Viele Familien mit wenig Einkommen bekommen ab August eine einmalige Unterstützung von 100 Euro pro Kind. Manche müssen das Geld allerdings erst beantragen.
Ab August bekommen Familien mit geringem Einkommen eine Extra-Zahlung von einmalig 100 Euro je Kind, den sogenannten Kinderfreizeitbonus. Der Bonus kann für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Das Geld bekommen Familien mit minderjährigen Kindern* und Jugendlichen, die zum Beispiel auf Hartz-IV oder Wohngeld angewiesen sind. Der Freizeitbonus ist Teil des „Corona-Aufholprogramms“, mit dem Bund und Länder die Langzeitfolgen der langen Einschränkungen im Bildungs- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche zumindest abmildern wollen.
Bei Hartz IV, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag
Konkret ist der Kinderfreizeitbonus für Familien gedacht, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schilderte.
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Wer muss den für den Kinderfreizeitbonus einen Antrag stellen?
Automatisch, sprich ohne Antrag, fließt das Geld dabei an jene Familien, die einen Kinderzuschlag erhalten, wie BR Online berichtet. Denn sie seien bei der Familienkasse schon als Anspruchsberechtigte bekannt. Automatisch gehe das Geld ebenfalls an Familien, die Hartz-IV-Leistungen erhalten oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Familien, die Wohngeld oder Sozialhilfe bekommen, aber keinen Kinderzuschlag erhalten, müssten hingegen einen Antrag stellen. „Er kann formlos gestellt werden, er muss also keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Die Familien müssen aber nachweisen, dass sie im August 2021 Wohngeld oder Sozialhilfe bekommen. Das können sie etwa mit einer Kopie des Bewilligungsbescheides tun“, informiert BR.de. Weiter heißt es in dem Bericht: „Diejenigen, die einen Antrag stellen müssen, schicken ihn an ihre zuständige Familienkasse. Ihre Adresse steht auf dem Bescheid fürs Kindergeld.“ Ein entsprechendes Formular hat die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit auch auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt, wo sich unter anderem auch Informationen darüber finden, was man einem solchen Antrag gegebenenfalls noch als Nachweis beifügen muss.
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Wann wird der Kinderfreizeitbonus ausgezahlt?
Bei jenen Familien, die den Kinderzuschlag beziehen, und deshalb keinen eigenen Antrag stellen müssen, fließt der Kinderfreizeitbonus BR Online zufolge im August nach der Zahlung des Kinderzuschlags. Bei jenen wiederum, die einen Antrag stellen müssen, fließe das Geld „frühestens ab August. Möglicherweise wird es auch später überwiesen, wenn der Antrag bearbeitet ist.“ Wenn die Eltern getrennt seien, werde das Geld dem Elternteil überwiesen, der das Kindergeld erhalte. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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