Für eine Gelee-Süßware wurde ein Rückruf ausgegeben. Diese ist nicht zum Verzehr geeignet. Es besteht Erstickungsgefahr.
- Das Bundesamt für Verbraucherschutz warnt immer wieder vor Produkten, die dann zurückgerufen* werden müssen.
- Aktuell gibt es einen Rückruf von Gelee-Süßwaren.
- Beim Verzehr der Ware droht Erstickungsgefahr.
Glinde - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und die Firma AsRopa Food GmbH aus Glinde in Schleswig-Holstein haben einen Rückruf für eine Gelee-Süßware in Minibechern ausgegeben. Das Unternehmen warnt in einer Kundeninformation vor einer Erstickungsgefahr beim Verzehr des Fruchtpuddings.
Rückruf: „HoGoMas Mini Frucht Pudding“ betroffen
Laut dem Portal lebensmittelwarnung.de, das als Angebot der Bundesländer Warnungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bündelt, handelt es sich um das Produkt „HoGoMas Mini Frucht Pudding m. Nata De CoCo, 365 g.“ Die betroffene Ware trägt die Artikel-Nummer 52493 und weist als Mindesthaltbarkeitsdatum den 28. November 2020 aus.
Rückruf: Erstickungsgefahr – AsRopa Food ruft Gelee-Süßwaren „HoGoMas Mini Frucht Pudding“ zurückhttps://t.co/5p5SGJYbnU pic.twitter.com/XMrIsBajTo
— Produktwarnung (@Produktwarnung1) July 7, 2020
Rückruf: Es besteht Erstickungsgefahr beim Verzehr der Gelee-Süßware
Die Warnung: Beim Verzehr bestehe „Erstickungsgefahr durch den Zusatzstoff E 407“, der auch als Carrageen bekannt ist. Dieser wird bei Lebensmittel-Produkten als Gelier- und Verdickungsmittel eingesetzt. Neben Schleswig-Holstein sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ebenfalls betroffen.
Betroffene Kunden können das Produkt in der Filiale zurückgegeben und bekommen den Verkaufspreis erstattet.
Video zu Rückrufen: Warum Hersteller und Supermärkte immer häufiger warnen
Rückruf: Bereits im Juli wurden Gelee-Süßwaren vom Bundesamt zurückgerufen
Bereits im Juni dieses Jahres hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor einer Gelee-Süßware in Minibechern gewarnt. Damals handelte es sich um diverse Sorten „Jelly Cups“ der taiwanesischen Firma ABC. Auch hier bestand Erstickungsgefahr beim Verzehr der Produkte, aufgrund des Zusatzstoffes Carrageen (E 407).
Bei einem Eier-Rückruf wurde zuletzt sogar ein KATWARN-Alarm ausgelöst. Auch wer noch Butter im Kühlschrank hat, sollte diese kurz prüfen - denn auch hierfür gab es einen Rückruf. Besonders für Schwangere, Diabetiker, Immungeschwächte und Kinder besteht ein erhöhtes Risiko. Eine große Handelskette informiert über einen Rückruf von Schwimmflügeln. Ein Sicherheitsmangel des Produkts könnte sogar zum Ertrinken führen.
Der Discounter Aldi hat in seinen Filialen im Süden einen Rückruf veröffentlicht. Betroffen hiervon sind beliebte Cashewkerne. Der Grund hierfür ist Gift.
Eine große Supermarktkette ruft aktuell seine Leberwurst mit Kalbsfleisch zurück. Ein Produktionsfehler machte diesen Schritt nötig. Bei Aldi ärgerte sich eine Kundin über einen ewig langen Kassenzettel. (ph) *merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Netzwerks.