In der Rente gut versorgt? Das müssen Sie über die betriebliche Altersvorsorge wissen

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Sie kennen sollten.
 ©Jürgen Schwarz/Imago

Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine Betriebsrente. Welche Formen es gibt und welche richtig für Sie ist, erfahren Sie hier.

Immer mehr Menschen beschäftigen sich schon früh mit dem Thema Rente. Das ist auch äußerst sinnvoll, damit Ihnen später im Ruhestand keine Altersarmut droht. Eventuell haben Sie in diesem Fall einen Anspruch auf Grundrente*. Eine Form der Rente ist die betriebliche Altersvorsorge. Einem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zufolge gibt es fünf verschiedene Modelle, eines davon ist beispielsweise die Pensionskasse. Welche weiteren Formen der betrieblichen Altersvorsorge Ihr Arbeitgeber wählen kann, erfahren Sie hier.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Dem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zufolge handelt es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine freiwillige Zusatzrente, welche Rentnerinnen und Rentner im Alter zusätzlich zur gesetzlichen Rente finanziell unterstützen soll. Seit dem Jahr 2022 können Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer als Mitglied bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Teil Ihres Bruttolohns direkt für die betriebliche Altersvorsorge abzweigen. Dieses Verfahren wird Entgeltumwandlung genannt.

Im Gegensatz zur Riester-Rente wählt bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel der Arbeitgeber das Modell aus. Neben der Altersvorsorge sind in vielen betrieblichen Versorgungen auch Invalidität oder Tod mit der Betriebsrente abgesichert. Seit 2018 nehmen alle Beschäftigten automatisch an der Entgeltumwandlung teil. Wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie dem aktiv widersprechen.

Diese fünf verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es

Der Arbeitgeber kann zwischen fünf verschiedenen Modellen der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen:

  1. Direktversicherung: Lebens- oder Rentenversicherung – der Arbeitgeber überweist jeden Monat einen Teil des Gehalts an die Versicherung, das Geld wird verzinst
  2. Pensionskasse: eigenständige Versorgungseinrichtung, wird oft von einem oder mehreren Unternehmen gegründet, das Geld wird beispielsweise in eine Rentenversicherung sicher angelegt
  3. Unterstützungskasse: ebenfalls eigenständige Versorgungseinrichtung, die oft von einem oder mehreren Unternehmen gegründet wird, im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind Sie über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) abgesichert
  4. Pensionsfonds: im Gegensatz zur Pensionskasse dürfen Pensionsfonds das Geld auch in börsennotierte Anlagen investieren – die Renditechancen aber auch das Risiko sind höher, im schlimmsten Fall erhält man nur das eingezahlte Kapital, im besten eine deutlich höhere monatliche Auszahlung
  5. Direktzusage: der Arbeitgeber sagt Ihnen zu, dass Sie bei Erreichen des Rentenalters eine vorher vereinbarte Leistung erhalten und bildet dafür selbst Rückstellungen und legt das Geld an, beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kann die Direktzusage nicht mit privaten Beträgen fortgeführt werden

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe

Beachten Sie außerdem, dass Sie die betriebliche Altersvorsorge im Alter versteuern müssen. Wann eine Doppelbesteuerung der Rente vorliegt, lesen Sie hier. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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