Jetzt profitieren: So sparen Sie 2021 eine Menge Geld

Das Jahr 2021 bringt für viele Verbraucher finanzielle Vorteile. (Symbolfoto)
 ©Monika Skolimowska/dpa

Seit 2021 gelten einige neue Regelungen, von denen Verbraucher profitieren können – bei diesen Posten lassen sich laut Experten Kosten sparen.

Mit dem Start ins Jahr 2021 sind viele neue Regelungen in Kraft getreten: Nach 30 Jahren entfällt für die meisten Steuerzahler der Solidaritätsbeitrag, kurz Soli. Und der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, steigt. In diesem Jahr liegt er bei 9.744 Euro statt vorher 9.408 Euro, erklärt die Stiftung Warentest.

2021: Das Kindergeld steigt und der Kinderzuschlag wird angehoben

Mit dem Januar 2021 bekommen Eltern zudem 15 Euro mehr Kinder­geld* im Monat. „Das Kinder­geld beträgt jetzt für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro“, heißt es auf Test.de (Stand: 28. Dezember) anlässlich des Jahreswechsels. Ange­hoben wird nun auch der Kinder­zuschlag, den Eltern mit kleinen Einkommen zusätzlich zum Kinder­geld gezahlt bekommen: Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind.

Was gilt 2021 bei Familien noch? Für Alleinerziehende gilt: Ziehen Mütter oder Väter ihre Kinder alleine groß, profitieren sie auch in diesem Jahr von einem höheren Steuerfreibetrag: Statt 1.908 Euro beträgt dieser 4.008 Euro im Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 9. Dezember) anlässlich des Jahreswechsels berichtet. Darauf mache der Bund der Steuerzahler aufmerksam. Den Freibetrag gebe es, wenn ein Elternteil mit mindestens einem Kind zusammenlebe, für das ein Kindergeldanspruch bestehe – und wenn keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person bestehe. Alleinerziehenden mit mehreren Kindern stehe ein zusätzlicher Freibetrag von 240 Euro pro Kind zu. Dieser Freibetrag werde nur auf Antrag berücksichtigt.

Unterhaltskosten für eine unterhaltsberechtigte Person können dem Bericht zufolge als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Für das Jahr 2021 sind demnach laut Steuerzahlerbund maximal 9.744 Euro zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherung abziehbar.

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Aufwendungen fürs Alter steuerlich besser absetzen

Wie steht es mit der Altersvorsorge? Aufwendungen für das Alter können ab dem 1. Januar steuerlich besser abgesetzt werden, berichtet dpa. Dazu gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken, erklärt demnach der Bund der Steuerzahler. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gelte 2021 ein Höchstbetrag von 25.787 Euro (2020: 25.046 Euro). Maximal könnten davon im neuen Jahr Jahr 92 Prozent abgesetzt werden. Das heiße: Alleinstehende könnten 23.724 Euro und Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner 47.448 Euro steuerlich geltend machen.

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Corona: Baukindergeld verlängert – was Stiftung Warentest empfiehlt

Der Bund habe zudem das Baukinder­geld Corona-bedingt um drei Monate verlängert, berichtet Test.de. „Die Förderung gibt es nun für Bauherren und Immobilienkäufer, die bis Ende März 2021 den notariellen Kauf­vertrag abschließen oder eine Baugenehmigung haben“, so der Tipp der Experten von Stiftung Warentest.

2021 gibt es, wie Test.de unter anderem schreibt, zudem für Bausparer „mehr Wohnungs­bauprämie“. Es gelten „deutlich groß­zügigere Einkommens­grenzen“ als zuvor. „Die Prämie gibt es aber auch künftig nur, wenn Sparer ihren Vertrag für Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie einsetzen. Ausnahme: Sparer, die bei Vertrags­abschluss noch keine 25 Jahre alt sind, können nach sieben Jahren mit ihrem Geld machen, was sie wollen. Die Prämie für die vergangenen sieben Spar­jahre bekommen sie trotzdem.“

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Neuer Kfz-Steuertarif 2021 – was Autofahrer wissen sollten

Teurer wird es den Experten zufolge unterdessen für neue Autos mit hohem Sprit­verbrauch und hohem CO2-Ausstoß. „Das gilt für alle Fahr­zeuge, die ab Januar 2021 erst­malig zugelassen werden“, heißt es auf Test.de zum neuen Kfz-Steuer­tarif. Aber: „Für emissions­arme Pkw bis zum Schwellen­wert von 95 Gramm Kohlen­dioxid­ausstoß je Kilo­meter gibt es einen neuen Steuerfrei­betrag von jähr­lich 30 Euro – längs­tens fünf Jahre.“ Die Kfz-Steuer für Elektro­autos betrage weiterhin 0 Euro. Das gelte bis Ende 2030. (ahu)*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

Quellen: Test.de; dpa

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