Schwupps, ist es passiert - der Security-Check am Flughafen entdeckt das zu große Haarspray oder die Flasche Wasser, die an Bord verboten sind. Doch wo landen die?
Wer schon einmal geflogen ist, weiß eigentlich, dass Flüssigkeiten jeglicher Art nur in Mengen von 100 Milliliter, wie zum Beispiel Shampoos, Deos oder Cremes, mit an Bord genommen werden dürfen. Und das auch nur, wenn sie in transparenten, wiederverschließbaren Tüten transportiert werden.
Auch spitze Gegenstände, die für die Flugcrew gefährlich werden könnten, sind strikt untersagt. Vielflieger können sicherlich diese Vorgaben vieler Airlines im Schlaf vorbeten. Doch wer nicht so oft fliegt, der kann das in der Aufregung und Hektik schnell mal vergessen - und steckt versehentlich eines dieser Dinge doch in die Handtasche.
Am Ende piept es im Security-Check laut - und ein Sicherheitsbeamter nimmt einem den Gegenstand ab. Diese wandern dann schnell in eigens aufgestellte Behälter. Zurück bekommt man die Teile allerdings in der Regel nicht mehr, schließlich steigt man anschließend ins Flugzeug ein. Doch was passiert am Ende eines Tages mit den Dingen, die am Flughafen-Check-In zurückgelassen werden müssen?
Weggeschmissen, vernichtet oder abholbereit: Was mit welchen Gegenständen nach dem Check-In passiert
Ganz einfach: Sie werden weggeschmissen oder auch vernichtet, erklärt der Sprecher der Fraport AG, Dieter Hulick, gegenüber dem Reiseportal travelbook.de: "Diese Option wird am häufigsten gewählt, da es sich in den meisten Fällen um Flüssigkeiten von geringem Wert in zu großen Behältnissen handelt, also Getränke, Kosmetika etc.." Doch was tun, wenn einem der Gegenstand lieb und teuer war? Hat man dann bei der Rückkehr noch die Chance, es wieder abzuholen?
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Das geht, erklärt Dieter Hulick. "Hierfür erhält der Passagier eine verschließbare Plastiktüte, die am Airport verbleibt sowie einen Kontrollabschnitt. Nach seiner Rückkehr von der Reise kann er seinen Gegenstand in der Gepäckaufbewahrung des Flughafens gegen eine Gebühr von vier Euro wieder abholen." Wer diesen lieber per Post nach Hause geschickt bekommen möchte, muss hierfür eine Aufwandsentschädigung von 14,50 Euro zahlen. Davon ausgenommen sind als gefährlich eingestufte Objekte, wie zum Beispiel:
- Gasfeuerzeuge
- Gaskartuschen
- Taschenmesser
- Scheren
Diese müssen stets direkt im Fundbüro abgeholt werden. Dort werden sie oftmals für einige Monate gelagert. Das passiert übrigens auch dann, wenn jemand etwas aus Versehen verloren oder vergessen hat.
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Verbotene Gegenstände: Wann Ihnen die Bundespolizei droht
Wer allerdings Waffen mit sich führt, dem droht sogar die Bundespolizei. Diese wird dann eingeschalten und befragt den Verdächtigen. Das gilt für Gegenstände wie:
- Wurfsterne
- Reizgasspray
- Jagdmunition
- Einhandmesser mit feststellbarer Klinge
Zudem werden die Personalien aufgenommen und eine "Kurzanzeige" angestrebt, um der Person den angestrebten Flug trotzdem zu ermöglichen. "Der Gegenstand selbst wird in der Regel als Beweismittel beschlagnahmt oder amtlich vernichtet", erklärt Michael Moser von der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main.
Wer allerdings nun glaubt, verbotene Dinge einfach im Koffer mit zu schmuggeln, der irrt gewaltig. Schließlich werden auch diese in der Regel auf Gefahrenquellen durchleuchtet. Wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, erfährt der Fluggast am Zielflughafen per schriftlichen Hinweis in seinem Koffer davon. Auch dieser kann dann bei der Rückkehr im Fundbüro schließlich wieder abgeholt werden.
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jp