Der Kinderbonus von 150 Euro pro Kind soll schon ab Mai gezahlt werden. Aber welche Familien profitieren am Ende überhaupt davon?
Für viele Eltern ist es eine gute Nachricht: Der Kinderbonus von 150 Euro pro Kind soll schon ab Mai ausgezahlt* werden. Einen solchen Corona-Kinderbonus von damals 300 Euro hatte es für Familien schon im vergangenen Jahr gegeben. Der Zuschlag auf das Kindergeld soll 2021 nun also einmalig 150 Euro betragen. Der Kinderbonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet.
Kinderbonus: 150 Euro pro Kind – welche Familien profitieren davon?
Nicht alle Familien profitieren von dem Kinderbonus gleichermaßen. Denn auch diesmal werden, wie wiwo.de berichtet, die Gutverdiener dabei „leer ausgehen“ – weil sie bereits jetzt stärker vom Kinderfreibetrag profitieren würden. In diesem Jahr betrage der Kinderfreibetrag 8.388 Euro pro Kind.
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Rechenbeispiel zu Kinderfreibetrag und Kinderbonus
In dem genannten Bericht auf wiwo.de erklärt Daniel Schollenberger, Steuerexperte beim Fachportal Steuertipps.de, anhand eines fiktiven Beispielfalls die Rechnung zudem anschaulich so: Zwei „frisch gebackene“ Eltern mit einem Sohn haben gemeinsam ein zu versteuerndes, jährliches Bruttoeinkommen von 80.000 Euro und müssen davon etwa 16.904 Euro Steuern zahlen. Ziehe man den Freibetrag der beiden, also 8.388 Euro, von dem 80.000 Euro Jahreseinkommen ab, erhalte man ein zu versteuerndes Einkommen von 71.612 Euro. Auf dieses geringere Einkommen fielen entsprechend weniger Steuern an – in dem Fall etwa 14.062 Euro, wie es auf wiwo.de zu der Beispielrechnung weiter heißt.
Sie hätten ohne Kinderfreibetrag 16.904 Euro an Steuern zahlen müssen, und mit Kinderfreibetrag 14.062 Euro, so die genannte Beispielrechnung – was also einer Entlastung aus dem Kinderfreibetrag von 2.842 Euro entspreche. Zum Vergleich: An Kindergeld bekämen die Eltern bei dem fiktiven Beispiel monatlich 219 Euro, sowie einmalig 150 Euro Kinderbonus.. Was in der Summe 2.778 Euro ergebe. Dieser Betrag sei also niedriger als die steuerliche Entlastung aus dem Kinderfreibetrag. wiwo.de zitiert den Experten abschließend so: Am Beispiel der beiden jungen Eltern zeige sich, dass ihm und ihr mit dem Kinderfreibetrag „im Jahr über 64 Euro mehr an steuerfreiem Geld zur Verfügung stehen, als es mit dem Kindergeld und Kinderbonus der Fall wäre“. Weiter heißt es auf wiwo.de: Damit bringe den beiden der Kinderbonus „faktisch nichts, weil sie mit und ohne Kinderbonus steuerlich stärker entlastet werden als die Summe an Kindergeld“.
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Mit welchem Einkommen profitieren Eltern vom Corona-Kinderbonus?
Welchen Familien kommt der Kinderbonus schlussendlich wie zugute? Dazu berichtet wiwo.de konkret: „Eheleute profitieren nur bis zu einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von etwa 75.000 Euro im Jahr zumindest teilweise vom neuen Kinderbonus, bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei einem jährlichen Einkommen von 37.500 Euro.“ Diese Werte beziehen sich dem Bericht zufolge dabei auf das zu versteuernde Bruttoeinkommen. Durch die steuerliche Berücksichtigung von Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen könne die genaue Bruttogrenze individuell noch etwas höher liegen.
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Gerade Geringverdiener würden unterdessen vom Kinderbonus profitieren. Denn er wird wie beschrieben mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung aufgeschlagen. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA
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