Gefahr bei Verhütungsmittel: Behörde mit  eindringlicher Warnung - „Arzt aufsuchen“

Vorsicht beim Schäferstündchen: Ein Verhütungsmittel für Frauen wird wegen Bruchgefahr zurückgerufen.
 ©dpa / Christophe Gateau

Ein Verhütungsmittel für Frauen stellt eine Gefahr dar. Das zuständige Bundesinstitut greift durch und warnt jetzt die Bevölkerung.

  • Wegen der Bruchgefahr eines Verhütungsmittels spricht das zuständige Bundesinstitut eine Warnung aus.
  • Trägerinnen dieser Kupferspiralen sollten einen Arzt aufsuchen.
  • Die Maßnahmen von Hersteller und Vertreiber gingen dem Institut nicht weit genug.

Bonn/München - Vorsicht vor der Nutzung eines beliebten Mittels zur Schwangerschaftsverhütung. Weil die Gefahr von „Brüchen der Seitenarme“ gegeben ist, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - kurz: BfArM - am Samstag eine Warnung an Trägerinnen sogenannter Kupferspiralen eines bestimmten Herstellers ausgesprochen. Der Fachbegriff für diese Verhütungsmittel lautet Intrauterinpessare oder IUP.

Der Hersteller Eurogine S. L. ist im spanischen Castelldefels beheimatet, sein deutscher Vertreiber Tomed GmbH in Köln. Beide seien bereits einer Empfehlung des Bonner Instituts nachgekommen und hätten seit Anfang des Jahres 2018 die behandelnden Ärztinnen und Ärzte informiert. Nach dem Rückruf der Spirale „ANCORA“ ab 14. Februar folgten eine Woche später jene der IUPs „NOVAPLUS“ und „GOLD T“. Hierzu wurden insgesamt fünf Kundenschreiben veröffentlicht.

Rückruf: Kupferspirale könnte ohne Wissen der Schwangeren brechen

Im bis dato letzten dieser Informationsblätter hatte Eurogine S. L. im September 2018 darauf hingewiesen, dass es auch ohne Manipulation - also ohne Versuch der Entfernung - zu einem Bruch der IUP kommen könnte. Dies kann auch passieren, ohne dass die Trägerin es bemerkt.

Das BfArM hat dazu entschieden, dass die Maßnahmen des Herstellers nicht angemessen seien. Das Bonner Institut teilte mit, dass zusätzlich zu den getroffenen Maßnahmen Gynäkologinnen und Gynäkologen „mittels Kundeninformationsschreiben“ dazu angehalten werden sollten, „die Trägerinnen aktiv einzubestellen, um eine Aufklärung sicherzustellen, die korrekte Lage des IUPs zu prüfen und individuell die beste medizinische Entscheidung zu treffen“.

Rückruf: Institut empfiehlt Aufsuchen der Ärzte und Überprüfung des IUPs

Besonders wichtig: Das BfArM empfiehlt „allen Trägerinnen von IUPs des Herstellers Eurogine, ihre jeweilige behandelnde Ärztin bzw. ihren Arzt aufzusuchen und die korrekte Lage des IUPs prüfen zu lassen“. Außerdem sollten Vorkommnisse in Zusammenhang mit IUPs auf den dafür vorgesehenen Formblättern an das BfArM gemeldet werden.

Bei Rückfragen steht die Abteilung Medizinprodukte des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte unter der Telefonnummer 0228/993073202 (Nichtaktive Medizinprodukte) zur Verfügung. Die Anschrift des BfArM lautet Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 2 in 53175 Bonn.

Eine Arzneimittel-Firma ruft mehrere ihrer Produkte zurück - unter anderem Ibuprofen. Ein Käse-Hersteller hat in bestimmten Chargen seines Rohmilch-Käse gefährliche Bakterien entdeckt - und warnt Kunden eindringlich, die Spezialität zu verzehren. Wegen der Erstickungsgefahr für Kleinkinder wird auch ein Baby-Produkt zurückgerufen. Bei einem Baby-Pflegeprodukt wurde der Rückruf sogar über die Gefahrenapp KATWARN erteilt. Diverse Fleischerei-Produkte dürfen wegen eines möglichen Listerienbefalls nicht mehr vertrieben werden. Edeka und andere Ketten rufen vegane Produkte zurück, weil diese einen Schock auslösen könnten. In einigen Packungen eines Iglo-Klassikers ist ein falscher Inhalt gelandet. Aktuell wird zudem ein Edeka-Produkt zurückgerufen - sogar Katwarn wurde ausgelöst

mg

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