Steuererklärung: Wegen Corona-Krise gilt neue Abgabefrist – unter dieser Bedingung

Bei der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 gibt es eine Neuerung.
 ©picture alliance / Oliver Berg/dpa

Die Pläne zur verlängerten Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 stoßen auf Zustimmung im Bundestag. Für die neue Abgabefrist gibt es jedoch eine Bedingung.

Update vom 15. Januar 2021: Die Pläne zur verlängerten Abgabefrist* für die Steuererklärung 2019 stoßen im Bundestag auf einhellige Zustimmung. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der großen Koalition signalisierten am Donnerstag auch sämtliche Oppositionsfraktionen ihre Zustimmung, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.

Es gibt jedoch eine Bedingung: Nach dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sollen Steuerberater wegen der Corona-Krise sechs Monate mehr Zeit für die Steuererklärungen ihrer Mandanten bekommen. Das bedeutet: Die Abgabefrist für die Jahressteuererklärungen 2019 soll demnach vom 28. Februar dieses Jahres bis zum 31. August verlängert werden - allerdings nur in den Fällen, in welchen der jeweilige Steuerzahler einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, wie dpa berichtet.

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Steuererklärung mit Steuerberater: Neue Abgabefrist wegen Corona

Artikel vom 22. Dezember 2020: Steuerberater sollen wegen der Corona-Krise mehr Zeit für die derzeit anstehenden Steuererklärungen* ihrer Kunden bekommen. Darüber berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 18. Dezember 2020). Die Abgabefrist für die Jahressteuererklärungen 2019 solle dann vom 28. Februar auf den 31. August verlängert werden, teilte das Finanzministerium am Freitag entsprechend auf Twitter mit.

Steuerberater sollen mehr Zeit für Steuererklärungen bekommen

Steuerberater hatten dies gefordert, weil sie derzeit viel Arbeit mit den Anträgen für Corona-Hilfen haben, berichtet dpa.

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Normalerweise gilt: Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss das normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres tun. Lassen sich Betroffene von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich die Frist, wie dpa schreibt, bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Steuerberater hätten die Erklärungen für 2019 also eigentlich bis Ende Februar 2021 einreichen müssen. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks

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