Gerade in der Stadt sind Parkplätze rar. Das führt schnell zum Streit. Wer hat eigentlich das Anrecht auf eine Parklücke? Was ist erlaubt und was verboten? Hier finden Sie die wichtigsten Infos.
Täglich ärgern sich Autofahrer, wenn ihnen andere einen sicher geglaubten Parkplatz vor der Nase wegschnappen. Doch wer hat tatsächlich ein Anrecht darauf, in einer Lücke zu parken?
Parken: Was regelt die Straßenverkehrsordnung (STVO)
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) hat derjenige Vorrang, der die Lücke zuerst unmittelbar erreicht, erläutert die Prüforganisation Dekra. Das gelte auch dann, wenn ein Fahrer an der Lücke zunächst vorbeizieht, hält und dann rückwärts einparken will.
Diesen Platz aber durch einen Fußgänger freihalten zu lassen, dürfen Autofahrer allerdings nicht. Gerne blockieren Autofahrer mit einem Stuhl oder einer Mülltonne einen öffentlichen Parkplatz. Ob diese Aktionen erlaubt sind, lesen Sie hier.
Selbst, wenn ein Fußgänger verbotenerweise einen Parkplatz blockiert, sollten Autofahrer gelassen reagieren. Mit seinem Wagen auf den Fußgänger zu zufahren, um ihn zu vertreiben könne als Nötigung ausgelegt werden, so die Dekra.
Wer hat nun das Recht auf die Parklücke?
Die Lücke gehört außerdem demjenigen, der direkt an einem frei werdenden Parkplatz wartet - das gelte aber nicht, wenn an der gegenüberliegenden Straßenseite gewartet wird.
Die Parkplatzsuche kostet nicht nur Nerven, sondern auch verdammt viel Zeit. Hier lesen Sie, wie viele Stunden Autofahrer dabei verschwenden.
Übrigens: Frauen parken schneller ein als Männer, haben Forscher in einer Studie herausgefunden.
Roboter-Anwalt geht erfolgreich gegen Strafzettel vor
Beim Thema Strafzettel sehen viele Autofahrer rot. Besonders, wenn es keinen Grund für ein Knöllchen gibt. In solchen Fällen hilft ein Chatbot vermeintlichen Parksündern, und das mit Erfolg.
Parkplatzrempler machen viele Autofahrer wütend. Dieser BMW hat Zähne zum Schutz.
dpa/tmn/ml