Wer ab heute mit dem Handy am Steuer erwischt wird oder die Rettungsgasse blockiert, hat mit härteren Strafen zu rechnen - das sind die Gesetzesänderungen.
Berlin - Autofahrer, die Rettungsgassen blockieren oder während der Fahrt mit dem Smartphone hantieren, müssen ab sofort mit deutlich höheren Strafen rechnen. Entsprechende Gesetzesänderungen sind am Donnerstag in Kraft getreten.
Das droht Rasern und Teilnehmern von illegalen Autorennen
Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Bisher wird die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bestraft wird künftig schon der Versuch, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" rasen.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nannte die Strafverschärfung dringend erforderlich. Illegale Rennen seien "russisches Roulette auf deutschen Straßen", bei dem die Täter das Leben anderer aufs Spiel setzten. "Wir müssen alles tun, um diesen Irrsinn zu stoppen und die Menschen vor solchen Verrückten zu schützen." Wahnwitzige Rennen auf Autobahnen und in Städten bringen immer wieder Menschen in Gefahr. Im März hatte das Landgericht Berlin bundesweit erstmalig zwei Raser des Mordes schuldig gesprochen. Bei ihrem Rennen starb ein 69-Jähriger.
Das passiert, wenn Sie die Rettungsgasse blockieren
Wer bei stockendem Verkehr auf der Autobahn keine Gasse für Rettungsfahrzeuge bildet, muss statt 20 Euro künftig mindestens 200 Euro zahlen - in schweren Fällen droht sogar eine Geldbuße von 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot.
Darüber hinaus drohen grundsätzlich 240 Euro Strafe, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg, wenn man einem Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn verschafft.
Passend dazu: So bilden Autofahrer eine Rettungsgasse richtig.
Laut Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sei das Nutzen der Rettungsgassen "ein verabscheuenswürdiges Verhalten, das eben nicht lediglich mit lausigen 20 Euro Bußgeld bestraft werden darf". Mit den erhöhten Strafen werde deutlich, dass es um kein Bagatelldelikt gehe.
Der DVR mahnte ebenfalls: "Um Menschenleben nach einem Verkehrsunfall zu retten und Unfallopfer zu versorgen, kommt es auf jede Sekunde an." Wenn Rettungskräfte von Blockierern zu waghalsigen Manövern gezwungenen würden, könne dies weitere Unfälle verursachen, bei denen Menschen zu Schaden kommen.
Handy am Steuer: Höhere Strafen
Verstöße gegen das Handy-Verbot am Steuer werden ebenfalls härter bestraft: Statt 60 Euro werden nun 100 Euro fällig, dazu kommt unverändert ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im Fall einer Sachbeschädigung drohen sogar 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.
Wer Handy oder andere elektronische Geräte auf dem Fahrrad benutzt, muss statt 25 Euro ins Zukunft 55 Euro zahlen.
Passend dazu: In diesen Fällen dürfen Sie im Auto aufs Handy schauen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, Ablenkung sei eines der größten Unfallrisiken. "Wer am Steuer aufs Handy schaut, ist im Blindflug unterwegs und gefährdet damit sich und andere."
Auch der Autofahrerclub ADAC begrüßte, dass nun auch andere Geräte mit großem Ablenkungspotenzial berücksichtigt werden. Das Problembewusstsein für die jeweilige Fahrsituation müsse zugleich geschärft werden.
Die Gewerkschaft der Polizei mahnte auch mehr Kontrollen an. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßte die Neuregelung als überfällig. Kritisch sei aber, dass ein "kurzer" Blick auf Geräte weiter möglich sei. Menschen hätten ganz individuelle Interpretationen für "kurz".
Strafen: Auch Laptop & Co verboten
Neben dem Telefonieren am Steuer ist künftig zudem die Nutzung sämtlicher Kommunikationsgeräte während der Fahrt ausdrücklich untersagt. Das Verbot gilt also auch für Laptops und Tablets. Radfahrer, die gegen das verschärfte Handy-Verbot verstoßen, müssen statt 25 Euro nun 55 Euro zahlen.
Verkehrssünden: Das Gesicht muss sichtbar sein
Darüber hinaus gilt ab sofort ein Verhüllungsverbot am Steuer. Während der Fahrt dürfen keine Schleier oder Masken mehr getragen werden, die wesentliche Teile des Gesichts verdecken. Dadurch soll der Fahrer bei automatisierten Verkehrskontrollen leichter identifizierbar sein. Wer sich nicht an die neue Regel hält, muss mit 60 Euro Strafe rechnen.
Dadurch sollen bei zusehends automatisierten Verkehrskontrollen die Identität des Fahrers einwandfrei festgestellt werden können. Weiterhin erlaubt, sind Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen, wie Hütte, Kappen und Kopftücher. Auch Faschingsschminke darf noch aufgetragen werden. Helme für Motorradfahrer sind selbstverständlich weiterhin erlaubt.
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dpa