Ab Mai gibt es den Kinderbonus von 150 Euro pro Kind. Zudem zahlt die Bundesagentur für Arbeit für alle, die Anspruch auf Grundsicherung haben, einen Corona-Zuschlag.
Zur Entlastung von Menschen in der Coronakrise hatten sich die Spitzen der Koalition im Bund im Februar auf mehrere Maßnahmen geeinigt: Unter anderem gibt es einen einmaligen Corona-Zuschlag für etwa 3,8 Millionen Arbeitslose, Ältere und Behinderte in der Grundsicherung, wie BR Online berichtete.
Und: Familien dürfen sich auf einen einmaligen Bonus pro Kind freuen. Den sogenannten Kinderbonus*. Die Leistungen werden den Berichten zufolge ab Mai nun ausbezahlt.
Hier zunächst die wichtigsten Punkte zum Corona-Zuschlag:
Corona-Zuschlag: Wer ist betroffen und wie hoch ist die Einmalzahlung?
Corona-Zuschlag für Empfänger von Grundsicherung: Um Herausforderungen in Zeiten der Pandemie besser meistern zu können, bekommen Menschen mit Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherung im Mai einmalig 150 Euro, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 29. April). Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns abmildern, hieß es entsprechend in der Mitteilung auf Bundesregierung.de. „Er richtet sich an Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.“
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Ab wann wird der Corona-Zuschlag ausgezahlt?
Voraussetzung sei, „dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird.“
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Muss ein Antrag für den Corona-Zuschlag gestellt werden?
Ein Antrag muss für den Corona-Zuschlag nicht gestellt werden. „Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt“, heißt es weiter in der Mitteilung auf Bundesregierung.de. „Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.“
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Und hier die wichtigsten Punkte zum Kinderbonus:
Kinderbonus von 150 Euro pro Kind: Wie viele Familien bekommen die Einmalzahlung?
Mehr als zehn Millionen Familien erhalten nach Angaben des Familienministeriums zudem den Kinderbonus. Den einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind bekommen die Eltern laut dpa, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Der Anspruch wird geregelt wie beim Kindergeld und ist als Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie gedacht.
Gut zu wissen: Den Kinderbonus gibt es für jedes Kind, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand, schildert BR.de. Die Einmalzahlung von 150 Euro werde nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Welche Familien profitieren vom Kinderbonus am meisten?
Letztlich können nicht alle Eltern den Kinderbonus komplett behalten. Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet: Je höher etwa das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. „Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet“, schildert auch dpa, „Geringverdiener profitieren also am meisten davon“.
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Ab wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?
Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt? „Für Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, wird einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung überwiesen“, heißt es auf BR.de. Somit dürften sich viele Eltern im Mai über den einmaligen Zuschuss zum Kindergeld freuen. „Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt.“
Weiter hießt es in dem Bericht des BR: „In manchen Fällen ergibt sich eine Berechtigung für Kinderbonus und Corona-Zuschlag. Dann werden beide Boni an die Berechtigten ausgezahlt.“ (ahu) *Merkur.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.
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