Die Gaspreisbremse greift zwar erst im März, soll jedoch rückwirkend schon ab Januar 2023 gelten. Welche Entlastungen bedeutet das für welchen Haushalt?
Der Bundesrat hat am 16. Dezember die Energiepreisbremsen gebilligt. Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen sollen die Bremsen ab 1. März gelten, für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant.
Das Vergleichsportal Verivox erklärte vorab, was die Änderung für Verbraucher konkret bedeutet. „Das bedeute für einen Haushalt im Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh eine zusätzliche Entlastung von rund 154 Euro pro Jahr. „Für Singles (5.000 kWh) beläuft sich die zusätzliche Ersparnis auf 38 Euro, ein Paarhaushalt (12.000 kWh) spart 93 Euro extra“, heißt es in der Mitteilung.
Entlastung von „926 Euro pro Jahr“ durch Gaspreisbremse – Beispiel-Rechnung für Familien im Reihenhaus
Werden 80 Prozent des Basisverbrauchs auf 12 Cent pro kWh gedeckelt, sinkt Verivox zufolge die Gasrechnung „bei den aktuellen Marktpreisen auf 2.632 Euro“ – „das entspricht einer Entlastung von 926 Euro pro Jahr (26 Prozent). Ein Zwei-Personen-Haushalt (12.000 kWh) bezahlt dadurch rund 556 Euro weniger, ein Single-Haushalt wird um rund 232 Euro entlastet.“
Einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden: Was bringt die Entlastung im Dezember?
Zur der einmaligen Entlastung im Dezember 2022 teilte Verivox zudem mit: „Legt man die aktuellen Marktpreise zugrunde, liegt die durchschnittliche Abschlagszahlung für ein Einfamilienhaus derzeit bei rund 297 Euro.“ Übernehme der Staat eine Rate, würden die jährlichen Kosten von 3.558 Euro auf 3.261 Euro sinken, was einer „Entlastung von rund 8 Prozent“ entspreche.
Entlastungspakete als Reaktion auf gestiegene Kosten
Die Politik hatte angesichts der gestiegenen Kosten zuvor schon mehrere Entlastungsmaßnahmen beschlossen – so etwa die 300-Euro-Energiepauschale an steuerpflichtige Arbeitnehmer im September sowie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen. Nun also folgt mit der einmaligen Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember der nächste Schritt.
Im Januar 2023 soll zudem das Kindergeld auf 250 Euro steigen.