Seit dem 28. April 2020 gilt die geänderte StVO-Novelle. Neben erhöhtem Bußgeldern sind Autofahrer bei Verkehrsverstößen auch schnell ihren Führerschein los.
- Seit dem 28. April 2020 gelten die Regelungen der StVO-Novelle.
- Autofahrer müssen bei Vergehen mit höheren Bußgeldern rechnen.
- Auch Fahrverbote werden nun schneller erteilt, als zuvor.
Am 28. April 2020 ist der neue StVO-Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Die Verkehrsregeln wurden in einigen Aspekten angepasst, unter anderem sollen Fahrradfahrer dadurch besser geschützt werden. Neu ausgelegt wurden auch die Strafen, die Autofahrer* bei Verkehrsverstößen zahlen müssen. Die Bußgelder wurden zum einen erhöht, zum anderen wird der Führerschein bei Vergehen nun wesentlich schneller entzogen, als das bisher der Fall war.
Neue StVO-Regelungen: Ab 21 km/h ist der Führerschein weg
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden seither bei einem geringeren Tempo mit einem Fahrverbot geahndet als zuvor. Innerorts führten mit dem PKW bislang 31 km/h zu viel auf dem Tacho zu einem Führerscheinentzug. Diese Marke wurde nun herabgesetzt. Es gelten laut StVO-Bußgeldkatalog folgende Strafen:
Innerorts für PKW ohne Anhänger:
Verstoß | Fahrverbot | Punkte in Flensburg | Bußgeld |
bis 10 km/h zu schnell | keins | keine | 30 Euro |
ab 11 km/h zu schnell | keins | keine | 50 Euro |
ab 16 km/h zu schnell | keins | keine | 70 Euro |
ab 21 km/h zu schnell | ein Monat | ein Punkt | 80 Euro |
ab 26 km/h zu schnell | ein Monat | ein Punkt | 100 Euro |
ab 31 km/h zu schnell | ein Monat | zwei Punkte | 160 Euro |
ab 41 km/h zu schnell | ein Monat | zwei Punkte | 200 Euro |
ab 51 km/h zu schnell | zwei Monate | zwei Punkte | 280 Euro |
ab 61 km/h zu schnell | drei Monate | zwei Punkte | 480 Euro |
über 70 km/h zu schnell | drei Monate | zwei Punkte | 680 Euro |
Außerorts für PKW ohne Anhänger:
Verstoß | Fahrverbot | Punkte in Flensburg | Bußgeld |
bis 10 km/h zu schnell | keins | keine | 20 Euro |
ab 11 km/h zu schnell | keins | keine | 40 Euro |
ab 16 km/h zu schnell | keins | keine | 60 Euro |
ab 21 km/h zu schnell | keins | ein Punkt | 70 Euro |
ab 26 km/h zu schnell | ein Monat | ein Punkt | 80 Euro |
ab 31 km/h zu schnell | ein Monat | zwei Punkte | 120 Euro |
ab 41 km/h zu schnell | ein Monat | zwei Punkte | 160 Euro |
ab 51 km/h zu schnell | ein Monat | zwei Punkte | 240 Euro |
ab 61 km/h zu schnell | zwei Monate | zwei Punkte | 440 Euro |
über 70 km/h zu schnell | drei Monate | zwei Punkte | 600 Euro |
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Strengere Regelungen bei Rettungsgassen
Doch nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen droht ein Fahrverbot, auch andere Vergehen werden damit geahndet. Die StVO-Novelle hat strengere Regelungen für das Bilden von Rettungsgassen festgelegt. Wer hierbei Einsatzwägen nicht ausreichend Platzverschafft und ihre Durchfahrt behindert, der muss ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot rechnen sowie mit zwei Punkten in Flensburg und 240 Euro Bußgeld. Eine Rettungsgasse selbst zu nutzen wird mit der selben Strafe geahndet - hierbei drohen aber mindestens 200 Euro an Bußgeld. ök* (tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital Redaktionsnetzwerkes)
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