So riestern Sie richtig - und sahnen bei der Steuererklärung richtig ab

Die Riesterrente birgt viele (Steuer-)Vorteile.
 ©dpa / Karl-Josef-Hildenbrand

Vielen Deutschen ist die Riester-Rente ein Rätsel - dabei lohnt sie sich in manchen Fällen. Schließlich wird sie staatlich gefördert. Was das mit der Steuererklärung zu tun hat, hier.

Private Altersvorsorge ist aktuell wichtiger geworden denn je. Staatliche Unterstützung gibt es für Arbeitnehmer in Form der Riester-Rente. Wer im Besitz dieser ist, erhält nicht nur staatliche Zulagen, sondern auch massive Steuervorteile.

Riester-Rente: Staatliche Zulagen und viele Steuervorteile

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sowie alle Beamten riestern. Aber auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ohne eigenes Einkommen dürfen mitmachen. Besondere Regelungen gelten für Azubis und Selbstständige.

Die jährliche Grundzulage beläuft sich pro Person auf 154 Euro. Eltern bekommen pro (bis Ende 2007 geborene) Kind zusätzlich 185 Euro, 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind. Sind Sie zudem unter 25 Jahre alt, bekommen Sie noch einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Alleinstehende dagegen profitieren eher vom Steuervorteil.

Riester-Rente von der Steuer absetzen

Schließlich ist der Vorteil der Riester-Rente gegenüber einer Arbeitnehmersparzulage oder einer Wohnungsbauprämie, dass Sie nicht nur Zuschüsse, sondern auch eine sogenannte Steuerstundung erhalten. Bei einer gewöhnlichen Sparförderung gibt der Staat einen Zuschuss und zieht sich danach vollständig zurück.

Wer riestert, der erhält dagegen nicht nur Zulagen, sondern die Einzahlungen können Sie überdies (bis zu einem jährlichen Höchstbetrag) als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Ob die Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt allerdings davon ab, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Zulagen. Ist das der Fall, erhalten Sie als Riester-Sparer den Differenzbetrag erstattet.

Übrigens: Gehen Sie in den Ruhestand, fallen Steuern auf die monatliche Auszahlung der Riester-Rente an, auch "nachgelagerte Besteuerung" genannt. Der Steuersatz für Rentner liegt meist aber niedriger als für Berufstätige.

Video: Es gibt auch ein alternatives Konzept zur Riester-Rente

So viel müssen Sie in die Riester-Rente einzahlen

Außerdem erhalten Sie die staatlichen Zulagen nur dann vollumfänglich, wenn Sie einen jährlichen Mindesteigenbeitrag einzahlen. Dieser liegt bei etwa 60 Euro im Jahr, aber mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens.

Erfahren Sie hier: Sie wollen früher in Rente? Mit diesen Tipps wird der Traum Wirklichkeit.

Zahlen Sie dagegen weniger ein, erhalten Sie auch die Riester-Förderung nur anteilig. Übrigens: Die Förderung bekommen Sie auch nur auf einen Maximalbeitrag von bis zu 2.100 Euro pro Jahr.

Riester-Rente: Diese Anlagemodelle sorgen für satte Rendite

Wie Ihre Riester-Rente aussieht, hängt ganz von den persönlichen Vorlieben ab. Allerdings variieren die Anlageformen stark, was Sicherheit und Rendite angeht.

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Folgende Möglichkeiten gibt es unter anderem:

1. Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung

Sie ermöglicht hohe Renditen, allerdings birgt sie auch ein größeres Risiko. Daher empfehlen Experten sie eher für jüngere Menschen, die große Schwankungen später wieder ausgleichen können.

2. Riester-Fondssparplan

Hier gehen Ihre Beiträge und die staatlichen Zulagen in Anteile von Investmentfonds. So winken hohe Rendite und streuen trotzdem das Risiko, schließlich erhalten Sie zum Rentenbeginn Ihre Einzahlungen und die Zulagen zurück.

3. Riester-Banksparplan

Diese Anlageform gilt als eine eher sichere Geldanlage. Er wird oftmals direkt von einzelnen Banken angeboten. Es ist also ratsam, Angebote zu vergleichen.

4. Wohn-Riester (Eigenheimrente)

Wenn Sie als Riester-Sparer ihr gefördertes Altersvorsorgekapital für den Bau oder Erwerb einer Immobilie nutzen wollen, ist das ebenfalls seit einiger Zeit möglich. Aber auch dann nur, wenn Sie selber in das Haus oder in die Wohnung einziehen.

Riester-Rente: Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie Ihr Geld

Grundsätzlich wird die Riester-Rente mit dem Rentenbeginn ausgezahlt. Sind Sie im Besitz eines Riester-Vertrags, der bis 2011 abgeschlossen wurde, können Sie schon ab dem 60. Lebensjahr eine Auszahlung beantragen. Für Verträge mit einem späteren Versicherungsbeginn liegt die Grenze dagegen beim 62. Lebensjahr. Gut zu wissen: Eine Auszahlung muss spätestens bis zum 68. Lebensjahr erfolgen.

Allerdings sollten Sie bedenken dass, je eher Sie sich Ihre Riester-Rente auszahlen lassen, desto weniger Beiträge und Zulagen sind bis dahin eingegangen - und desto niedriger ist auch die Rente.

Riester-Rente: So wird Ihnen das Geld ausgezahlt

Üblicherweise können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent der angesparten Summe entnehmen. Doch Vorsicht: Der Beitragserhalt muss garantiert bleiben. Das bedeutet konkret, dass Sie nur die Kapitalerträge entnehmen können, die über die Beitragszahlungen hinausgehen. Denn: Für die Rente sollten immer mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

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Ansonsten droht eine Erhöhung des Steuersatzes im selben Jahr. Daher raten Experten dazu, sich die komplette Summe als lebenslange Rentenzahlung auszahlen zu lassen. Diese müssen Sie dann nur mit Ihrem dann geltenden Steuersatz versteuern.

Besondere Fälle der Riester-Rente:

1. Das Huckepack-Riestern

Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner ohne eigenes Einkommen können ebenfalls riestern. So ist es möglich, dass diese ebenfalls von der staatlichen Förderung für die Altersvorsorge profitieren, wenn der andere Partner förderberechtigst ist und in einen Riester-Vertrag einzahlt. Das gilt übrigens auch, wenn ersterer nicht selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Bereits für einen Beitrag von mindestens 60 Euro erhält er oder sie die jährliche Grundzulage von 154 Euro.

2. Riestern nach der Geburt von Kindern

Zahlen Sie im ersten Jahr der Elternzeit mindestens einen Eigenbetrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens, auch wenn Sie keine Einkünfte beziehen, erhalten Sie die vollen staatlichen Zulagen. Ab dem zweiten Jahr müssen Sie lediglich nur noch den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr einzahlen - auch wenn Sie dann wieder gut verdienen sollten.

3. Riestern für Geringverdiener

Die wenigsten Geringverdiener legen fürs Alter zurück, da sie das Geld früher benötigen. Dadurch lassen sie sich die Riester-Zulage durch die Lappen gehen. Darüber hinaus zahlen diese in der Rente weniger Steuern auf die Auszahlung ihrer Riester-Rente als ihnen zuvor durch Zulagen gegeben wurden.

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Win-Win-Situation also: Schließlich werden Geringverdiener durch Riester subventioniert und ihnen sogar starke Sparanreize geboten. Dass aber tatsächlich nur wenige von ihnen riestern, liegt wohl daran, dass die Riester-Regeln sehr komplett und das Finanzwissen vieler nicht ausreicht, schätzen Experten.

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jp

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