gebucht worden sind, auf den nächsten verfügbaren Flug automatisch umgebucht. Dafür bekommen Sie meist von der Fluggesellschaft eine Bescheinigung ausgestellt. Falls das nicht der Fall sein sollte, können Sie diese auch bei der Airline- oder Abfertigungsgesellschaft im Terminal verlangen. Und wenn dies auch nicht möglich ist, empfiehlt es sich, im Nachhinein eine anzufordern. Schließlich ist ein Vermerk meist monatelang noch nach Flugantritt im Computersystem.

Verpflegung und Rückerstattung: Das können Sie von den Airlines verlangen

Zudem stehen die Fluggesellschaften in der Pflicht, ihre Passagiere bestmöglich zu betreuen. Das bedeutet, dass sie Reisenden je nach Wartezeit kostenlose Erfrischungen, Mahlzeiten und sogar Telefonate anbieten müssen. Außerdem müssen sie schnellstmöglich für einen Ersatzflug sorgen. Falls dies erst am nächsten Tag möglich ist, werden sogar Unterkunft in einem Hotel und der Transfer dorthin vom Veranstalter übernommen. Um Ihr Gepäck hingegen müssen Sie sich kaum Sorgen machen - dies wird meist ebenfalls automatisch mit Ihnen umgebucht oder Sie erhalten es am Gepäckband des Umsteige-Flughafens zurück. Falls nicht, informieren Sie sich darüber am Service-Schalter Ihrer Fluggesellschaft.

Hat aber ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, dann können Sie von Ihrer Buchung zurücktreten und den Flugpreis zurückfordern. Dies gilt laut einem Entscheid des Landgerichts Berlin auch, wenn zwei aufeinanderfolgende Flüge bei unterschiedlichen Airlines gebucht wurden. Dann steht Ihnen eine Entschädigung entsprechend der Reisedauer ebenfalls zu. Entscheidend dafür ist allerdings, dass beide Flüge als Einheit gebucht und auch so abgefertigt werden. Das heißt, dass Sie nur einen Flugschein über beide Teilstrecken erhalten haben. Die Zubringer-Airline muss dann eine Entschädigung zahlen.

Das funktioniert allerdings nicht, wenn beide Flüge separat voneinander gebucht wurden und auch so gekennzeichnet sind. In diesem Falle verfällt Ihr Flugticket für den Anschlussflug. Trotzdem können Sie auch hier versuchen - vorausgesetzt, die Verspätung ist nicht selbst verschuldet - die anfallenden Kosten für Flug, Hotel und das neue Ticket bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Dabei empfiehlt es sich, dies bereits am Flughafen anzukündigen.

Anschlussflug erwischen - Tipps für Reisende

Grundsätzlich gilt: Am besten ist es, wenn Sie den kompletten Flug bei einer Gesellschaft buchen. Dann ist die Chance größer, dass der Anschlussflug auf Sie wartet oder die Airline sich darum kümmert, dass schnell ein Ersatzflug zur Verfügung steht. Zudem ist eine Entschädigung im schlimmsten Falle leichter durchzusetzen – als wenn Sie über zwei verschiedene Fluggesellschaften gebucht haben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie sich dann besonders viel Zeit beim Umsteigen herausnehmen dürfen. Viele Airlines rechnen mit einer bestimmten Umsteigezeit. Bei größeren Flughäfen wie Frankfurt am Main sind es etwa 45 Minuten, in Düsseldorf nur 30. Auch wenn mehr Zeit zwischen den Flügen ist, sollten Sie dies nicht ausnutzen und trödeln oder noch shoppen gehen, obwohl das Boarding schon stattgefunden hat. Ansonsten könnten Sie den Anschlussflug verpassen – und bekommen am Ende gar keinen Schadensersatz.

Von Jasmin Pospiech

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