Schweizer Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen WM-Macher - Besondere Umstände bei Beckenbauer

Wolfgang Niersbach wird von der BA angeklagt. Franz Beckenbauer bekommt aufgrund seines Gesundheitszustandes besondere Umstände.
 ©dpa / Daniel Karmann

Jetzt droht den Machern des Sommermärchens von 2006 doch wieder Ärger. Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat am Dienstag Anklage erhoben - allerdings nicht gegen Franz Beckenbauer.

Zürich - Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hat am Dienstag Anklage gegen die Macher des WM-Sommermärchens 2006 erhoben. 

Die BA wirft den ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, dem früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt sowie dem früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi vor, "arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht zu haben."

Schon seit Jahren wird den Machern Veruntreuung vorgeworfen. Bislang kam es aber in Deutschland nicht zur Anklage.  

WM 2006: „Lächerlich“ - Ex-DFB-Chef Zwanziger kritisiert Anklage in der Schweiz

Der frühere DFB-Präsident Zwanziger sieht der Anklage durch die BA ohne Sorgen entgegen und beklagt das Handeln der Strafverfolger. „Ich mache mir um diesen Vorgang gar keine Gedanken, weil er mit rechtsstaatlichem Vorgehen nichts zu tun hat“, sagte der 74 Jahre alte Zwanziger der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. „Auch Unsinn hat seinen Marktwert. Die Schweizer Ermittler sind Getriebene, die Millionen für Ermittlungen in den Sand gesetzt haben.“

Die Schweizer Behörden würden einen Vorgang zur Anklage bringen, der in Deutschland „längst verjährt“ sei, kritisierte Zwanziger und nannte die Anklage „blindwütiger Eifer“: „Das Ganze ist lächerlich und unter der Würde einer seriösen Strafverfolgungsbehörde.“ Um eine Verjährung der Vorwürfe zu verhindern, muss in der Schweiz bis April 2020 ein erstinstanzliches Urteil gefällt werden.

WM 2006: Schweizer Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt

Gleichzeitig teilte die BA mit, dass das Verfahren gegen den damaligen OK-Boss Franz Beckenbauer separat weitergeführt wird. 

Grund ist der gesundheitliche Zustand Beckenbauers, der "eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht nicht zulässt." Dadurch könnte das Verfahren wegen Verjährung eingestellt werden. Ende September ist Beckenbauer allerdings wieder auf der Tribüne eines Bundesligisten gesichtet worden.

sid/fs

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