Coronavirus: Gibt es bei Absagen von Events das Geld zurück?

Gibt es Geld zurück, wenn ein Konzert wegen dem Coronavirus abgesagt wird?
 ©picture alliance/Felix Hörhager/dpa

Immer mehr Veranstaltungen werden abgesagt, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Doch bekommt man für gekaufte Tickets sein Geld zurück?

  • Immer mehr Veranstaltungen werden wegen der Coronavirus-Gefahr abgesagt.
  • Viele Menschen haben Tickets gekauft, die nicht mehr gültig sind.
  • Als Ausgleich hoffen viele auf eine Rückerstattung ihre Geldes.

Das Coronavirus zwingt mehr und mehr Veranstalter dazu, geplante Events abzusagen. Das trifft unter anderem auf Theaterveranstaltungen, Konzerte sowie Sportevents zu. Wer jedoch schon lange vor dem Ausbruch des Coronavirus Tickets für Events gekauft hat, stellt sich nun berechtigterweise die Frage, ob das Geld rückerstattet wird.

Bekommt man sein Geld zurück, wenn ein Event wegen des Coronavirus verschoben wird?

Aufgrund des Coronavirus* sind viele Veranstalter dazu gezwungen, rechtzeitig zu handeln. Teilweise werden Events sogar erst kurz vor ihrem Start abgesagt. In manchen Fällen steht aber ein Ersatztermin im Raum, den aber oft nicht jede Person mit einem Ticket wahrnehmen kann. Ist in diesem Fall eine Rückerstattung des Geldes möglich?

Die Verbraucherzentrale gibt Antwort: Sofern eine Veranstaltung zur Zeit des Ticketkaufs einen festgelegten Termin hatte, müssen Käufer die Verschiebung nicht hinnehmen - und dabei spielt der Grund der Verschiebung keine Rolle. Stattdessen können sie sich mit der Bitte, den regulären Preis samt Vorverkaufsgebühren und Versandkosten wieder zu bekommen, an die Vorverkaufsstelle wenden.

Oft finden Sie in den AGB eine Klausel, die eine Rückerstattung des Geldes nur erlaubt, falls eine Veranstaltung ohne Aufschub abgesagt wird. Die Verbraucherzentrale hält etwaige Regelungen allerdings für unwirksam.

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Bekommt man sein Geld bei einer Absage einer Veranstaltung zurück?

Sollte ein Event ohne Aufschub abgesagt werden, besteht laut der Verbraucherzentrale ein Erstattungsanspruch. Dabei spielt es keine Rolle, weshalb eine Veranstaltung nicht stattfindet. Auch in diesem Fall sollten Sie die Vorverkaufsstelle und gegebenenfalls den Veranstalter, der auf Ihrem Ticket vermerkt ist, kontaktieren.

Weiterhin weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass Sie eine Rückerstattung innerhalb der nächsten drei Jahre geltend machen können. Zudem müssen Sie sich nicht mit Gutscheinen als Ersatz zufrieden geben, sondern es steht Ihnen zu, Ihr Geld zurückzufordern. Ist die Zahlung per Gutschein oder bar erfolgt, sollten Sie sich online beim Veranstalter informieren oder den jeweiligen Kundenservice kontaktieren.

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In diesem Ausnahmefall gibt es kein Geld zurück

Falls Sie an einer Veranstaltung aus Angst vor einer Ansteckung nicht teilnehmen wollen, gibt es aus rechtlicher Sicht kein Geld zurück. In diesem Fall empfiehlt es sich aber, den Veranstalter zu kontaktieren. Vielleicht haben Sie Glück und die Kosten werden trotzdem erstattet.

Übrigens: Auch in Bezug auf Abonnements* ist die Lage schwierig.

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Bekommt man Geld für eine gebuchte Unterkunft oder Tickets für öffentliche Verkehrsmittel zurück?

Wer weiter weg zu einer Veranstaltung fährt, muss für Hotelzimmer und Züge meist noch etwas mehr Geld bezahlen. Im Falle einer gebuchten Unterkunft gilt: Bei Pauschalreisen, die Eintritt und Zimmer beinhalten, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Sollten Sie ein Hotel einzeln gebucht haben, ist die Lage komplizierter. Sofern der Veranstalter schuld ist, dass ein Event ausfällt, muss er in einigen Fällen für entstandene Schäden aufkommen. Bislang ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, ob das Coronavirus* eine Kostenerstattung für Hotels rechtfertigt.

Die Deutsche Bahn hingegen erstattet Ihnen Ihre Reisekosten zurück, wenn Veranstaltungen aufgrund des Coronavirus abgesagt werden. Allenfalls gilt, sich in Bezug auf Geldrückerstattungen rechtzeitig zu erkundigen und entsprechende Kundenservices zu kontaktieren, da sich die Regelungen bei Bahn, Hotels und auch bei Flugunternehmen regelmäßig ändern.

Sollten sich die Geldverluste summieren, gibt es von staatlicher Seite Hilfen*, diese auszugleichen - sofern sie zu einer bestimmten Personengruppe gehören.

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soa

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