Hartz-IV-Regelsätze steigen – doch Geld reicht laut Berechnung nicht einmal für diese Kosten

Sozialverbände und Verbraucherschützer haben die beschlossene Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes als zu gering kritisiert (Symbolbild).
 ©Ina Peek/Imago

Die Hartz-IV-Regelsätze steigen zum Jahreswechsel. Doch reicht der Zuschlag, um die kräftig anziehenden Strompreise auszugleichen? Marktbeobachter haben nachgerechnet.

Hartz-IV-Empfänger werden nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox auch nach Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar nicht genug Geld zur Deckung ihrer Stromkosten* erhalten. Für Alleinlebende belaufe sich die Lücke auf durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, berichteten die Marktbeobachter laut der Deutschen Presse-Agentur.

Hartz IV 2022: Strompauschale laut Berechnung im Schnitt 22 Prozent zu niedrig

In der Mitteilung des Vergleichsportals heißt es: „Zum 1. Januar 2022 steigt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um 3 Euro auf 449 Euro pro Monat. Davon sind laut Verivox rein rechnerisch 36,44 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden beliefen sich im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 44,33 Euro. Das entspricht „einem Minus von 22 Prozent“.

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Vergleichsportal: Zu wenig Geld für Strom in Hartz-IV-Satz

Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, sei die Lücke noch deutlich größer. „Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 48,91 Euro monatlich den Regelsatz um durchschnittlich 34 Prozent“, heißt es in der Mitteilung.

Bei den für einen durchschnittlichen Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden im Jahr berücksichtigt Verivox die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger. Die Pauschale der Stromkosten für Hartz-IV-Bezieher wird im Regelbedarfsermittlungsgesetz festgesetzt.

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Kritik von Verbraucherschützern an Hartz-IV-Sätzen

Sozialverbände und Verbraucherschützer kritisieren seit langem, dass in den Hartz-IV-Sätzen der Anteil für Strom nicht ausreiche. Die Betroffenen seien wegen der knappen Sätze häufig nicht in der Lage, die hohen Stromkosten durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Sätze müssten sich stärker am tatsächlichen Strombedarf orientieren.

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Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 sei der Regelsatz schrittweise um rund 30 Prozent gestiegen (von 345 Euro auf 449 Euro), teilt Verivox außerdem mit. Die Strompreise hätten sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 59 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 80 Prozent. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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