Zum 1. Juni 2020 gibt es einige Änderungen und es gelten neue Gesetze in Deutschland. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen in der Übersicht.
- Im Juni treten in Deutschland wieder einige neue Regelungen und Gesetze in Kraft.
- Darunter finden sich Neuerungen aufgrund der Corona-Pandemie*, aber auch Themen wie die geplante Rentenerhöhung.
- Wir haben für Sie die Änderungen zusammengefasst.
München - In Zeiten des Coronavirus* kommt es zu vergleichsweise vielen Regeländerungen, es gibt neue Gesetze und Richtlinien, an die sich die Bürger nun halten müssen. Ein Überblick, was sich im Juni 2020 ändern wird.
Corona-Kontaktbeschränkungen bleiben - es gibt aber weitere Lockerungen
Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, am 5. Juni über die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen* zu beraten. Das Treffen wurde abgesagt, es gibt Streit zwischen Bund und Ländern. Geeinigt wurde sich darauf, dass die Kontaktbeschränkungen* bis zum 26. Juni gelten sollen, allerdings dürfen sich ab dem 6. Juni zehn Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände gleichzeitig treffen. Eine Höchstzahl an Personen in Wohnung oder Haus soll es hingegen nicht mehr geben. Den Umfang und die genaue Umsetzung der Lockerungen entscheiden die Bundesländer für sich. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte angekündigt, weiter auf die Kontaktbeschränkungen setzen zu wollen.
Corona-Änderungen im Juni: Sind Reisen ins Ausland bald wieder möglich?
Generell gilt die weltweite Reisewarnung, die Außenminister Heiko Maas (SPD) für Touristen ausgesprochen hatte, bis zum 14. Juni. Die Bundesregierung geht aber mittlerweile davon aus, dass touristische Reisen in weiten Teilen Europas im Sommer wieder möglich sein werden.
Ab dem 15. Juni soll die Reisewarnung* für die 31 europäischen Staaten aufgehoben werden. Vorausgesetzt natürlich, dass es die jeweilige Situation bezüglich des Coronavirus* in den einzelnen Ländern zulässt. Dann könnten auch Reisen nach Pfingsten* in die beliebten Urlaubsregionen in Italien, Kroatien oder Frankreich wieder möglich sein.
Finanzhilfen angekündigt: Familienbonus, Autokaufprämie, Unterstützung für Firmen
Die Bundesregierung hat in den vergangene Wochen und Monaten gigantische Beträge in die Hand genommen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie möglichst gering zu halten. Im Juni sollen es nun eine weitere Runde der Finanzhilfen geben.
- Schon seit einigen Wochen debattiert die Bundesregierung über einen Familienbonus. Eine Summe zwischen 300 und 600 Euro steht dabei im Raum - das sollen Eltern für jedes ihrer Kinder bekommen. So sollen Familien unterstützt und gleichzeitig der Einzelhandel angekurbelt werden.
- Auch eine mögliche Autokaufprämie wird schon länger diskutiert. Vor allem von den Grünen gibt es aber Kritik. Die Branche erhofft sich einen Schub, steckt sie doch gerade in einer gewaltigen Krise. Die Verkaufszahlen sind in den vergangenen Wochen dramatisch gefallen. Bereits bestehende Prämien auf den Kauf von E-Autos sollen nun erhöht werden, es sollen aber auch neue Anreize für den Kauf von Verbrennern geschaffen werden.
- Bereits bestehende Hilfsprogramme für Selbstständige*, zum Beispiel Künstler, Gastwirte oder Reisebüros, will die Bundesregierung weiter ausweiten. Vor allem steuerlich soll diese Gruppe künftig begünstigt werden, der sogenannte Verlustrücktrag soll ausgeweitet werden. Damit könnten Firmen einfacher die Verluste aus 2020 mit den Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen. Zusätzlich sind Erleichterungen bei Abschreibungen im Gespräch.
Über die genaue Umsetzung des Konjunkturpakets wird wohl Anfang Juni verhandelt werden.
Kitas öffnen wieder flächendeckend
Einige Bundesländer erlauben es schon, andere ziehen im Juni nach. Kindertagesstätten dürfen jetzt fast überall wieder öffnen. Allerdings gibt es vor allem bei den Kitas unterschiedliche Bedingungen:
- In Bayern dürfen die Kleinen nach den Pfingstferien wieder in die Kita, allerdings nur diejenigen, die im kommenden Jahr schulpflichtig werden.
- Bremens Vorschulkinder dürfen ab dem 1. Juni wieder in die Einrichtungen.
- Baden-Württemberg hat angekündigt, dass die Kitas spätestens Ende Juni wieder vollständig offen haben werden.
- Kinder ab viereinhalb und ihre Geschwisterkinder dürfen in Hamburg ab dem 4. Juni wieder in die Kita.
- In Hessen sollen die Kitas Anfang Juni in eingeschränkten Normalbetrieb gehen.
- Ähnliches gilt in Nordrhein-Westfalen, hier soll am 8. Juni ein eingeschränkter Normalbetrieb eingeführt werden.
- In Sachsen-Anhalt kehren die Kinder ab dem 2. Juni zurück in die Kitas, dort soll dann der reguläre Betrieb weitergehen.
- In Thüringen sollen Kinder spätestens ab dem 15. Juni wieder in den Kitas betreut werden.
In NRW war es schon erlaubt, nun folgen andere Bundesländer. Fitnessstudios* mussten mehrere Wochen geschlossen bleiben, monatelang musste sich die Deutschen mit joggen oder Youtube-Videos fit halten. Ab dem 2. Juni darf nun aber beispielsweise in Baden-Württemberg wieder trainiert werden, Berlin und Bayern wollen in den Tagen darauf folgen.
Rentenerhöhung kommt - doch nicht alle profitieren sofort
Den rund 21 Millionen Rentnern in Deutschland wird die Rente zum 1. Juli erhöht, denn: Die alljährliche Rentenanpassung* steht an. Ausgezahlt wird der neue Betrag meist schon Ende Juni. Wann die erhöhte Rente auf dem Konto landet, hängt vom Zeitpunkt des Beginns der Rente ab. Wer vor oder seit März 2004 seine Rente erhalten hat, bekommt die Erhöhung nun schon Ende Juni ausbezahlt, liegt der Rentenbeginn später, landet das Plus erst Ende Juli beim Empfänger. Die Zahlung erfolgt aber auf jeden Fall automatisch. In den alten Bundesländern steigt die Rente um3,45 Prozent, in den neuen Bundesländern um 4,20 Prozent.
Diese Regelungen laufen im Juni aus:
Einige Regeln und Neuerungen der vergangenen Wochen laufen im Juni aus:
- Umtausch der Bahn-Tickets: Tickets der Kategorie Sparpreis und Super Sparpreis, die vor dem 13. März erworben wurden, können noch bis Ende Juni storniert werden. Die Reise muss allerdings zwischen dem 13. März und dem 4. Mai liegen.
- Stundung von Ratenzahlungen: Bis Ende Juni können Darlehen noch für maximal drei Monate gestundet werden. Konnten Schuldner ihren Pflichten nicht nachkommen, drohten in den vergangenen Wochen keine rechtlichen Folgen.
- Kündigungsschutz für Mieter: Bis zum Ende des Monats Juni gilt, dass ein Mieter keine Kündigung befürchten muss*, sollte er durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sein. Diese Regelung betraf auch Pächter und Gewerbe.
- Vereinfachter Zugang zu Hartz IV: Die Bundesregierung hatte für die vergangenen Wochen den Zugang zu den Hartz-IV-Leistungen für Arbeitssuchende erleichtert. Diese Änderungen, die vor allem die Punkte Vermögensprüfung und Angemessenheit der Wohnverhältnisse betraf, entfallen ab dem 30. Juni wieder.
- Krankschreibung per Telefon: Wer zum Beispiel wegen einer Erkältung eine Krankschreibung braucht, muss dafür ab 1. Juni wieder persönlich beim Arzt erscheinen. Zum 31. Mai ist die Sonderregelung für telefonische Krankschreibungen aufgrund der Corona-Krise ausgelaufen.
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