Tuning: Was ist erlaubt, was nicht?

Tuning ist gefragt - Doch einige Regeln müssen beachtet werden.
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Tuning ist beliebt, um Autos ordentlich aufzumotzen. Es gibt Profi-Tuner. Aber auch Laien hübschen gerne ihre Autos auf. Dabei sind ein paar Regeln zu beachten.

Tuning - also Umbauten oder Veränderungen an Pkw, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen - ist sicher nicht jedermanns Sache. Meint man es aber ernst damit, bleibt kaum ein Fahrzeugteil unangetastet. Begeisterte Privattuner sollten aber Einiges beachten.

Zunächst einmal ist rein begrifflich zwischen optischen und technischen Veränderungen zu unterscheiden. So kann Tuning einfach 'nur' eine veränderte Lackierung oder Folierung - auch Wrapping genannt - bedeuten. Oder aber tiefgreifende Anpassungen an Motor, Getriebe, Fahrwerk, Karosserie oder Aerodynamik.

Hier die wichtigsten Tuning-Regeln im Überblick:

Ist Scheinwerfer-Tuning erlaubt?

Hierbei gilt zunächst: Andere Leuchtmittel als die vorgeschriebenen sind nicht zulässig. Viele kommen daher auf die Idee, Scheinwerfer zu lackieren oder tönen. Keine gute Idee, denn fest steht: Farbige Lacke sind keinesfalls erlaubt. In Paragraph 49a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind die zulässigen Farben der Leuchten genau festgelegt: vorne allein weißes, am Heck - mit Ausnahme der Rückfahrscheinwerfer - ausschließlich rotes Licht.

Farbige Lacke sind also verboten. Ausnahme: Unter gewissen Umständen sind Klarlacke erlaubt. Diese müssen jedoch selbstverständlich vom TÜV abgesegnet werden.  Der TÜV Nord erklärt in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob gelbe Scheinwerfer auf deutschen Straßen zulässig sind.

Scheinwerferblenden hingegen dürfen lackiert werden - allerdings nur dann, wenn die Funktion der Scheinwerfer an sich nicht eingeschränkt wird.

Bei Verstößen können folgende Bußgelder verhängt werden:

  • Fahrzeug mit nicht zulässigen Beleuchtungseinrichtungen geführt: 20 Euro
  • Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis: 50 Euro
  • Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis, mit Gefährdung der Verkehrssicherheit: 90 Euro und ein Punkt in Flensburg

Spurverbreiterung eintragen lassen - Vorschriften, Kosten, Bußgelder

Ein weiteres beliebtes Mittel, ein Kraftfahrzeug aufzumotzen, ist die Spurverbreiterung. Soll das Fahrwerk getunt werden, kann etwa mit Distanzscheiben die Spurweite verbreitert werden. Für Tuning-Fans stecken meistens optische Argumente hinter dieser Maßnahme. Es gibt dabei aber ein paar Vorschriften.  

  1. Trotz der Spurverbreiterung müssen die Räder vollständig im Radkasten verschwinden. Das Fahrzeug ist dann unzulässig, wenn die Räder über die Radkästen hinausragen.
  2. Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) erlischt, wenn sie nachträglich noch Hand an die Zubehörteile der Spurverbreiterung anlegen.
  3. Lassen Sie Spurverbreiterungen unbedingt eintragen. Neben der ABE gibt es dafür auch noch ein Teilegutachten, das im Wagen mitgeführt werden muss.
  4. Seien Sie vorsichtig bei der Spurverbreiterung durch Reifen - mit geringerer Einpresstiefe. Denn: An Fahrzeugen dürfen nur Reifen montiert sein, deren Einpresstiefe den Angaben des Autoherstellers entspricht.

Die Kosten dafür, eine Spurverbreiterung eintragen zu lassen, hängen von der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ab. Für einen Nachtrag in einer ABE - das heißt für das dafür notwendige Gutachten - können laut bussgeldkatalog.org zwischen 170 und 350 Euro anfallen.

Die Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorschriften bei Spurverbreiterungen sehen folgendermaßen aus:

  • Bauartgenehmigung nicht  im Fahrzeug mitgeführt: 10 Euro
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis: 50 Euro
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 90 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Abmessungen überschritten: 60 Euro

Tieferlegung eintragen lassen - Vorschriften, Kosten, Bußgelder

Einfache Tuner-Regel: Je tiefer das Auto, desto besseres Kurvenverhalten und höhere Geschwindigkeit. Und natürlich eine sportlichere Optik. Beliebte Mittel sind beispielsweise Tieferlegungsfedern, eine Sport- oder Gewindefahrwerk, Luftfedern oder hydraulische Fahrwerke und der Einbau anderer Reifen beziehungsweise Felgen.

Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Grundregel: Die Karosserie darf nicht zu nah an den Reifen anliegen. Ansonsten drohen ernsthafte Schäden am Fahrzeug und Unfälle. Die StVZO enthält zahlreiche Bestimmungen über die jeweiligen Abstände und Abmessungen. Unzulässig ist etwa der Einsatz gestauchter statt neuer, verkürzter Federn, auf die einige Tuner setzen. Man sollte beim Kauf unbedingt darauf achten, dass die Zubehörteile jeweils mit einer ABE versehen sind.  

Pauschal lassen sich die Kosten nicht angeben. Die notwendige Änderungsabnahme kann zwischen 30 und 50 Euro kosten. Die TÜV-Kosten hängen vom jeweiligen Fall ab.  

Bei den Bußgeldern gelten folgende Regeln:

  • Fahren mit unzulässig umgebauten Auto: 25 Euro
  • Fahren mit unzulässig umgebauten Auto plus Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 90 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis: 50 Euro
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis plus Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 90 Euro und ein Punkt in Flensburg

Wenn es professionell gemacht wird, können Tuning-Autos richtig schön aussehen. Natürlich kann es aber auch nach hinten los gehen - man betrachte nur diesen BMW-Fail aus Großbritannien. Ganz extrem ist auch diese ausgefallene Variante aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.

mop

Quelle: bussgeldkatalog.org

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