Auch bei Bankgeschäften kann man mal etwas schiefgehen. Warum Sie Ihre Bank bei einer Fehlüberweisung sofort informieren sollten -und welche Fälle knifflig sind..
- Falsche IBAN, ein Zahlendreher oder ein anderer Fehler bei der Überweisung - so etwas kann passieren.
- Betroffene sollten sich sofort mit ihrer Bank auseinandersetzen.
- Manchmal ist die Lage allerdings nicht einfach. Was Sie dazu wissen sollten.
Fehler bei der Banküberweisung passiert? Dann sollten Sie schnell handeln
Bei Bankgeschäften ist ein Fehler schnell mal passiert: Man hat sich mit der IBAN vertan, verursacht einen Zahlendreher - oder der Adressat des Geldes hat der Bank seine neue Kontoverbindung noch nicht mitgeteilt. Und die Überweisung landet versehentlich auf dem falschen Konto. Was, wenn der Empfänger das Geld nicht zurückgibt?
"Den Schaden hat man dann alleine", warnt einem Bericht von Welt.de zufolge die Sprecherin des Bundesverbandes deutscher Banken, Juliane Weiß. Nur gescheiterte Lastschriften, PayPal- oder Kreditkartenzahlungen lassen sich dem Bericht zufolge schnell ausbügeln. Fehlüberweisungen seien dagegen schwer rückholbar. Das sollte man beachten:
Falsche Iban eingegeben? Was Bankkunden wissen sollten
Falsche IBAN eingegeben? Bestenfalls blockt hier das Onlinesystem der Bank von vornherein ab - mit dem Ergebnis, dass die Überweisung gescheitert sei, heißt es in dem Bericht der "Welt". Beim händisch ausgefüllten Überweisungsträger sei die Bank verpflichtet zu prüfen, ob die IBAN überhaupt existiere. Und wenn doch mal ein falscher Transfer durchrutscht? Dann könne der Überweisende hoffen, die Zahlung auf einem Konto landet, dass es nicht gibt - in diesem Fall, so heißt es in dem Bericht, werde das Geld* zwar abgebucht, es komme aber nach wenigen Tagen zurück.
Schwieriger wird es, wenn das andere Konto gültig ist. Juliane Weiß rät laut Welt.de, dass man sich, wenn man den Fehler bemerkt, sofort mit der Bank in Verbindung setzen sollte. Es besteht oft noch die Chance, dass man den Transfer stoppen kann, da eine Überweisung bis zu zwei Tage dauern kann.
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Bericht: 20 Euro für ein Auskunftsverfahren bei der Bank
Anders ist das dem Bericht zufolge, wenn die falsche Überweisung schon gutgeschrieben ist. Dann könnten Betroffene die Bank um ein Auskunftsverfahren bitten, was ab Irrläufersummen von 20 Euro* möglich sei. Dann werde der Empfänger angeschrieben und um Rücküberweisung gebeten. Rückholaufträge gibt es allerdings nicht umsonst, schreibt "Welt", dem Online-Verbraucherportal "Finanztip" zufolge lägen sie zwischen zehn und 20 Euro.
Grundsätzlich gilt dem Bericht zufolge: Sei eine Überweisung falsch gebucht worden, müsse der Empfänger sie zurückgeben. Er habe sich sonst ungerechtfertigt bereichert. Eine Garantie, dass er das auch tue, gebe es nicht. Nicht selten kommt es deshalb zu Streitigkeiten. Rechtlicher Rat ist dann von Hilfe.
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Fehler beim Lastschriftverfahren passiert? Das sollten Bankkunden tun
Einfacher ist es zum Beispiel bei Lastschriftverfahren. Hier lässt sich dem Bericht zufolge ein Fehler schnell korrigieren. Bankkunden hätten mindestens acht Wochen das Recht, ihr Geld* zurückzuholen, schreibt "Welt.de". Und habe man mit Diensten wie zum Beispiel PayPal bezahlt, gebe es sogar einen Käuferschutz von bis zu 180 Tagen. Auch ungerechtfertigte Kreditkartenzahlungen ließen sich über das "Chargeback-Verfahren" innerhalb von acht Wochen stornieren. Nach diesem Zeitraum sei eine Zurückbuchung "reine Kulanz der Kartenfirma" - ein gesetzlicher Anspruch bestehe dann nicht mehr.
Um Fehler von Anfang an zu vermeiden, sollte man seine Überweisungen deshalb immer besser doppelt checken.
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ahu
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