Darum sollten Sie vor bestimmten Flügen unbedingt nochmal unter die Dusche steigen

Wer fliegt, sollte auf seine Hygiene achten. (Symbolbild)
 ©picture alliance/Matthias Balk/dpa

Haben Sie schon mal davon gehört, dass Fluggesellschaften erwarten, dass Passagiere gepflegt das Flugzeug betreten? Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat.

Wurden Sie schon einmal vom unangenehmen Duft gestört, den Ihr Sitznachbar im Flugzeug verströmt hat? Dann wird es Sie sicher interessieren, dass viele Fluggesellschaften ihren Passagieren sogar in den Regeln, wie man sich an Bord verhalten sollte, verbieten zu müffeln.

Hygiene als Sicherheitsaspekt: Airlines verbieten Passagieren zu stinken

Es klingt ein bisschen wie ein Scherz, es ist aber keiner: Viele Airlines - darunter vornehmlich amerikanische - verbieten ihren Passagieren zu stinken. American, Delta, Southwest, Spirit und United, haben allesamt Klauseln zu diesem Thema in ihren Beförderungsverträgen stehen.

In den Regeln von Delta Airlines heißt es: "Delta kann die Beförderung verweigern oder Passagiere aus seinem Flugzeug entfernen, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt: Wenn das Verhalten, die Kleidung, die Hygiene oder der Geruch des Passagiers ein unangemessenes Risiko für andere Fahrgäste darstellt."

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American Airlines schreibt auf der Website: "Sie müssen so handeln, dass eine sichere Umgebung für alle an Bord gewährleistet ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Geruch nicht anstößig ist (es sei denn, er wird durch eine Behinderung oder Krankheit verursacht)."

United Airline verbietet "übelriechenden Zustand". Dort heißt es: "Wann immer die Ablehnung oder Entfernung eines Fahrgastes für die Sicherheit dieses Passagiers oder anderer Passagiere oder Besatzungsmitglieder erforderlich sein kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Passagiere, die einen übelriechenden Zustand haben oder verursachen (mit Ausnahme von Personen, die als behindert gelten)."

Doch wie sieht es in puncto Hygiene bei deutschen Airlines aus?

Bei der Lufthansa gelten ebenfalls Regelungen, durch deren Missachtung Passagieren die Beförderung verweigert werden kann. Dazu zählen Gründe wie die Verweigerung der Sicherheitsprüfung oder etwa, dass Verhalten, Zustand oder geistige oder körperliche Verfassung "einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch" derart ist, dass andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder dadurch gefährdet sein könnten. Von Maßnahmen bei zu geringer Hygiene ist hierbei jedoch nicht die Rede. Auch bei TUIfly gibt es keine derartigen "Geruchsklauseln". Diese scheinen also bei US-amerikanischen Airlines eher Anklang zu finden.

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sca

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