Seit 2012 können deutsche Autofahrer ein Kennzeichen für zwei Autos verwenden. Aber kaum jemand nutzt es, weil der größte Vorteil gestrichen wurde.
Die Idee eines Wechselkennzeichens klingt verlockend. Ein Nummernschild für zwei Autos und man spart sich etwas Kfz-Steuer. So war es wohl auch der Plan 2012, als die Wechselschilder in Deutschland eingeführt wurden. Allerdings gab es Widerstand und die Wechselkennzeichen wurden ohne ihren größten Vorteil eingeführt.
Wechselkennzeichen: Österreich macht's vor
Vorbild für die Wechselkennzeichen dürfte das österreichische Modell gewesen sein. Beim südlichen Nachbarn können Autobesitzer ein Kennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge derselben Klasse führen. Dabei müssen sie nur Steuern für das teuerste der zwei bzw. drei Fahrzeuge bezahlen.
Das war wohl auch für die deutschen Wechselkennzeichen vorgesehen, aber der damalige Finanzminister Wolfang Schäuble wollte nicht auf die Einnahmen durch die Kfz-Steuer verzichten. Damit war der große Vorteil von Wechselkennzeichen vom Tisch.
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Warum wurden Wechselkennzeichen eingeführt?
Mit dem Kennzeichen sollte ein Anreiz geschaffen werden, sich ein weiteres Auto zu kaufen. Auch die Förderung von Elektro-Autos galt als Grund für die Einführung von Wechselkennzeichen.
So sehen die Wechselkennzeichen aus
Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen. Der austauschbare Teil besteht aus dem Kürzel für den Zulassungsbezirk, dem Landeswappen, einer Ziffer sowie einem kleinen "W" – z. B. "M AB 123". Dieser Teil kann zwischen beiden Fahrzeugen getauscht werden.
Zusätzlich befindet sich an jedem der beiden Fahrzeuge ein fester Bestandteil des Wechselkennzeichens. Dieser enthält die letzte Ziffer des Kennzeichens und die Prüfplakette der Hauptuntersuchung (HU) – z. B. "4" für das erste Fahrzeug und "5" das zweite Fahrzeug".
Daraus ergeben sich jeweils die beiden Kennzeichen "M AB 1234" und "M AB 1235". Das Wechselkennzeichen kann auch mit einem H-Kennzeichen verbunden werden. Dabei wird das "H" auf dem festen Teil des Nummernschildes angebracht.
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Welche Fahrzeuge bekommen ein Wechselkennzeichen?
Autofahrer können ein Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge beantragen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Nummernschild immer nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden darf. Zudem müssen die beiden Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse angehören.
Möglich ist das Wechselkennzeichen für:
- Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW
- Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Ein Wechselkennzeichen für ein Auto und ein Motorrad ist somit nicht möglich.
Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:
- Saisonkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Fahrzeuge mit "H-Kennzeichen" sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.
So beantragen Sie ein Wechselkennzeichen
Haben Sie sich für ein Wechselkennzeichen entschieden und erfüllen Sie die Voraussetzungen – Fahrzeuge stammen aus derselben Fahrzeugklasse, Kennzeichen haben dieselben Abmessungen – können Sie die Nummernschilder bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Folgende Dokumente benötigen Sie:
- von beiden Fahrzeugen die Fahrzeugbriefe (ZB II)
- von beiden Fahrzeugen die Fahrzeugscheine (ZB I), wenn bereits zugelassen von beiden Fahrzeugen die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- von beiden Fahrzeugen die Kennzeichenschilder, wenn bereits zugelassen Personalausweis oder Reisepass
- Bei ausländischen Staatsangehörigen (außerhalb der EU- Länder): Aufenthaltserlaubnis
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies gesondert nachzuweisen (durch ein Gerichtsurteil oder einen Sorgerechtsbeschluss).
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung, wenn bereits zugelassen
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Für wen lohnen sich Wechselkennzeichen?
Wechselkennzeichen können eine Alternative für Saisonkennzeichen sein. Der Vorteil: Während Saisonkennzeichen nur für einen bestimmten Zeitraum verwendet werden dürfen, können Sie mit einem Wechselkennzeichen jederzeit fahren.
Nachteil: Für Wechselkennzeichen gibt es keine Steuererleichterungen. Das heißt, Sie müssen für beide Fahrzeuge die volle Kfz-Steuer bezahlen. Zudem müssen Sie das Fahrzeug, das ohne Kennzeichen ist, auf einem Privatgelände abstellen. Denn ohne Kennzeichen dürfen Sie das Auto oder Motorrad weder auf öffentlichen Straßen fahren noch parken. Bei Saisonkennzeichen zahlen Sie lediglich anteilig Kfz-Steuer.
Das Wechselkennzeichen bietet sich zum Beispiel für Wohnmobil-Besitzer an. Da während des Camping-Urlaubs das "normale" Auto Zuhause bleibt. Auch wer mehrere Anhänger unter 750 Kilogramm, aber nur eine Zugmaschine besitzt, könnte vom Wechselkennzeichen profitieren.
Ist das Wechselkennzeichen ein Flop?
Als die Bundesregierung das Wechselkennzeichen am 1. Juli 2012 eingeführt hat, ging sie davon aus, dass jedes Jahres 54.000 dieser Nummernschilder beantragt werden. Allerdings wollten in den ersten sechs Monaten nur 2.115 Autofahrer ein Wechselkennzeichen. Man kann nur spekulieren, wie hoch die Nachfrage bei entsprechenden finanziellen Vorteilen gewesen wäre.
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