Gewerkschaft ruft Ryanair-Piloten auf - geplanter Streik könnte sich ausweiten

Bei Ryanair wird diese Woche wieder gestreikt. Alles, was Passagiere dazu jetzt wissen sollten.
 ©Bernd Settnik / dpa

Der geplante Streik von Ryanair könnte sich ausweiten: Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit hat die in Deutschland beschäftigten Piloten dazu aufgerufen.

Zum Beginn der Herbstferien in einigen deutschen Bundesländern müssen sich Ryanair-Passagiere auf erneute Streiks einstellen.

  • Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat die in Deutschland beschäftigten Ryanair-Piloten am späten Mittwochabend zum Streik aufgerufen.

  • Verdi will erst Donnerstagabend verkünden, ob deutsche Flugbegleiter zum Streik aufgerufen werden.

  • Am Dienstag hatte Ryanair für Freitag dutzende Flüge mit Verweis auf europaweite Streiks gestrichen.

  • Die irische Fluggesellschaft sagte 150 Flügefür diesen Freitag, 28. September 2018 ab.

  • Flugbegleiter wollen an diesem Mittwoch ihr weiteres Vorgehen mitteilen.

  • Während Ryanair neben den bereits bekannten Streikländern Spanien, Portugal, Italien, den Niederlanden und Belgien auch Deutschland als Platz des Arbeitskampfes nannte, ist laut der Gewerkschaft Verdi dazu noch keine Entscheidung gefallen.

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Gewerkschaft Cockpit ruft Ryanair-Piloten zum Streik auf

Der für Freitag geplante Streik beim irischen Billigflieger Ryanair könnte sich noch ausweiten: Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat die in Deutschland beschäftigten Piloten der Fluglinie am späten Mittwochabend zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Zuvor hatten bereits die Flugbegleiter des Unternehmens in mehreren europäischen Ländern einen Streik angekündigt. Beide Berufsgruppen fordern höhere Gehälter und neu strukturierte Arbeitsverhältnisse, etwa planbare Einsatzzeiten.

Ob sich in Deutschland Verdi dem Streikaufruf der Gewerkschaften aus Spanien, Portugal, Italien, den Niederlanden und Belgien anschließt, soll am Donnerstagabend bekanntgeben werden. Ryanair hat wegen angekündigter Streiks für Freitag europaweit bereits 150 Flüge abgesagt, darunter nach Informationen aus Luftfahrtkreisen bereits auch einige Flüge in Berlin-Schönefeld.

Die Vereinigung Cockpit teilte mit, der Streik solle von Freitag 03:01 Uhr bis Samstag 02:59 Uhr dauern. Betroffen seien alle Verbindungen, die in dieser Zeit aus Deutschland abfliegen sollen. Die Gewerkschaft VC begründete ihren Aufruf damit, dass auch seit dem letzten Arbeitskampf am 12. September kein verbessertes Angebot gemacht worden sei. Zudem sei bislang keine Schlichtungsvereinbarung zwischen Ryanair und der Vereinigung Cockpit erzielt worden.

Ryanair und Verdi hatten am Dienstag über einen Tarifvertrag für Einkommen und Arbeitsbedingungen verhandelt, den es bislang nicht gibt. Das jüngste Entgeltangebot wollte Verdi nicht annehmen. Das Angebot entspreche in etwa einem Inflationsausgleich. Verdi strebe aber eine spürbare Annäherung an das Gehaltsniveau vergleichbarer Billig-Fluggesellschaften an.

Verdi will erst kurzfristig über mögliche Ryanair-Streiks am Freitag informieren

Laut Unternehmen sollten an dem Streik Flugbegleiter aus Belgien, den Niederlanden, Italien, Spanien und Portugal teilnehmen - sowie Deutschland, was Verdi eigenen Angaben zufolge aber noch nicht beschlossen hat. Wegen der Streiks streicht die Fluggesellschaft am Freitag 150 Flüge, wie sie am Mittwoch mitteilte. Am Dienstag wollte Ryanair noch 190 Flüge streichen. Insgesamt hatte die Airline 2.400 Flüge für Freitag geplant.

Nach der letzten Verhandlungsrunde vom Dienstag erklärte Verdi: "Die bisherigen Angebote reichen nicht aus." Daher seien weitere Streiks nicht ausgeschlossen.

Bei der Airline tobt seit rund einem Jahr ein erbitterter Arbeitskampf, schon mehrfach streikten Piloten und Flugbegleiter in verschiedenen Ländern. Sie fordern höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Dabei verlangen sie vor allem, dass Ryanair das jeweils geltende nationale Arbeitsrecht anwendet.

Im Juli musste Ryanair wegen Streiks mitten in der Ferienzeit 600 Flüge streichen. Normalerweise gibt es nach Unternehmensangaben pro Tag in Europa rund 2400 Ryanair-Flüge.

Ryanair reduziert streikbedingte Flugabsagen auf 150

Der irische Billigflieger Ryanair hat die Zahl seiner streikbedingten Flugabsagen für diesen Freitag (28. September) auf 150 reduziert. Ursprünglich waren die Iren nach Streikdrohungen von Flugbegleitern und Piloten in mehreren europäischen Ländern von 190 Flugausfällen ausgegangen. Die überwältigende Mehrheit des Personals werde normal arbeiten, kündigte Ryanair am Mittwoch an.

Der weitaus größere Teil der mehr als 2.400 geplanten Europaflüge sollte ohnehin stattfinden. Ob sich die deutschen Flugbegleiter an dem Arbeitskampf beteiligen, wollte die Gewerkschaft Verdi am Mittwochmittag in Berlin mitteilen.

Ryanair sieht sich seit Monaten wiederholter und teils koordinierter Streiks sowohl der Piloten als auch der Flugbegleiter in verschiedenen europäischen Ländern ausgesetzt. Das Personal will höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen nach dem jeweiligen nationalen Recht erreichen.

Ryanair-Streik am 28. September 2018: Das müssen Sie jetzt wissen

"Wir haben gerade in Berlin die Verhandlungen mit Ryanair beendet und bewerten nun die Ergebnisse", sagte eine Verdi-Sprecherin am späten Nachmittag. Flugbegleiter hatten bereits am 12. September gemeinsam mit den Piloten gestreikt und wollen an diesem Mittwoch ihr weiteres Vorgehen mitteilen.

Die 190 Flugabsagen machen laut Ryanair rund 8 Prozent des für Freitag geplanten Verkehrs aus. Betroffen seien etwa 30 000 von 450 000 Passagieren, die an diesem Tag mit Ryanair fliegen wollen. Die betroffenen Fluggäste seien bereits informiert worden. Alle übrigen Flüge fänden statt. Eine genaue Streichliste veröffentlichte Ryanair erneut nicht. Wie viele Flüge von und nach Deutschland unter den Absagen sind, konnte daher zunächst nicht genau gesagt werden.

Der Marketing-Chef von Ryanair, Kenny Jacobs, entschuldigte sich bei den betroffenen Kunden und warnte vor den Folgen des Arbeitskampfes. "Diese wiederholten unnötigen Streiks schaden dem Geschäft von Ryanair und unseren Kunden in einer Zeit, in der die Ölpreise stark steigen", erklärte er. "Wenn sie andauern, ist es unvermeidlich, dass wir uns in diesem Winter und im Sommer 2019 erneut mit unserem Kapazitätswachstum auseinandersetzen müssen."

In Italien hat es der Billigairline zufolge derweil eine Einigung auf einen Tarifvertrag mit drei Gewerkschaften für das Kabinenpersonal gegeben. Der Vertrag nach italienischen Rechtsvorschriften gelte ab dem 1. Oktober, laufe drei Jahre und sehe unter anderem höhere Löhne vor, berichtete die Fluggesellschaft. Mindestens eine Kabinengewerkschaft und eine Pilotenvereinigung unterstützen aber den geplanten Streik.

Mitte September hatten sich die drei italienischen Gewerkschaften FIT CISL, ANPAC und ANPAV mit Ryanair auf wesentliche Punkte des Vertrages geeinigt. Von den Gewerkschaften gab es zunächst kein Statement. Italien gehört zu Ryanairs größten Märkten in Europa.

Ryanair sieht sich seit Monaten wiederholter und teils koordinierter Streiks sowohl der Piloten als auch der Flugbegleiter in verschiedenen europäischen Ländern ausgesetzt. Das Personal will höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen nach dem jeweiligen nationalen Recht erreichen.

Ryanair-Streik: Rückflug an anderem Tag nicht kostenfrei stornierbar

Von einem Pilotenstreik betroffene Reisende haben nur einen Anspruch auf Umbuchung oder Stornierung von Flügen, die am Tag des Streiks stattfinden sollten. Solche Ansprüche gibt es dagegen nicht für Rückflüge an anderen Tagen, die aus Sicht eines Reisenden nutzlos geworden sind, weil er den Hinflug streikbedingt nicht angetreten an, wie der Reiserechtsexperte Ernst Führich erläutert.

Betroffen von möglichen Ersatzleistungen und Ausgleichszahlungen sind im aktuellen Fall des Streiks bei Ryanair daher nur Flüge, die direkt vom Streik betroffen sind - nicht aber Beförderungen an anderen Tagen, selbst wenn sie unter der gleichen Buchungsnummer laufen. "Auch wenn es sich um gemeinsam gebuchte Hin- und Rückflüge handelt: Es sind getrennte Flüge", stellt Führich klar.

Lesen Sie hier: Drastische Änderung: Ryanair verbannt Handgepäck von Bord.

Streik: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ryanair-Flügen

Schlechte Nachrichten für Urlauber, die mit Ryanair fliegen wollen: Wegen des Pilotenstreiks in Deutschland am Freitag müssen sie mit Flugausfällen und Verspätungen rechnen. Ohne Rechte stehen sie in solchen Fällen aber nicht da. Ein Überblick dazu, was betroffene Passagiere wissen müssen:

Steht mir eine Entschädigung zu, wenn mein Ryanair-Flug wegen des Streiks ausfällt?

Im Prinzip gilt: Streiken Piloten, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung bei Ausfällen oder Verspätungen ihrer Flüge von mehr als drei Stunden. Denn laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2012 handelt es sich hierbei um höhere Gewalt. Das gilt aber unter der Bedingung, dass die Fluggesellschaft alles unternimmt, was in ihrer Macht steht, um die Folgen des Streiks zu minimieren (Az.: X ZR 146/11).

Allerdings hat sich die Rechtsprechung seit der Entscheidung des obersten deutschen Gerichts weiterentwickelt, erklärt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. So entschied der Europäische Gerichtshof im April 2018, dass eine Airline bei einem wilden Streik nur unter zwei Bedingungen von der Erstattungspflicht befreit werden könne: Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderungen führte, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit sein. Zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschbar sein (Az.: C-195/17).

Aus der Urteilsbegründung leitet Degott ab, dass Entschädigungen für Passagiere eines regulären Streiks möglich sind, wenn es dabei den Streikenden nicht nur um die Bezahlung, sondern um die Arbeitskonditionen insgesamt ging. Betrachte man die Gründe der Ryanair-Streikenden, „dann liegt das sehr nahe an dem, was der EuGH sagt“, sagt Degott.

Allerdings müsste im aktuellen Fall erst mal geklagt werden. Daher rät Degott, vorsorglich Ausgleichszahlungen zu beantragen. Auch die Verbraucherzentralen empfehlen den Antrag, am besten schriftlich.

Lesen Sie hier: Was Urlauber zum Streik bei Ryanair wissen müssen.

Habe ich Anspruch auf eine Umbuchung meines Ryanair-Fluges?

Ja. Unabhängig davon muss die Airline den Passagieren nun zeitnah eine alternative Beförderung ermöglichen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug oder auf andere Transportwege, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist. Das regelt die Fluggastrechte-Verordnung der EU. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde aber auch sein Ticket zurückgeben und bekommt dann sein Geld zurück.

Was ist, wenn ich im Urlaub wegen des Streiks festsitze?

Stranden Passagiere wegen des Streiks vorübergehend an Flughäfen, so muss die Fluggesellschaft sie betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung im Hotel übernehmen.

Wie erfahre ich, ob mein Flug betroffen ist?

Ryanair hat angekündigt, betroffene Passagiere per E-Mail oder SMS zu kontaktieren. Der Billigflieger bietet eine Rückerstattung der Kosten, eine kostenlose Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder einen vergleichbaren Ersatzflug an. Für Rückfragen ist das Servicecenter der Airline unter 0180/667 78 88 erreichbar (Kosten: 0,20 Euro pro Minute aus dem Festnetz, aus dem Mobilnetz abweichend).

Auf die Umbuchung haben Passagiere laut der Fluggastrechte-Verordnung der EU einen Anspruch. Möglich ist demnach auch, dass Passagiere auf andere Transportwege gebucht werden, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist. Der Ausstand der Piloten ist von Freitag um 3.01 Uhr bis Samstag (11. August) um 2.59 Uhr geplant. Ryanair-Angaben zufolge sind 250 Flüge von und nach Deutschland vorab gestrichen werden.

Lesen Sie hier: Skytrax-Ranking 2018: Das sind die besten Airlines der Welt.

Was gilt bei Pauschalreisen?

Ist der Ryanair-Flug Teil einer Pauschalreise, ist nicht die Airline der Ansprechpartner, sondern der Reiseveranstalter. Er ist nach Angaben der Verbraucherzentralen auch bei Streiks verantwortlich für Kosten, die Reisenden durch eine Verspätung entstehen. Das können zum Beispiel Ausgaben für Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate sein. Bei großen Verspätungen können Pauschalreisende außerdem den Reisepreis mindern. Dafür gibt es den Angaben zufolge Rechentabellen: Ab fünf Stunden Verspätung können Urlauber pro Stunde Verspätung fünf Prozent des anteiligen Tagespreises zurückfordern.

Lesen Sie hier: Was passiert mit Dingen, die am Flughafen-Check-In abgegeben werden?

Video: Pilotenstreik bei Ryanair: Was Passagiere wissen müssen

Ryanair-Streik: Reisende haben keinen Anspruch auf Entschädigung

Streiken Piloten, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung bei Ausfällen oder Verspätungen ihrer Flüge von mehr als drei Stunden. Denn laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich hierbei um einen Fall von höherer Gewalt. Das gilt aber unter der Bedingung, dass die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen des Ryanair-Streiks zu minimieren.

Außerdem muss die Airline den Passagieren eine alternative Beförderung ermöglichen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug oder auf andere Transportwege, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist. Das regelt die Fluggastrechte-Verordnung der EU. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde aber auch sein Ticket zurückgeben und bekommt dann sein Geld zurück. Häufig bieten Airlines ihren Kunden zum Beispiel kostenfreie Umbuchungen auf alternative Termine oder die Erstattung von Ticketkosten an.

Stranden Passagiere wegen des Streiks vorübergehend an Flughäfen, muss der Veranstalter oder die Fluggesellschaft sie betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung im Hotel übernehmen.

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dpa / sca / AFP

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