Erbschaftssteuer sparen: Wer sofort in die geerbte Immobilie einzieht, kann sie umgehen

Wird Erben teurer? Es sieht laut den neuesten Änderungen für 2023 ganz danach aus. Um eine Immobilie behalten zu dürfen, werden manche vielleicht sogar Kredite aufnehmen müssen.

Neues Jahr, neue Gesetzesänderung: Im Januar 2023 steht eine neue Bewertung von Immobilien an. Das hat Vor- und Nachteile. Einerseits könnte diese dafür sorgen, dass der Wert von Häusern und Co. in einigen Fällen deutlich ansteigen wird, im Einzelfall soll der Immobilienwert bis zu 50 Prozent anwachsen. Andererseits erhöht sich dadurch auch erheblich die Erbschaft- und Schenkungssteuer.

Immobilienwert steigt – Erbschaftssteuer auch

Bislang betrug der Freibetrag beim Erben für den hinterbliebenen Lebens- oder Ehepartner 500.000 Euro. Weitere sehen aktuell wie folgt aus:

  • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro

    Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern eines Verstorbenen: 100.000 Euro
  • Alle übrigen Erben: 20.000 Euro

Doch mit der Änderung 2023 kann dieser nun schnell um mehrere zehntausend Euro hochklettern. Das kann bei Erben zu großen (finanziellen) Problemen führen. Die FDP hat aus diesem Grund bereits eine Erhöhung der Freibeträge gefordert, um erstere zu entlasten. Ansonsten kann es passieren, dass Erben, die ein Haus behalten wollen, wiederum einen Kredit aufnehmen müssen. Sich aber für sein Erbe zu verschulden, will und kann nicht jeder, weshalb Erben auch das Recht haben, eine Hinterlassenschaft nicht anzutreten.

Die Erbschaftssteuer an sich richtet sich nach den Bodenrichtwerten, die allerdings regional sehr unterschiedlich sind. Das bedeutet, dass sich das Erben in manchen Gebieten, die geradezu boomen, nicht mehr lohnt. Haupt-Profiteure sind hingegen Großinvestoren, die bestehende Häuser teilweise ganz wegreißen und stattdessen Mehrfamilienhäuser und Komplexe bauen, um möglichst viel Gewinn zu machen.

Erbschaftssteuer umgehen – Tipps von Experten

Manche Experten raten daher, die Änderung insofern zu umgehen, indem man jetzt noch bis zum Ende des Jahres eine Schenkung veranlasst. Laut dem Verband Haus und Grund reicht es aus, den Schenkungsvertrag beim Notar zu unterschreiben. Zwar müsse man dann auch eine Steuer zahlen, allerdings gelten wie beim Erben noch die Voraussetzungen und Freibeträge für 2022.

Eine andere Möglichkeit ist, sofort selbst einzuziehen. Die Erbschaftssteuer entfällt für den hinterbliebenen Lebens- oder Ehepartner, wenn dieser für mindestens zehn Jahre in der Immobilie wohnen bleibt. Für Kinder gilt die Befreiung nur für eine Wohnfläche bis 200 Quadratmeter, danach wird besteuert.

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