Rundfunkbeitrag 2019: Warum Sie ihn besser nicht bar bezahlen

Der Rundfunkbeitrag kann nur bargeldlos bezahlt werden.
 ©dpa

Dass die Deutschen dazu verpflichtet sind, eine allgemeine Rundfunkgebühr zu zahlen, gefällt nicht jedem. Manche wehren sich – mit teils kuriosen Ideen.

Update vom 23. Januar 2020: Die Gerichtsentscheide der VG Frankfurt und Köln sowie dem OVG NRW aus dem Jahre 2017 gelten mittlerweile nicht mehr. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. März 2019 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag bar bezahlt werden kann. Das Urteil lautet folgendermaßen: "Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags.“ Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 – 6 C 6/18 (VGH Kassel).

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Rundfunkbeitrag: Alter Einstieg vor Update

Egal, ob Sie einen Fernseher oder PC besitzen oder wirklich das Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzen: Sie müssen die einheitliche Rundfunkgebühr zahlen - ob Sie wollen oder nicht. Viele Deutsche sind fassungslos darüber, dass sie seit Januar 2013 dazu verpflichtet sind.

Doch das stimmt nicht ganz. Schließlich sind sozial Schwächere davon entbunden beziehungsweise müssen nicht den vollen Betrag zahlen. Dazu zählen unter anderem Senioren, Arbeitslose, Schwerbehinderte oder auch Asylbewerber. Wer allerdings nicht unter diese Kategorie fällt und aus Prinzip einfach nicht zahlen will, dem droht am Ende, wenn er es darauf ankommen lässt, sogar das Gefängnis.

Rundfunkbeitrag nur bargeldlos per Lastschrift oder Überweisung möglich?

Daher ist es ratsam, den Rundfunkbeitrag, der jedes Quartal fällig wird, an den allgemeinem Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio zu entrichten. Dies können Sie zum Beispiel durch eine Überweisung oder sogar durch einen Dauerauftrag schnell und einfach erledigen (lassen). Doch was ist, wenn ich lieber bar zahle? Gar nicht so abwegig – schließlich ist Bargeld trotz Kreditkarte & Co. noch immer des Deutschen liebstes Zahlungsmittel.

Doch manche glauben, genau hier ein Schlupfloch gefunden zu haben. Schließlich kann man auf den üblichen Formularen stets nur zwischen Lastschrift oder Überweisung wählen. Ein Journalist namens Norbert Häring hatte im Handelsblatt herausgefunden, dass es allerdings doch in manchen Servicestellen des Beitragsservices möglich war, mit Bargeld zu bezahlen - und kündigte seine Einzugsermächtigung. Dazu berief er sich auf § 14 Bundesbankgesetz, das da lautet: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."

Das heißt konkret: Laut Gesetz dürfen Forderungen stets bar beglichen werden. Doch als Banknoten gelten lediglich Geldscheine – nicht aber Münzen. Der Rundfunkbeitrag beläuft sich allerdings pro Haushalt auf 17,50 Euro. Dieser Bargeld-Trick brachte den allgemeinen Beitragsservice anfangs mächtig ins Schwimmen. Wer nun allerdings glaubt, dass dieser deshalb darauf verzichtet, der irrt gewaltig. Dieser berief sich daraufhin wiederum auf die Satzungen der Landesrundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge – und fordert ausdrücklich von Beitragsschuldnern, dass sie die Rundfunkgebühr entweder per SEPA-Lastschrift, Einzel- oder Dauerüberweisung zahlen.

Beitragsservice greift bei Rundfunkbeitrag durch: So begründet sie die bargeldlose Zahlung

Die Behörde berichtet in einer Mitteilung auf ihrer Homepage: "Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich bargeldlos zu zahlen. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge." Wer sich also dagegen sträubt, dem kann es passieren, dass der Gerichtsvollzieher sein Konto pfändet – oder dieser vor der Tür steht und die Hand aufhält. Doch dann verlangt er allein schon wegen den Mahnungs- und Verwaltungsgebühren mehr als Ihnen lieb ist.

Nicht jeder will das akzeptieren – und manche Fälle sind deshalb sogar schon vor Gericht gelandet. Unter anderem vor dem Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt, dem VG Köln sowie vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen. Diese urteilten folgend: Rundfunkbeiträge dürften theoretisch mit Bargeld beglichen werden – allerdings müssten Beitragsschuldner damit zu einem Kreditinstitut gehen und eine Bareinzahlung auf das Empfängerkonto veranlassen. Dazu müssen Sie nur Ihre neunstellige Beitragsnummer angeben. Das bestätigt auch n-tv.de. Das Pikante allerdings an dem Verfahren: Sie zahlen am Ende drauf. Viele Banken verlangen im Gegenzug meist eine Bearbeitungsgebühr zwischen fünf und 15 Euro.

Außerdem sei eine SEPA-Lastschrift für alle Beteiligten einfacher und günstiger, so die Gerichte. Barzahlungen würden schließlich mehr Verwaltungskosten und sogar höhere Beiträge bedeuten. Zu diesem Schluss kommt schließlich auch der Beitragsservice, der verlauten lässt, "dass sowohl der Zeitaufwand als auch die Kosten, die durch eine händische Barzahlung des Rundfunkbeitrags für Bürgerinnen und Bürger wie für den Beitragsservice entstehen würden, im Alltag nicht praktikabel wären und an der Lebenswirklichkeit vorbeigingen."  

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jp

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