Neues Jahr, neue Regeln - zumindest für Autofahrer. Ob Winterreifenordnung oder Notrufsystem: Hier sehen Sie alle Änderungen auf einen Blick.
Von Regeln für Winterreifen über höhere Kosten für Hauptuntersuchungen bis hin zu Fahrverboten: Das neue Jahr bringt in Sachen Autofahren einige Änderungen mit sich. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst.
Alpine-Symbol auf Winterreifen
Die Schneeflocke wird Pflicht: Zusätzlich zum Matsch- und Schneesymbol (M+S) müssen neue Winter- und Ganzjahresreifen seit Anfang Januar das Alpine-Symbol aufweisen. Dieses zeigt eine Schneeflocke vor einem Berg. Ihre alten Reifen dürfen Sie noch bis 30. September 2024 fahren - insofern sie noch ausreichend Profil haben. Ob Fahrer oder Halter: Wer gegen die Winterreifenverordnung verstößt, ist um 75 Euro Bußgeld leichter und erhält einen Punkt in Flensburg.
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"eCall": Notrufsysteme für neue Autos
Das elektronische Notrufsystem "eCall" besteht aus einem GPS-Empfänger und einer Mobilfunkeinheit. Per Knopfdruck verständigen die Insassen den Rettungsdienst. Können Sie den Notruf nach einem schweren Unfall nicht selbst absetzen, leiten Crash-Sensoren alle wichtigen Infos weiter, etwa den Standort oder die Treibstoffart des PKWs. Für Neuwagen ist der Einbau ab April 2018 verpflichtend.
Kfz-Steuern steigen für Neuwagen
Sie planen, dieses Jahr ein neues Auto zu kaufen? Dann tun Sie das am besten vor dem 01. September - denn ab da steigt die Kfz-Steuer für Neufahrzeuge. Die Werte werden dann im WLTP-Zyklus (Worldwide harmonized Light vehicles Test Cycle) ermittelt, der realitätsnähere Angaben liefern soll als der bisherige Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ). Dadurch entstehen höhere Verbrauchswerte, die die Kfz-Steuer in die Höhe treiben.
Höhere Kosten bei Hauptuntersuchung
Der Abgasskandal hat im wahrsten Sinne des Wortes seine Spuren hinterlassen. Um Manipulationen künftig zu verhindern, wird die Abgasuntersuchung (AU) ab sofort wieder direkt am Auspuff vorgenommen - wodurch die Hauptuntersuchung (HU) teurer wird.
Übrigens: Ab 01. September müssen alle Neuwagen die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Der Stickoxide-Grenzwert (NOx) im WLTP-Zyklus liegt dann bei 60 Milligramm pro Kilometer.
Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in Großstädten?
Da die Abgasgrenzwerte in einigen Großstädten regelmäßig überschritten werden, erscheint ein zukünftiges Diesel-Fahrverbot dort durchaus möglich. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 22. Februar darüber.
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Von Sabrina Meußel