In der „Sommermärchen-Affäre“ gibt es eine neue Wendung. Das Gericht hat die Anklage gegen die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger zugelassen.
Update vom 26. August 2019: Die Affäre um das Sommermärchen 2006 holt den krisengeplagten Deutschen Fußball-Bund mit voller Wucht wieder ein. Die ehemaligen Verbandsbosse Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger müssen sich nun doch auch in Deutschland vor einem Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ließ die Anklage wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung zu. Nach Angaben des OLG drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.
Auch 13 Jahre nach der Weltmeisterschaft 2006 ist der Skandal weder aufgeklärt noch abgeschlossen und dürfte beim DFB die Diskussion um Gemeinnützigkeit zur Unzeit erneut anfachen: Der größte Sportfachverband steht vor einer Umstrukturierung und der Wahl des designierten neuen Verbandschefs Fritz Keller.
Es bestehe bei insgesamt vier Angeklagten ein hinreichender Tatverdacht, gab das OLG am Montag bekannt. Auch der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi gehören zu den Beschuldigten. Die Hauptverhandlung findet vor dem Landgericht Frankfurt/Main statt, einen Termin gibt es noch nicht.
Oberlandesgericht revidierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt
Das Oberlandesgericht revidierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, das im Oktober 2018 die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen erfolgreich Beschwerde eingelegt.
Das OLG bewertete die Sachlage anders: „Nach vorläufiger Bewertung liegt ein hinreichender Tatverdacht dafür vor, dass die vier Angeklagten im Zusammenhang mit der als Betriebsausgabe 'Kostenbeteiligung FIFA'Gala 2006' bezeichneten Rückzahlung eines Darlehens an den Fußballer F.B. in Höhe von 6,7 Mio. Euro im Jahr 2006 eine Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung begangen haben“, hieß es in einer Pressemitteilung.
Der in der Mitteilung des OLG als „Fußballer F.B.“ abgekürzte Franz Beckenbauer gehört beim Verfahren in Frankfurt nicht zu den Beschuldigten. In der Schweiz wurde sein Verfahren von den weiteren Beschuldigten wegen Beckenbauers Gesundheitszustand abgetrennt.
Das OLG geht „nach Aktenlage“ nicht davon aus, dass Geld an Beckenbauer für seine Verdienste um die WM-Vergabe und -Organisation geflossen ist.
Schweiz erhebt Anklage gegen ehemalige DFB-Funktionäre
Update vom 6. August 2019: Die Bundesanwaltschaft der Schweiz hat Anklage gegen die drei ehemaligen DFB-Funktionäre Theo Zwanziger (74), Wolfgang Niersbach (68) und Horst R. Schmidt (77) erhoben. Auch FIFA-Funktionär Urs Linsi (70), aus der Schweiz, wird angeklagt.
Dabei geht es um die „Sommermärchen-Affäre“ aus dem Jahr 2006. Die Bundesanwaltschaft gab bekannt, dass Zwanziger, Schmidt und Linsi Betrug in Mittäterschaft angelastet wird. Niersbach wird die Gehilfenschaft zu Betrug vorgeworfen.
„Sommermärchen-Affäre“: Niersbach und Zwanziger droht wohl Anklage wegen Steuerhinterziehung
Erstmeldung vom 10. März 2018: Frankfurt - Den ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, dem Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt und dem früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi droht demnach eine Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung.
"Die Verfahrensbeteiligten sind hierüber von der Staatsanwaltschaft nicht informiert, ein Abschlussvermerk ist den Verfahrensbeteiligten bislang nicht bekannt gegeben", teilte Zwanzigers Rechtsanwalt Hans-Jörg Metz am Samstag mit: "Es muss also erneut davon ausgegangen werden, dass die Staatsanwaltschaft ihre Akten nicht unter Kontrolle hat. Erneut ist es zu Verletzungen der Geheimhaltungsverpflichtung gekommen."
Beckenbauer maßgeblich beteiligt
Vor der Heim-WM 2006 hatte das Organisationskomitee 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA gezahlt. Der Betrag wurde auf ein Konto des ehemaligen Adidas-Chefs Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet. Der damalige WM-OK-Chef Franz Beckenbauer hatte diesen Deal eingefädelt. Drei Jahre zuvor war die gleiche Summe über ein kompliziertes Konstrukt, an dem Beckenbauer offenbar maßgeblich beteiligt war, an den ehemaligen Skandalfunktionär Mohamed Bin Hammam in Katar geflossen.
Nach Bild-Informationen gehen die Steuerfahnder davon aus, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit der Zahlung 2005 ein Privatdarlehen von Dreyfus an Beckenbauer ausgeglichen und später unrechtmäßig als Betriebsausgabe geltend gemacht habe.
Auch die Schweizer Bundesanwaltschaft hat Anklage erhoben - allerdings nicht gegen Franz Beckenbauer. Der ist freilich Ende September 2019 wieder auf der Tribüne eines Bundesligisten gesichtet worden.
sid