Eine Beerdigung ist eine traurige Angelegenheit. Sie geht aber auch ins Geld. Besonders dann, wenn der Verstorbene nichts hinterlassen hat.
Verstirbt jemand, ist das für die Hinterbliebenen, darunter Familie und Freunde, oftmals eine sehr belastende und emotionale Situation. Viele trauern dann um den verstorbene Person und brauchen Zeit, um den Verlust zu verarbeiten. Doch das wird erschwert durch all die Dinge, die man im Sterbefall regeln muss. Schließlich muss eine Beerdigung ausgerichtet werden, zudem steht die Öffnung des Testaments und die Nachlassregelung an. Es gibt viel zu organisieren und zu koordinieren. Neben dem Kummer können zudem finanzielle Sorgen hinzukommen.
Beerdigung und Kosten: Wer bezahlt, wenn kein Geld da ist?
Spätestens dann, wenn der Verstorbene kein oder kaum Geld hinterlassen hat. Eine Beerdigung ist schließlich nicht günstig. Diese kann mehrere tausend Euro kosten. Am Ende kann es sogar noch passieren, dass aufgrund dessen ein Familienstreit ausbricht, wer für die Beerdigung aufkommt. Glücklicherweise gibt es in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben. Gemäß Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuchs trägt der Erbe die Kosten für die Beerdigung des Erblassers.
De facto bedeutet das, der Verstorbene seine Beerdigung eigentlich selbst zahlen muss. Das restliche Geld kann der Erbe schließlich behalten. Doch es gibt eine wichtige Sache zu beachten: „Auch enterbte Angehörige, die nur Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil haben, bezahlen die Beerdigung indirekt mit“, erklärt Hubertus Rohlfing, Fachanwalt für Erbrecht in der Hammer Kanzlei Kahlert-Padberg gegenüber dem Info-Portal für Arbeitnehmer, aktiv-online.de. „Denn der Pflichtteil wird erst nach Abzug dieser Kosten berechnet.“ Was ist aber, wenn es mehrere Erben gibt?
Dann bestimmen diese meist einen, der die Organisation der Beerdigung und das Bestattungsunternehmen beauftragt. Dieser kann zuerst die Rechnung begleichen und dann das Geld anteilig von den anderen Erben zurückholen. Wie viel jeder im Einzelnen zahlen muss, richtet sich nach der Erbquote. Das geht übrigens laut dem Fachanwalt auch, wenn die anderen Erben mit der Art der Beerdigung bzw. den Kosten dafür nicht einverstanden sind, etwa, weil die Summe der Ausgaben zu hoch ist. „Eine Bestattung muss angemessen sein“, sagt Rohlfing dazu.
Beerdigung: Ehegatten kommen füreinander im Sterbefall auf
Was aber tun, wenn der Verstorbene so wenig hinterlässt, dass nicht einmal die Beerdigung bezahlt werden kann? Keine Sorge, gibt Rohlfing Entwarnung. „Die Erben müssen die nicht gedeckten Ausgaben nicht aus ihrem eigenen Vermögen finanzieren“, betont der Experte, „In so einem Fall greifen dann die Bestattungsgesetze der Bundesländer.“ Diese setzen fest, welche Angehörige in folgender absteigender Reihenfolge für die Bestattung aufkommen müssen:
- Ehe- oder Lebenspartner
- Kinder (wenn volljährig)
- Eltern
- Geschwister (wenn volljährig)
- Partner (aus keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft)
- Sonstige Sorgeberechtigte wie Vormünder
- Großeltern
- Enkelkinder (wenn volljährig)
Je nachdem, wer nach der jeweiligen Rangfolge an der Reihe ist, muss die Gesamtkosten der Beerdigung übernehmen. Kann es derjenige aus finanziellen Gründen bzw. Engpässen nicht, werden die nächsten Angehörigen gemäß der Liste in die Pflicht genommen und so weiter. Doch Vorsicht: Das gilt auch, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Nach den Landesgesetzen müssen Sie trotzdem für die Bestattung aufkommen. Sind Sie allerdings nicht zahlungsfähig und findet sich auch kein anderer aus der Familie, begleicht der Staat am Ende die Rechnung.