Gute Nachrichten für Bahn-Kunden -  DB passt Kulanzregel für Tickets wegen Corona an - in doppelter Hinsicht

Die Bahn räumt Kunden, die ihre Reise wegen des Coronavirus nicht antreten wollen oder können, ein besonderes Recht ein. Dieses wird jetzt ausgeweitet.

  • Die Deutsche Bahn* passt ihre Kulanzregelung wegen der Corona*-Pandemie an.
  • Tickets, die vor dem 13. März gekauft wurden, können noch länger flexibel genutzt werden.
  • Die alte Regelung galt bis zum 30. Juni, jetzt dürfen Kunden gekaufte Tickets bis 31. Oktober nutzen.

Berlin/München - Wegen der Corona*-Krise hatte die Deutsche Bahn bereits vor Wochen reagiert. Kunden, die ein Fernverkehrsticket bis zum 13. März für Reisen bis 30. April gekauft hatten, dürfen ihre Fahrkarte flexibel bis 30. Juni einsetzen. Doch dann wurde die Verlängerung der Ausgangs- und Reisebeschränkung bis zum 3. Mai verlängert.

Coronavirus: Deutsche Bahn weitet Kulanzregelung aus

Kunden, die eine Bahnreise zwischen 30. April und 3. Mai geplant hatten, waren von der Regelung ausgeschlossen - bis jetzt. Denn die Bahn, die mehrmals Züge wegen Coronavirus-Verdachtsfällen stoppen musste, hat inzwischen reagiert und ihre Kulanzregel angepasst - und zwar in doppelter Hinsicht. Wer seine Reise über das lange Wochenende nicht antreten will, kann seine Fahrkarte jetzt in einen Gutschein umtauschen.

Das gilt für Fernverkehrstickets mit Reisedatum bis 4. Mai. Diese Tickets müssen auch bis zum 13. März gekauft worden sein, teilte die DB der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Die Gutscheine seien online erhältlich und drei Jahre gültig.

Aldi greift in der Corona-Krise unterdessen zu einer radikalen Maßnahme.

Corona: Auch Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets von Kulanzregelung betroffen

Alternativ gilt für Fernverkehrsfahrten nach dem 4. Mai: Kunden, die laut Merkur.de* kürzlich wegen einer Stellwerksstörung auf die Probe gestellt wurden, können ihre Tickets noch bis zum 31. Oktober flexibel nutzen, zuvor galt diese Regelung nur bis zum 30. Juni. Das Gute: Auch Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets sind von dieser Kulanzregelung betroffen.

„Wer seine Reisepläne überdenkt oder verschiebt, der hat unser vollstes Verständnis“, hieß es seitens der Bahn. Seit Verordnung der Kontaktsperren in der Corona*-Krise im März habe sie die Stornierung oder flexible Nutzung von rund fünf Millionen Fahrten ermöglicht.

mt/dpa

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