Ein Kompromiss ist gefunden – das Bürgergeld soll kommen. Es wird das bisherige Hartz 4 ablösen. Empfänger dürfen sich freuen: Es gibt bald mehr. Aber wie viel genau?
Nach tagelangem Hin und Her haben sich die Ampelkoalition und die Union endlich zu einem Kompromiss durchringen können: Das Bürgergeld kommt – und zwar schon bald. Bereits ab dem 01. Januar 2023 soll es die bisherigen Hartz 4-Leistungen ablösen. Dann werden auch die Bezüge für diejenigen, die es erhalten, steigen. Der Streit zwischen den Parteien scheint damit vom Tisch.
Alleinstehende erhalten bald 502 Euro Bürgergeld – 50 Euro mehr als bisher
Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird diesen auch künftig auf das Bürgergeld haben. Um es zu bekommen, müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Wer also aktuell Hartz 4 bekommt, erhält automatisch im Januar das Bürgergeld. Das gilt übrigens auch für Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Diese können ebenfalls zusätzlich eine finanzielle Unterstützung erwarten. Doch wie viel bekomme ich genau?
Die Regelsätze werden unterschiedlich bestimmt und richten sich vor allem nach dem Familienstand des Empfängers. Wer zum Beispiel alleinstehend ist, soll etwa 50 Euro mehr als bisher und damit ab 2023 insgesamt 502 Euro erhalten. Dies soll die aktuelle hohe Inflation und Preisentwicklung widerspiegeln. Hier die Regelsätze nochmal im Überblick:
- 502 Euro für Alleinstehende
- 451 Euro für Eheleute oder Partner in einer Lebensgemeinschaft
- 420 Euro für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
- 348 Euro für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren
- 318 Euro für Kinder bis einschließlich fünf Jahren
Dennoch sollen sich bereits Sozialverbände kritisch zum Bürgergeld geäußert haben, demnach finden sie die Erhöhung unzureichend.
Alleinstehende erhalten bald 502 Euro Bürgergeld – Schonvermögen auf 40.000 Euro gesenkt
Aber: Das Bürgergeld wird für sechs Monate ausbezahlt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Höhe der Summe setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
- Höhe der Lebenshaltungskosten
- Miet-/Wohnkosten
- Höhe des Einkommens & Vermögens
- Höhe des Einkommens & Vermögens von Lebensgefährten, Ehegatten & Co.
CDU und CSU hatten gefordert, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Tagesschau.de berichtete kürzlich über weitere Details der nun erzielten Einigung: „Der Kompromiss sieht nun einen Betrag von 40.000 Euro für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft vor und 15.000 Euro für jede weitere“, heißt es in dem Bericht. „Es gilt eine Karenzzeit von einem Jahr – die Ampel hatte zwei Jahre gewollt.“ In dieser Zeit müssten Leistungsbezieher das Ersparte, auch Schonvermögen genannt, nicht aufbrauchen; die Altersvorsorge ist davon ausgenommen.