Grundrente: Ab diesem Zeitpunkt wird das Geld an Rentner ausgezahlt

Die Grundrente ist schon seit ein paar Monaten in Kraft. Noch haben Rentner sie allerdings nicht bekommen. Für die ersten soll sich das in absehbarer Zeit ändern.

Die Grundrente ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben Rentner, die lange Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärte. Aber auf dem Konto ist bisher bei keinem Rentner eine Zahlung angekommen, auch Grundrentenbescheide gab es nicht. Denn die Auszahlung hatte sich bekanntlich verzögert.* Die Einführung der Grundrente sei mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, hatte die Deutsche Rentenversicherung zu den Hintergründen erklärt.

Ohne Antrag: Erste Grundrente-Bescheide ab Juli

Nun aber soll es Berichten zufolge bald losgehen: Die Deutsche Rentenversicherung wolle demnächst Schritt für Schritt mit der Auszahlung beginnen, schrieb die Augsburger Allgemeine jetzt in ihrer Online-Ausgabe. Die ersten Empfänger könnten im kommenden Monat ihre Grundrente erhalten. „Ab Juli 2021 wird der Zuschlag an Rentner gezahlt, die dann erstmals einen Rentenbescheid erhalten“, habe die Deutsche Rentenversicherung auf Anfrage berichtet, wie das Portal augsburger-allgemeine.de konkret schreibt. Ein genaues Datum stehe in Kürze fest, zitiert das Portal die Deutsche Rentenversicherung zudem. Die Auszahlung der Grundrente dürfte dann zwar wie angekündigt bald beginnen – aber nicht alle Berechtigten erhielten bereits im Juli 2021 Geld.

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Informationen über Anspruch auf Grundrente

Auch die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hatte – bereits vor einigen Monaten – darüber berichtet, dass ab Juli 2021 die ersten Bescheide verschickt werden sollen. Wer als sogenannter Neurentner ab dem Start der Versandaktion im Juli seinen Rentenbescheid erhalte, bekomme darin auch die Information, ob ein Anspruch auf Grundrente bestehe, schrieb dpa (Stand: 22. April) zudem. Für alle, die ihren Rentenbescheid früher erhalten hätten, werde der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag gesondert geprüft.

Grundrente: Auszahlungen sollen Schritt für Schritt erfolgen

„Begonnen wird mit den ältesten Jahrgängen, es folgen dann schrittweise die jüngeren Jahrgänge. Die letzten Fälle werden bis Ende 2022 aufgerufen“, hieß es weiter in dem dpa-Bericht. Und: „Ergibt die Prüfung, dass ein Anspruch besteht, erhalten die Betroffenen einen neuen Rentenbescheid. In diesem wird auch über die Höhe des Zuschlags informiert. Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt.“ Wer dagegen keinen Anspruch auf einen Zuschlag habe, erhalte auch keinen Bescheid.

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Prüfung durch die Rentenversicherung erfolgt automatisch

Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums können laut dpa rund 1,3 Millionen Rentner mit einem Zuschlag in Höhe von durchschnittlich 75 Euro im Monat rechnen. Ein Antrag muss demnach also nicht gestellt werden. Die Prüfung durch die Rentenversicherung erfolgt demnach automatisch, ebenso die Auszahlung. (ahu) Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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