Wer einen Laptop anschafft, den er auch beruflich nutzt, soll diesen künftig besser steuerlich geltend machen können. Aus dem Finanzministerium kommt folgender Vorschlag.
Viele Beschäftigte, die in der Coronapandemie von daheim aus arbeiten, nutzen in vielen Fällen (auch) ihr privates Notebook. Eine Forderung aus der Politik könnte womöglich bald auch ihnen finanziell ein wenig weiterhelfen.
Denn wer einen Laptop anschafft, den er auch beruflich nutzt, soll diesen künftig besser steuerlich geltend* machen können. Darüber berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 19. Januar) anlässlich eines Vorschlags aus dem Finanzministerium: Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur habe das Ministerium vor den Bund-Länder-Gesprächen am Dienstag einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt.
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Neue Abschreibungsregeln für Laptops – auch Homeoffice betroffen?
Demnach könnten die Kosten für Computer und Software künftig vollständig im Jahr der Anschaffung berücksichtigt werden, so die Idee. Bisher können Arbeitsmittel für mehr als 950 Euro nur über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden - Laptops etwa über drei Jahre. Durch die Neuregelung könnte es vielen Steuerzahlern leichter fallen, die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro zu übertreffen, wie dpa anlässlich des neuen Vorschlags schreibt.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte laut dpa, durch neue Abschreibungsregeln sollten digitale Investitionen von Unternehmen unterstützt werden. „Das wird sicher zu einem Effekt führen, der sich auswirkt auf das Steueraufkommen“, sagte er. Gleichzeitig werde „das Investieren in digitale Ausstattung erhöht“. Nach Informationen der dpa sollen von der Regelung aber auch Arbeitnehmer im Homeoffice profitieren, die für die Arbeit zuhause neue Geräte anschaffen, so die Nachrichtenagentur. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.
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