Rentenerhöhung fällt 2021 für Millionen Rentner aus – doch Pensionen steigen?

Viele Rentner bekommen nun die Folgen der Corona-Krise finanziell zu spüren: Die sonst im Sommer übliche Erhöhung der Altersbezüge fällt 2021 im Westen Deutschlands aus.
 ©Sebastian Kahnert/dpa

Für Millionen Rentner in Deutschland wird es in diesem Juli nicht die sonst übliche Rentenerhöhung geben. Bei den Pensionen sieht die Lage 2021 anders aus.

Viele Rentner bekommen nun die Folgen der Corona-Krise finanziell zu spüren. Zum ersten Mal seit Jahren gibt es in diesem Juli für viele von ihnen keine Rentenerhöhung. Denn nach jahrelangen Rentensteigerungen fällt die sonst im Sommer übliche Erhöhung der Altersbezüge 2021 wegen der Corona-Krise im Westen Deutschlands bekanntlich aus*. Und in den neuen Bundesländern wird es in diesem Jahr nur eine Mini-Erhöhung von 0,72 Prozent geben. Insgesamt beziehen in Deutschland 21 Millionen Menschen Rente.

Corona-Nullrunde: Für Millionen Rentner in Deutschland keine Rentenerhöhung im Juli 2021

Wie kommt es zu der Entwicklung in Folge der Corona-Krise konkret? „Die Renten werden in diesem Jahr in den neuen Bundesländern um 0,72 Prozent steigen, im Westen wird es keinen Anstieg geben“, schilderte die Deutsche Rentenversicherung in einer Mitteilung – und erklärte darin die Hintergründe: Das Plus bei der Rente orientiere sich vor allem an der Entwicklung der Löhne der Beschäftigten des vergangenen Jahres. „Da es hier aufgrund der Corona-Pandemie in 2020 keinen Anstieg gegeben hat, können die Renten in diesem Jahr im Westen nicht angehoben werden. Die Rentengarantie schützt die Rentnerinnen und Rentner aber vor einer Minderung der Renten.“ Die Rentenerhöhung in den neuen Bundesländern ergebe sich aus der sogenannten Angleichungstreppe im Rahmen der Ost-West-Angleichung der Renten. 

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Pensionen 2021

Derweil dürften sich 1,34 Millionen Pensionäre in Deutschland freuen. So stiegen die Bezüge von Ex-Bundesbeamten zum 1. April 2021 immerhin um 1,2 Prozent, wie die tz (Ausgabe vom 5./6. Juni) berichtete; ähnlich hoch falle auch der Zuwachs für ehemalige Landes- und Kommunalbeamte aus. Der Grund sei: Die Höhe ihrer Altersbezüge orientiere sich an der Besoldung aktiver Beamter – steige diese, steige auch die Pension. Ehemalige Beamte müssten ihre Pensionen voll versteuern.

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Wegweisende BGH-Urteile – Bundesfinanzministerium will Rentenbesteuerung ändern

Seit Jahren gibt es derweil Streit um eine mögliche Doppelbesteuerung der Rente. Hierzu hatte der Bundesfinanzhof Ende Mai - anlässlich von zwei Fällen – wegweisende Entscheidungen verkündet. Mehr darüber sowie zu den politischen Konsequenzen in Sachen Rentenbesteuerung lesen Sie hier. (ahu) *Merkur.de und tz.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

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