Coronavirus-Tipps: In diesen Fällen bekommen Sie finanzielle Hilfen vom Staat

Ein Hilfspaket soll auch Mietern helfen, die um ihre Wohnungen fürchten.
 ©picture alliance/Ralf Hirschberger/dpa

Der Staat will Menschen helfen, die besonders von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind. Neben Unternehmen profitieren auch einzelne Personengruppen davon.

  • Das Coronavirus macht vielen Menschen auch finanziell zu schaffen.
  • Die Bundesregierung bietet verschiedenen Personengruppen deshalb Hilfen an.
  • Welche das unter anderem sind, erfahren Sie hier.

Der Staat will Unternehmen und Privatpersonen unter die Arme greifen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie besonders benachteiligt sind. Sind Sie ebenfalls betroffen? Hier finden Sie einige Gelder, die Sie in Anspruch nehmen können.

Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige

Die Verbreitung des Coronavirus bereitet vielen auf ganz unterschiedlichen Ebenen Sorgen. So besteht beispielsweise die Angst, dass die aktuelle Situation einen negativen Einfluss auf die Wirtschaft* nimmt. Zudem blicken insbesondere kleine Unternehmen und Selbstständige, deren Arbeit aktuell eingeschränkt wird, in eine ungewisse Zukunft.

Um diese Personen zu unterstützen, bietet der Staat Soforthilfen an, die ein Budget von 50 Milliarden Euro umfassen. Unternehmen, die maximal fünf Beschäftigte haben, können einen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate erhalten. Hat ein Unternehmen hingegen bis zu zehn Mitarbeiter, bietet der Staat ein Maximum von 15.000 Euro für den gleichen Zeitraum an.

Wie es der Homepage der Regierung zu entnehmen ist, gelten die Beträge insbesondere für laufende Betriebskosten wie unter anderem Mieten. Anträge können bei den jeweiligen Kommunen und Ländern eingereicht werden.

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Eltern können jetzt Kinderzuschlag leichter beantragen

Ein neues Hilfspaket ermöglicht es Eltern, einfacher an den Kinderzuschlag zu kommen. Dieser sieht Beträge von bis zu 185 Euro pro Monat vor. Wie MDR Jump beschreibt, gilt bald nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate als Kriterium dafür, ob Eltern den Betrag erhalten. Stattdessen wird ab dem 1. April nur auf das Einkommen des vorangegangenen Monats geachtet. Zudem besteht nun die Möglichkeit, die Monate der Elternzeit und somit den Erhalt von Elterngeld zu verschieben, falls Mütter und Väter an ihrem Arbeitsplatz gebraucht werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums.

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Bislang keine Lösung für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben die schwere Aufgabe, Kinder und Arbeit unter einen Hut zu bekommen. Gibt es dafür finanzielle Hilfen? Wer daheim bleiben muss, kann nach § 616 BGB mit dem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung vereinbaren. Diese wird allerdings nur für ein paar Tage ausbezahlt. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisiert deshalb, dass in Zeiten des Coronavirus eine Lohnfortzahlung für den gesamten Zeitraum der Kita- und Schulschließung möglich sein muss. An dieser Stelle gibt es also noch Handlungsbedarf vonseiten des Staates.

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Vorteile für Personen, die ihre Miete nicht bezahlen können

Wer aufgrund der Coronavirus-Pandemie* zu wenige Geld zur Verfügung hat, um die eigene Miete zu bezahlen, muss nicht um seine Wohnung fürchten. Ein Hilfspaket des Bundeskabinetts sieht vor, dass Wohnungen sowie Gewerberäume nicht gekündigt werden dürfen, falls zwischen dem 1. April und 30. Juni Schulden anfallen. Das Gleiche gilt auch für die Strom-, Wasser-, Telefon- und Internetrechnungen. Wichtig ist hier, mit Vermietern und Anbietern rechtzeitig über die Situation zu sprechen. In allen Fällen müssen Sie die Schulden außerdem zu einem späteren Zeitpunkt begleichen.

Übrigens: Wer in Zeiten des Coronavirus helfen möchte, kann an mehreren Spendenaktionen* teilnehmen.

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Video: Wegen Coronavirus: Mieter sollen Vermieter kontaktieren

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soa

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