Neuregelung beim Elterngeld: Das ändert sich im September für Familien

Die Reform des Elterngeldes tritt zum 1. September in Kraft.
 ©Felix Kästle/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Millionen Eltern können ab Herbst von neuen Regelungen beim Elterngeld profitieren. Erfahren Sie hier, was das Gesetz zum Beispiel für die Elterngeldmonate bedeutet.

Gute Nachrichten für (werdende) Eltern: Die Reform des Elterngeldes* trat zum 1. September in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass Mütter und Väter von Frühgeborenen künftig länger Elterngeld bekommen. Zusätzlich werden die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ausgeweitet.

Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate

Der Bundesrat hatte die Reform des Elterngeldes bereits im Februar gebilligt. Das Gesetz sieht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge vor, dass Eltern von Kindern, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, einen zusätzlichen Monat Elterngeld bekommen sollen. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.

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Teilzeitkorridor wird erweitert - Partnerschaftsbonus flexibler

Die wöchentlich erlaubte Arbeitszeit während des Bezuges wird dpa zufolge zudem von 30 auf 32 Stunden erhöht und die Vorgaben für den sogenannten Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile in Teilzeit sind, werden gelockert.

So kann der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden, wie zudem familienportal.de informiert. Der Partnerschaftsbonus wird dem Portal zufolge auch flexibler: „Während Eltern diesen bisher 4 Monate am Stück beziehen mussten, kann er demnächst zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung. Und wer in einzelnen Monaten nicht auf die nötigen Arbeitsstunden kommt oder mehr arbeiten muss, braucht nicht – wie bisher - um den gesamten Partnerschaftsbonus zu bangen.“  Den Partnerschaftsbonus könnten auch Alleinerziehende bekommen. 

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Einkommensgrenzen für Paare werden angepasst

Zur Finanzierung der Änderungen sollen Spitzenverdienerpaare mit mehr als 300.000 Euro Einkommen künftig kein Elterngeld mehr bekommen, wie das Bundesfamilienministerium anlässlich der Zustimmung des Bundesrat im Februar zu der geplanten Reform auf seiner Internetseite mitgeteilt hatte. Die Grenze lag bisher bei 500.000 Euro.

„Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen - circa 7.000“, hatte das Bundesfamilienministerium zu den Hintergründen mitgeteilt. Für sie sei die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liege die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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