Eltern, die sich gemeinsam um ihren Nachwuchs kümmern wollen, können künftig länger Elterngeld beziehen. Die strengen Vorgaben zum Partnerbonus werden gelockert.
Beim Elterngeld* gibt es einige Neuerungen. Durch eine Reform, die seit 1. September greift, werden die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit über das Modell Elterngeld Plus ausgeweitet und die strengen Vorgaben zum Erhalt des Partnerschaftsbonus gelockert. Zumindest in einigen Punkten dürfte die Reform ein wenig Erleichterung für Mütter und Väter bedeuten.
Partnerschaftsbonus
Gerade der Partnerschaftsbonus kann sich lohnen. „Wenn Eltern Elterngeld Plus beziehen und parallel in Teilzeit arbeiten, können sie den Partnerschaftsbonus beantragen – das sind vor September dieses Jahres jeweils vier Monate Elterngeld zusätzlich“, erklärt BR.de die Hintergründe. Allerdings gebe es zwei harte Auflagen: „Der Bonus muss in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten beantragt werden und die Arbeitszeit jedes Elternteils muss im Korridor 25 bis 30 Wochenstunden liegen.“
Wenn sich die Arbeitszeit von einem Elternteil jedoch beispielsweise im vierten Monat nicht mehr einhalten lasse, weil das Kind krank oder der Kindergarten zu sei, müsse der bereits ausgezahlte Betrag zurückgezahlt werden, informiert BR.de. Ab 1. September ändere sich das: „Der Partnerschaftsbonus kann dann zwischen zwei und vier Monate genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung. Außerdem wird der Arbeitszeitkorridor geringfügig vergrößert auf 24 bis 32 Wochenstunden.“
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Elterngeld Plus
Wie steht es mit dem Elterngeld Plus? Das Elterngeld Plus verlängere die Dauer des Elterngeldbezugs, informiert BR.de ganz allgemein. Es könne doppelt so lange in Anspruch genommen werden. Ausgezahlt werde jedoch nur die Hälfte des Basiselterngeldes. „Das kann sich für Personen rechnen, die in Teilzeit arbeiten.“ Allerdings könne bei beiden Modellen in Teilzeit gearbeitet werden. Die Obergrenze liege ab September bei 32 Stunden.
Eine weitere Verbesserung für Eltern in Teilzeit: Bekommen sie zum Beispiel Kurzarbeiter- oder Krankengeld, verändert das künftig nicht mehr die Höhe ihres Elterngeldanspruchs, informiert BR.de. Bisher sei es durch diese Zahlungen reduziert worden.
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Basiselterngeld
Als mögliches Elterngeldmodell gibt es weiterhin auch das klassische „Basiselterngeld“: Ein Elternteil allein habe darauf bis zu zwölf Monate Anspruch, schildert der BR. „Wenn beide Elternteile Basiselterngeld-Monate nehmen, sind es insgesamt 14 Monate. Der ausgezahlte Betrag liegt bei mindestens 300 Euro. Wenn der Elternteil während des Bezugs nicht arbeitet, werden 65 Prozent des Netto-Lohns vor der Elternzeit ausgezahlt. Maximal sind es 1.800 Euro im Monat.“
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Kritikern geht die Reform des Elterngeldes allerdings nicht weit genug. Sie wünschen sich noch mehr Flexibilität für betroffene Mütter und Väter und kritisieren zum Beispiel auch, dass der Mindestsatz von 300 Euro nicht erhöht werde. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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