Kinderzuschlag 2025 für zahlreiche Familien: Wer hat einen Anspruch?

Viele Familien mit geringem Einkommen können den sogenannten Kinderzuschlag beantragen. Der Maximalbetrag hat sich zum 1. Januar auf monatlich 297 Euro erhöht.

Zum Jahresbeginn ist das Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro monatlich gestiegen. Wenn das Einkommen für die Familie nicht reicht, kann man unter bestimmten Voraussetzungen zudem einen sogenannten Kinderzuschlag (KiZ) beantragen. Die Höhe des Kinderzuschlags variiert je nach Einkommen – der Höchstbetrag liegt seit diesem Jahr bei monatlich 297 Euro pro Kind.

Wer hat möglicherweise Anspruch auf Kinderzuschlag?

Ob im individuellen Fall ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte, lässt sich in wenigen Schritten mit dem sogenannten KiZ-Lotsen herausfinden, wie die Bundesagentur für Arbeit schreibt. „Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben“, heißt es unter anderem auf deren Website. Außerdem müssen der Bundesagentur für Arbeit auch folgende Bedingungen für einen Anspruch auf den Kinderzuschlag erfüllt sein:

  • Das Kind lebt im selben Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Die Eltern erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für das Kind.
  • Das Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Eine weitere Bedingung, so heißt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: „Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.“

Kinderzuschlag: Antrag bei der Familienkasse – auch online möglich?

Zwar werden Kindergeld und Kinderzuschlag gemeinsam ausgezahlt. Aber der Antrag auf Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden, wie die Bundesagentur für Arbeit zudem erklärt – den Antrag kann man den dortigen Angaben zufolge zunächst auch online ausfüllen. Ergänzend benötige man in der Regel auch verschiedene Unterlagen wie „mehrere Nachweise“ zum Einkommen, eine Erklärung zum Vermögen sowie einen Nachweis über die Wohnkosten. Seien weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich, werde man „während der Antragstellung darüber informiert“. Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet: „Sie erhalten monatlich höchstens 297 Euro pro Kind. Der Sofortzuschlag ist darin bereits enthalten. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt“.

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