Verspätung, Flugstornierung und dann nicht mal Geld zurück: Auf Reisen passieren so manche Missgeschicke. Lesen Sie hier die fünf skurrilsten Vorfälle.
Ärgerlich, wenn ein Flug Verspätung hat, verschoben oder gar gecancelt wird. Viele Passagiere gehen dann gerichtlich gegen die Fluggesellschaften vor.
Warum dieser Kampf aber nicht immer leicht ist, zeigen diese fünf skurrilen Urteile aus der Unternehmensgeschichte des Portals Flightright:
Reise-Odyssee ohne Entschädigung
Erst wurde der Rückflug von Kreta nach Berlin mit angemessenen Ankündigungsfristen verschoben, kurz vor Abflug dann aber ganz gestrichen: Urlauber, die im Juli 2017 von der griechischen Insel nach Berlin reisen wollten, wurden auf einen alternativen Flug nach Hannover umgebucht und mussten anschließend mit dem Bus weiter nach Berlin fahren.
Der Fall landete vor dem Amtsgericht in Stralsund, das entschied: Der Kunde erhält keine Entschädigung, denn der durchführenden Fluggesellschaft fehlte die Betriebserlaubnis im Sinne der Fluggastrechteverordnung.
Abflugort verschoben - wegen Schildkröten
Ein Flug der Austrian Airlines wurde aufgrund einer hohen Population von Karettschildkröten am Abflugort durch die Air Traffic Control verschoben – eine Entschädigung wegen der daraus resultierenden Flugverspätung zahlte die Fluggesellschaft erst an die Passagiere, nachdem sie verklagt wurde.
Was, wenn aus dem Vogel ein Wurm wird?
Wenn der Wurm drin ist: Der Begriff "Vogelschlag" ist in der Luftfahrtindustrie spätestens seit der spektakulären Landung auf dem Hudson River 2009 und dem Hollywood-Streifen "Sully" bekannt. Die Charterfluggesellschaft Germania plädierte in einem Verfahren auf "Wurmschlag" und will seine Gäste für Verspätungen nicht entschädigen. Die Maschine konnte erst verspätet abheben, da angeblich ein Wurm in ein Messinstrument gekrabbelt war.
Gut zu wissen: Die Airline muss eine Entschädigung zahlen, wenn der Verspätungsgrund technische Ursachen hat, jedoch nicht beim Eindringen von Insekten. Die Passagiere hatten jedoch Glück: Der Richter hat den Anspruch anerkannt und die Passagiere wurden entschädigt.
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Überdosis – wenn 33 Kilogramm Kokain den pünktlichen Abflug verhindern
Die Gäste eines Air-Berlin-Fluges aus der Dominikanischen Republik Richtung Berlin-Tegel wären 2013 fast "auf Drogen" geflogen. Bei einer Routinekontrolle fand das Sicherheitspersonal an Bord des Flugzeuges einen Koffer mit gut 30 Rauschgiftpaketen.
Die Passagiere, die ihre Entschädigung aufgrund der resultierenden Verspätung des Fluges eingefordert hatten, wurden jedoch kläglich vertröstet: Das Gericht sah in der Durchsuchung der Maschine auf Schmuggelware durch die örtlichen Sicherheitsbehörden in der Dominikanischen Republik und des Abwartens der Freigabe durch die dortige Staatsanwaltschaft einen "außergewöhnlichen Umstand" begründet.
Das stinkt buchstäblich bis zum Himmel
Nach der Landung eines Air-Berlin-Fluges machte sich im Gepäckraum ein heftiger Gestank breit. Grund dafür war ein Sarg, der trotz ordnungsgemäßer Verzerrung für eine derart unangenehme Geruchsbelästigung sorgte, dass die Behörden am Flughafen vor dem Weiterflug prüfen mussten, ob der Flug ohne Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die Passagiere durchgeführt werden kann.
Und das dauerte: Mit vier Stunden Verspätung hob der Flieger dann ab – der Fall konnte mit einem Vergleich abgeschlossen werden.
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sca