Bei den Gaspreisen soll es eine erste Abhilfe geben. Zudem können sich Rentnerinnen und Rentner noch über die Energiepauschale freuen. Mit welchen Änderungen Sie zum Jahresende rechnen können.
Zum Jahresende 2022 stehen für zahlreiche Verbraucher in Deutschland ein paar wichtige Neuerungen bevor, die sich direkt aufs Konto auswirken. Hier ein Überblick, was sich im Dezember 2022 ändert – und womit Sie in der Folge rechnen können.
1. Dezember-Entlastung 2022: Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme
Im Dezember 2022 gibt es eine einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Das bedeutet, dass private Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme versorgt werden, ihren Dezemberabschlag erlassen bekommen. Dennoch gezahlte Beträge müssen Energielieferanten in der nächsten Rechnung verrechnen. Was diese Einmalentlastung im Dezember bringt, hat das Vergleichsportal Verivox zum Beispiel so vorgerechnet: „Legt man die aktuellen Marktpreise zugrunde, liegt die durchschnittliche Abschlagszahlung für ein Einfamilienhaus derzeit bei rund 297 Euro.“ Übernehme der Staat eine Rate, würden die jährlichen Kosten von 3.558 Euro auf 3.261 Euro sinken, was einer „Entlastung von rund 8 Prozent“ entspreche, so Verivox laut Mitteilung.
2. Energiepauschale für Rentner in Höhe von 300 Euro im Dezember 2022
Rentner sollen im Dezember eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bekommen. Die Pauschale soll die gestiegenen Energiekosten zumindest ein wenig abfedern. Arbeitnehmer haben die Energiepauschale über den Lohnschein bereits im September erhalten. Nun sollen also auch Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Deutschland davon profitieren. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Im kommenden Jahr sind dann die Studenten dran, ihnen wurde eine Energiepauschale von 200 Euro in Aussicht gestellt.
3. Weihnachtsgeld wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt
In vielen Betrieben gibt es Anfang Dezember ein Weihnachtsgeld für Beschäftigte on top, in anderen wurde das Weihnachtsgeld bereits Ende November ausgezahlt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Sonderzahlung vom Arbeitgeber. Der Anspruch könnte sich jedoch aus dem Arbeits- oder aus dem Tarifvertrag ergeben. Vor allem Arbeitnehmer, die nach Tarifverträgen bezahlt werden, können sich weitgehend darauf verlassen, dass sie im November oder Dezember ein Weihnachtsgeld bekommen.
4. Saison-Kurzarbeitergeld von Dezember 2022 bis März 2023
Mit dem Dezember startet die Schlechtwetterzeit. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Schlechtwetterzeit von Dezember 2022 bis März 2023 gezahlt, wie die Bundesagentur für Arbeit informiert. Betriebe im Baugewerbe können dadurch Entgeltausfälle durch schlechtes Wetter ausgleichen. „Die Kurzarbeit in der Schlechtwetterzeit kann im ganzen Betrieb oder nur in einzelnen Abteilungen eingeführt werden“, wie die Bundesagantur für Arbeit informiert.
5. Fahrplanwechsel bei der Deutschen Bahn – höhere Preise im Fernverkehr im Dezember
Im Dezember können zahlreiche Bürger also mit einigen Entlastungen rechnen, mit deren Hilfe sie ihre Gesamtkosten in der Energiekrise zumindest ein wenig senken können. Andere Dinge werden wiederum teurer. Mehr Geld hinblättern müssen Sie ab dem 11. Dezember, wenn Sie weitere Strecken mit der Bahn zurücklegen, wie BR.de berichtet: „Die Bahn erhöht ihre Preise im Fernverkehr nach eigenen Angaben um durchschnittlich 4,9 Prozent und begründet dies mit der hohen Inflation.“ Und auch die Deutsche Presse-Agentur berichtete mit Blick auf die Neuerungen bei der Bahn, dass deutschlandweit die Preise für Fernverkehrsfahrkarten und Bahncards steigen. Bei der Deutschen Bahn und vielen anderen Verkehrsunternehmen gelte ab dem 11. Dezember der Winterfahrplan. Wichtigste Änderung im Fernverkehr sei die Eröffnung der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Wendlingen und Ulm, womit Fahrgäste zwischen Stuttgart und München schneller unterwegs seien.