Soll ich mein Kind gesetzlich oder privat versichern?

Die Sicherheit der Kinder ist für viele Eltern die größte Sorge. Besonders, was die Krankenversicherung angeht, sollten Eltern gut abwägen.
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Wer ein Kind hat, steht früher oder später vor der Frage: Soll ich es privat oder gesetzlich krankenversichern? Die Redaktion klärt Sie über Pro und Contra auf.

Kinder bereichern eine Familie – können aber auch für viele Fragezeichen sorgen. Besonders, wenn es um Versicherungen geht.

Schließlich wollen Eltern nur das Beste für den eigenen Nachwuchs. Doch was lohnt sich mehr – die private oder gesetzliche Krankenversicherung fürs Kind?

Vor-und Nachteile der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Grundsätzlich sollten Sie vor einer Entscheidung die Vor- und Nachteile jeder Versicherungsart abwägen. Dazu ist es ratsam zu wissen, welche unterschiedlichen Regelungen für die Krankenversicherung gelten. Am besten informieren Sie sich frühzeitig – denn je nachdem wie Sie und Ihr Partner versichert sind, gibt es einiges zu beachten.

Wenn beide Elternteile bereits privat krankenversichert sind, ist das Kind auch automatisch in der privaten Krankenversicherung. Eltern können dann Ihr Kind nicht gesetzlich versichern lassen. Sind beide Eltern dagegen gesetzlich krankenversichert, wird das Kind automatisch mit in die Familienversicherung aufgenommen.

Doch Vorsicht: Kinder dürfen nur bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden – solange sie noch eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert. Zudem dürfen sie nicht über ein Monatsgehalt von 450 Euro verdienen – im Rahmen eines Mini-Jobs etwa. Ausnahme: Wer in den Semesterferien zwei Monate mehr arbeiten und Geld verdienen möchte, der darf das auch – und bleibt trotzdem weiter familienversichert.

Wenn Sie und Ihr Partner bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, dann haben Sie freie Wahl. Ihr Kind kann in einer der beiden dann aufgenommen werden. Die kostenlose Familienversicherung können zudem auch Ehepartner nutzen. Allerdings nur, wenn ein Partner selbst bei keiner Versicherung und ebenfalls nur geringfügig beschäftigt ist.

Hier sind Versicherungen übrigens sehr streng: Wenn der kostenlos Mitversicherte nur ein paar Cent mehr verdient – zum Beispiel durch eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit – dann fällt er bereits aus der Familienversicherung.

Was sie über Krankenversicherungen unbedingt wissen sollten

Doch wer gesetzlich versichert ist, hat allerdings zudem die Möglichkeit, sein Kind ab der Geburt dennoch privat versichern zu lassen. Für einige Unternehmen ist das kein Problem – auch nicht, wenn beide Elternteile nicht bei ihnen versichert sind. Die einzige Bedingung ist eine Gesundheitsprüfung des Kindes.

Doch was ist, wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist? Hier haben Sie die Qual der Wahl – das Kind darf gesetzlich oder privat versichert werden. Doch meist wird es bei demjenigen mitversichert, der am meisten verdient. Wenn dieser Elternteil dann noch privat krankenversichert ist und sein Einkommen die Jahresentgeltgrenze (2017: 57.600 Euro) überschreitet, sind Eltern dazu verpflichtet, ihre Kinder privat krankenversichern zu lassen. Allerdings gibt es ein Schlupfloch: Wenn Sie Ihr Kind nämlich unbedingt gesetzlich versichern wollen, müssen Sie eine Beitragsgebühr zahlen, die auch über der Beitragsgebühr für die private Kasse liegen kann. Aber im Zweifelsfall ist das trotzdem günstiger als die private Versicherung,

Wenn Sie sich dafür entscheiden und die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie den Vorteil, dass sogar bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen Ihres Kindes die Krankenversicherung die Kosten deckt – sie verlangt weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse. Wenn also Ihr Kind krank werden sollte, hat es dieselben Rechte wie Sie. Wenn Sie also mit ihm zum Arzt gehen, sollten Sie diesem im Vorhinein sagen, dass Ihr Kind privat krankenversichert ist.

Wenn Sie allerdings gezwungen sind, Ihr krankes Kind zu betreuen und deswegen nicht arbeiten kann, bekomme ich von den meisten privaten Krankenkassen keinen Cent. Die gesetzlichen Kassen zahlen dagegen einen Verdienstausfall von 90% des Nettogehalts. Da kann sich die freiwillige gesetzliche Versicherung ganz schnell rechnen, denn wenn man im Jahr 20 Tage zu Hause bleiben muss, ist schon ein ganzes Monatsgehalt flöten.

Wann ist eine Familienversicherung fürs Kind kostenlos - und wann nicht?

Eine kostenlose Familienversicherung gibt es bei den privaten Krankenkassen auch nicht. Nach der Untersuchung erhalten Sie meist eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Privatenversicherung einreichen können. Damit Ihr Kind in die private Krankenversicherung aufgenommen werden kann, empfiehlt es sich, dass ein Elternteil schon mindestens drei Monate lang zuvor bei dem jeweiligen Unternehmen privat krankenversichert ist.

Zudem sollten Sie den Aufnahmeantrag für Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt stellen – die Versicherung läuft dann rückwirkend. Außerdem empfiehlt es sich, vorher über die speziellen Kinder- und Jugendtarife der Kassen Bescheid zu wissen. Diese verzichten auf Altersrückstellungen und sind deshalb günstiger.

Für Neugeborene gilt allerdings grundsätzlich: Sie sind ab dem ersten Lebenstag automatisch krankenversichert – über die Kasse entscheiden später die Eltern. Dafür bekommen Sie bei der Geburtsanzeige im Standesamt eine Bescheinigung, in der Sie aufgefordert werden, eine Krankenkasse zu wählen.

Solange der Aufnahmeantrag bei einer Krankenkasse geprüft wird, können Sie trotzdem falls nötig einen Arzt aufsuchen. Die Versichertenkarte Ihres Kindes können Sie dann später nachreichen. Und mit diesen Vorkehrungen sollte Ihr Kind einen angenehmen und sicheren Start ins Leben haben.

Von Jasmin Pospiech

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