Ein Mann besitzt nur ein uraltes Radio – dennoch soll er Rundfunkbeitrag zahlen. Nun klagt er gegen den SWR. Doch in drei Instanzen hat er bereits verloren.
Georg Bode aus Berglen bleibt hartnäckig – er sieht nicht ein, warum er den Rundfunkbeitrag entrichten soll. Schließlich nutzt er das öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm gar nicht. Stattdessen besitzt er lediglich ein altes Transistor-Radio.
66-jähriger Schwabe klagt gegen den SWR - doch verliert in drei Instanzen
"Willkürlich" nennt er deshalb die Forderung des allgemeinen Beitragsservices, dennoch monatlich 17,50 Euro zu entrichten. Der 66-Jährige soll bereits mit 700 Euro beim SWR in der Kreide stehen. Deshalb klagt er nun gegen die Rundfunkgebühr – wenn es sein muss, durch alle Instanzen durch.
Doch für den GEZ-Verweigerer sieht es schlecht aus. In drei Instanzen hat er bereits verloren, zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. "Eine reine Show-Veranstaltung. Ich wusste von Beginn an, dass der gesunde Menschenverstand dort nichts zählt", so Bode gegenüber der Bild.
Droht jetzt der Gerichtsvollzieher?
Nun hofft der Schwabe auf das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Dort hat er bereits eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ansonsten droht wohl der Gerichtsvollzieher. Doch dagegen hat Bode bereits beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eine neue Klage gegen die Vollstreckung eingereicht.
Den SWR scheint das wenig zu kümmern. Schließlich verweist er auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts. Doch das stammt noch von März 2016. Damals entschied das Gericht für die Notwendigkeit des Rundfunkbeitrags. Es wird also spannend bleiben, wie die Richter in Karlsruhe den Fall einschätzen werden.
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jp