Kindergeld und Kinderfreibetrag: Wie Eltern künftig Steuern sparen können

Was ist beim Kindergeld zu beachten? Experten wissen Rat.
 ©Marcel Kusch/dpa (Archivbild)

Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Experten erklären, wer von welchem Geld profitieren kann - und warum sich eine Steuererklärung für Eltern auf jeden Fall lohnt.

Kindergeld: So viel Geld gibt es für Ihr Kind

Kinder kosten Geld, keine Frage. Der Staat unterstützt Familien mit dem Kindergeld*, das zum Januar 2021 gestiegen ist. So bekommen Eltern für jedes erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro jeden Monat steuerfrei, wie Stiftung Warentest schildert. Das Kindergeld wird monatlich aufs Konto überwiesen.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Steuervorteil für Eltern

Alternativ gibt es den Kinderfreibetrag. Das Finanz­amt ziehe den Kinder­frei­betrag rück­wirkend in der Steuererklärung von dem zu versteuernden Jahres­einkommen ab, schildert Test.de die Hintergründe. „Gleich­zeitig addiert das Finanz­amt das Kinder­geld wieder zur Steuerlast, damit Eltern nicht doppelt profitieren. Die verbleibende Differenz ist die tatsäch­liche Ersparnis.“

Was ist beim Kindergeld zu beachten? Eltern sollten die Fristen kennen: „Seit 2018 können Eltern den Antrag auf Kinder­geld nur noch bis zu einem halben Jahr rück­wirkend geltend nach­holen.“ Den Steuervorteil gebe es für Eltern allerdings nur einmal - „entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag“, heißt es zur Erklärung auf Test.de. Das Finanzamt prüfe in der Steuererklärung automatisch, was für Eltern steuerlich günstiger sei.

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Kindergeld: Antrag rechtzeitig stellen

Wie beschrieben wird das Kindergeld nur sechs Monate rückwirkend nach Antragseingang gewährt. „Wer den Antrag später stellt, verschenkt Geld“, erklärt die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 05/2021). Tipp: „Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung durch die Familienkasse zu vermeiden, warten Sie, bis Sie die elfstellige Steueridentifikationsnummer für Ihr Kind erhalten haben.“ Sie komme automatisch kurz nach der Geburt per Post und sei zwingend notwendig für den Antrag.

Kindergeld in jedem Fall beantragen

Noch einen wichtigen Tipp nennen die Experten: Man solle Kindergeld „immer“ beantragen, heißt es in dem Beitrag, „selbst, wenn Kinderfreibeträge aufgrund Ihres höheren Einkommens für Sie günstiger sind.“ Denn erstens erhalte man das Geld monatlich und nicht erst im Nachgang über die Steuererklärung. Zweitens rechne das Finanzamt das Kindergeld immer gegen - „unabhängig davon, ob Sie es tatsächlich erhalten haben“.

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Geld oder Freibetrag - was ist günstiger?

Alternativ zum Kindergeld bekommen Eltern für minderjährige Kinder die genannten Freibeträge, wie Finanztest gerichtet an junge Eltern erklärt. „Pro Kind gibt es einen vollen Kinderfreibetrag. Für 2021 beträgt dieser 5.460 Euro (2.730 Euro je Elternteil). Dazu kommen 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil) für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.“ Unverheiratete Eltern erhielten je einen halben Freibetrag.

Wer profitiert von was? Für einige Eltern seien die Freibeträge „günstiger“, erklärt die Zeitschrift Finanztest. „2021 gilt das, wenn Ehepaare mit einem Kind über 77.500 Euro Einkommen, Alleinerziehende mit halben Freibeträgen über 39.000 Euro haben - jeweils nach Abzug der absetzbaren Kosten.“

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Darum lohnt sich eine Steuererklärung für Eltern

Die Experten raten Eltern, eine Steuererklärung abzugeben - „nur so kommen die Freibeträge ins Spiel“, wie die Zeitschrift Finanztest schildert. Das Finanzamt prüfe erst in der Steuererklärung, ob Kindergeld plus Kinderbonus (150 Euro für 2021) oder die Freibeträge günstiger seien. „Sparen Sie mit diesen mehr Steuern, werden Kindergeld und Bonus von Ihrem Vorteil wieder abgezogen.“ Nur der Rest wirke sich steuermindernd aus, „damit Sie nicht doppelt profitieren“. Besserverdienende würden den Bonus teilweise oder voll wieder einbüßen. „Über das Jahr wirken sich die automatisch eingetragenen Freibeträge bei der Lohnsteuer nur auf die Kirchensteuer und einen eventuellen Soli aus“, heißt es zudem in dem Beitrag. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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