Fünf Tipps fürs Testament: Vererben Sie eine Immobilie, besser vom Notar beraten lassen

Ein Testament soll nach dem Tod das Erbe regeln. Um es richtig zu machen und um Streit zu vermeiden sollten Sie sich vom Notar beraten lassen.

Es ist eine leidige Aufgabe, die viele vor sich herschieben. Manchmal sogar, bis es zu spät ist. Doch wer möchte, dass nach seinem Tod alles nach seinem Willen geregelt ist, sollte bereits frühzeitig daran denken, ein Testament aufzusetzen. Dazu empfiehlt es sich, sich über die wichtigsten Dinge und besonders Besitztümer Gedanken zu machen. Wer soll den Familienschmuck bekommen? Wer das gute Silbergeschirr?

Fünf Tipps fürs Testament: Vererben Sie eine Immobilie, sollten Sie sich besser vom Notar beraten lassen

Ist sogar eine Immobilie im Spiel, die es zu vererben gibt, wird es schon komplexer. In manchen Fällen ist es zudem sinnvoll, zuvor bestimmte Themen mit den Kindern oder anderen nahestehenden Menschen in Ruhe zu besprechen. Hier ein paar zusätzliche Tipps, wie Sie richtig ein Testament aufsetzen, mit dem Sie auch zufrieden sind.

1. Testament nur handschriftlich aufsetzen

Was sich nach einem Relikt aus alten Zeiten anhört, ist in diesem Fall eine sinnvolle Angelegenheit. Notwendig ist es nicht, schließlich sieht das Bürgerliche Gesetzbuch in vielen Fällen einige Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge vor. Aber es gibt wiederum Situationen, die darin nicht berücksichtigt werden, etwa, wenn man einen Lebensgefährten, Stief- oder Patenkinder hat sowie Freunden Vermögen vererben möchte. Dazu braucht es nach deutschem Recht unbedingt ein vollständig handschriftliches Testament, das Sie persönlich verfasst haben.

2. Testament: Es bleiben nur Schulden zu vererben

Gibt es keine Vermögenswerte, die der Erblasser an seine Erben weitergeben kann, sondern genau das Gegenteil, also Schulden, wird die Sache ebenfalls schwieriger. Dann sind die Erben, sobald der Nachlass bekannt geworden ist, an der Reihe. In den meisten Fällen wird diesen dann geraten, das Erbe auszuschlagen. Das ist sinnvoll, wenn die vererbte Immobilie bereits völlig heruntergekommen oder diese verschuldet ist. Doch dazu gilt eine Frist von sechs Wochen, die man nicht verpassen sollte.

4. Testament: Vererben Sie eine Immobilie, besser ab zum Notar

Gibt es eine Immobilie zu vererben, kann unter den Erben schnell Streit entstehen. Um das zu vermeiden und eine gerechte Lösung für alle zu finden, sollte man daher besser einen Notar zurate ziehen. Besonders dann, wenn mehrere Immobilien im Spiel sind. Zwar könnte man diese auf die Erben verteilen, doch nicht immer haben sie den gleichen Wert, was wiederum für Zündstoff sorgen könnte. Der Notar kostet zwar Geld, welches aber gut investiert ist. Das öffentliche Testament kann schließlich den Erbschein ersetzen und damit sogar den Erben später Gerichtsgebühren ersparen.

5. Testament: Erbengemeinschaft verwalten

Stirbt ein Erblasser und hat er noch Frau und Kinder, bedeutet das nicht automatisch, dass der Ehepartner alles erbt. Stattdessen erhält der Partner nach dem Ehegattenerbrecht die eine Hälfte des Vermögens, die andere steht wiederum den Kindern zu. Das nennt sich auch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass, wenn mehr Kinder als eines da sind, ihnen alles gemeinsam gehört, darunter:

  • Vermögenswerte
  • Immobilien
  • Gegenstände
  • Wertpapiere

Das Problem: Die Erben müssen sich dann kümmern, diese fair aufzuteilen, was wiederum zu Problemen führen kann. Das Gesetz sagt schließlich nur, wer erbt und wie viel Vermögen vorhanden ist. Deshalb ist es für den Erblasser auch so wichtig, genau zu verfügen, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll.

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser