Maskenpflicht: Bei Verstoß droht ein Bußgeld in diesen Bundesländern

Die Maskenpflicht gilt ab dieser Woche in allen Bundesländern.
 ©picture alliance/Sind Schuldt/dpa

In 15 Bundesländern gilt die Corona-Maskenpflicht - das letzte Bundesland zieht am 29. April nach. Wer keine Maske trägt, muss mit einer Geldstrafe rechnen - aber nicht in jedem Bundesland.

  • Ab dieser Woche gilt in allen Bundesländern eine Maskenpflicht.

  • In manchen Bundesländern drohen bei Verstoß Bußgelder.

  • Bayern ist am strengsten. Strafen gibt es nicht in allen Bundesländern.

Maskenpflicht in Deutschland - Bußgelder nicht in allen Bundesländern

An vielen Orten des öffentlichen Lebens ist das Maskentragen* in Deutschland nun Pflicht: Seit 27. April gilt die neue Regelung in 15 Bundesländern, als letztes Land folgt am 29. April Schleswig-Holstein. In einigen Ländern galt die Pflicht bereits, Vorreiter war Sachsen. Zum Schutz von Mund und Nase reichen auch ein Schal oder ein Tuch.

In den allermeisten Bundesländern gilt nun also: Im öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen müssen die Bürger einen Mund-Nase-Schutz* tragen. In Nordrhein-Westfalen etwa kommen Wochenmärkte, Haltestellen, Bahnhöfe, Taxis, Arztpraxen, Post, Bank und Tankstellen hinzu - in Berlin hingegen gilt die Pflicht nur in Bussen und Bahnen.

In manchen Bundesländern drohen bei Verstößen saftige Strafen - anderswo setzt man nur auf den sozialen Druck. Das Ziel ist dasselbe: Die Corona-Ansteckungsrate* zu drücken, auch wenn die Menschen wieder mehr vor die Türe gehen. Denn der Erreger Sars-CoV-2 wird per Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen.

Diese Bußgelder drohen bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht:

Bayern: Bußgeld bei Verstoß bis zu 5000 Euro für Ladenbetreiber

Besonders streng ist Bayern*: Bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften werden 150 Euro fällig. Für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal Masken trägt, sind sogar 5.000 Euro Bußgeld vorgesehen.

Baden-Württemberg: Bußgeld erst ab 4. Mai geplant

In Baden-Württemberg gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Über Bußgelder muss noch entschieden werden. Bild.de (Stand: 27. April) zitiert dazu einen Sprecher des Gesundheitsministeriums: "In einer einwöchigen Übergangsphase sind keine Strafen vorgesehen, damit sich alle auf die neue Praxis einstellen können. Ab 4. Mai 2020 ist vorgesehen, ein Bußgeld zu erheben, wenn ein Verstoß gegen die Maskenpflicht festgestellt wird."

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Berlin: Keine Strafe bei Verstoß gegen Maskenpflicht

In Berlin, wo die Pflicht zum Tragen in den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, nicht jedoch im Einzelhandel, droht bei Verstößen zunächst kein Bußgeld. Die Bundeshauptstadt setzt vor allem auf Einsicht, heißt es dazu auf Tagesschau.de (Stand: 24. April). Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte, die Berliner hätten sich bisher diszipliniert an die in der Corona-Krise geltenden Regeln gehalten.

Brandenburg: Menschen müssen erstmal nicht mit Bußgeld rechnen

In ganz Brandenburg, wo die Pflicht seit 27. April  (und zuvor bereits in Potsdam) nun in Bus, Bahn, Tram und Geschäften gelte, will man laut Bild.de bei der Maßnahme mit Berlin Hand in Hand gehen: Wer die Masken nicht trage, müsse zunächst nicht mit einem Bußgeld rechnen, berichtet das Portal.

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Bremen: Zunächst soll dort kein Bußgeld verhängt werden

Auch die Landesregierung von Bremen will zumindest am Anfang bei Verstößen kein Bußgeld verhängen, berichtete Tagesschau.de. 

Sachsen-Anhalt: Kein Zutritt ohne Maske

Etwas anders verhält es sich dem Bericht von Tagesschau.de zufolge in Sachsen-Anhalt: Zwar werde auch hier bei Verstößen zunächst kein Bußgeld fällig. Allerdings müssten alle ohne Mund-Nasen-Bedeckung damit rechnen, dass sie in Einkaufsläden nicht eingelassen und von Fahrten mit Bus und Bahn ausgeschlossen würden, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne zitiert wird.

Schleswig-Holstein: Bußgeld bei Verstoß gegen Maskenpflicht nicht vorgesehen

In Schleswig-Holstein, wo die Regelung ab 29. April gelten soll, sind Mund-Nasenschutz dann ebenfalls beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Ein Bußgeld bei Verstößen ist laut Landesregierung aber nicht vorgesehen, wie Tagesschau.de vermeldete.

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Nordrhein-Westfalen: Kommunen sollen zunächst entscheiden

Nordrhein-Westfalen: NRW will die Handhabung zunächst den Kommunen mit ihren Ordnungsämtern überlassen, heißt es weiter in dem Bericht. Die Ordnungshüter sollen demnach erst die Menschen ansprechen und sie zum Tragen von Masken auffordern. "Erst, wenn das nicht befolgt wird, kann ein Bußgeld verhängt werden", zitiert Tagesschau.de Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Er setze aber stark darauf, dass es sich in wenigen Tagen so entwickelt, "dass die Masken bei den betreffenden Einrichtungen zum gewohnten Bild gehören".

Mecklenburg-Vorpommern: 25 Euro Bußgeld möglich

In Mecklenburg-Vorpommern ist derweil künftig ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro möglich, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in dem Bericht zitiert wird.

Hessen: 50 Euro Bußgeld für Wiederholungstäter

Und in Hessen will man wiederholte Verstöße mit einem Bußgeld von 50 Euro belegen, hieß es demnach aus der Staatskanzlei in Wiesbaden.

Hamburg: Bußgeld nur für Ladenbesitzer

In Hamburg, wo die Schutzmasken-Pflicht in Bussen, Bahnen, Geschäften und auf Wochenmärkten gelte, sei ein Bußgeld zunächst nicht vorgesehen, berichtet Bild.de und zitiert in dem Zusammenhang Justizsenator Till Steffen (Grüne): "Das wollen wir uns erst ansehen, ob das überhaupt erforderlich ist." Anders sieht es laut Bild.de für Ladenbetreiber aus, die Menschen ohne Maske ins Geschäft lassen: Ihnen würden nach Angaben der Gesundheitsbehörde Bußgelder in Höhe von 500 bis 1000 Euro drohen, heißt es dort.

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Saarland: Noch keine Strafen festgelegt

Im Saarland soll laut Bild.de derweil erstmal kein Bußgeld verhängt werden - weder für Bürger noch für Ladenbesitzer, man setze auf die Einsicht der Menschen.

Niedersachsen: Vorerst kein Bußgeld

Auch in Niedersachsen droht laut Bild.de bei Verstößen zunächst kein Bußgeld.

Rheinland-Pfalz - 10 Euro Verwarngeld ab 4. Mai möglich

Wie steht es mit den Bußgeldern in Rheinland-Pfalz? In der ersten Woche solle es dem Ministerium zufolge bei einer Ermahnung bleiben, ab der zweiten Woche könne dann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig werden, vermeldet Bild.de - und weiter heißt es in dem Bericht: "Wenn Mitarbeiter geöffneter Geschäfte Mund und Nase nicht abgedeckt haben, soll dies mit einem Bußgeld von 250 Euro für die Betreiber geahndet werden – sofern es in dem Laden keine anderweitigen Schutzmaßnahmen wie Trennwände gibt."

Sachsen: Kein Bußgeld geplant

Sachsen war das erste Bundesland mit Maskenpflicht: Wer Bus und Bahn fährt oder Geschäfte betritt, muss seit dem 20. April eine Schutzmaske tragen. "Ein Bußgeld bei Nichtbeachtung ist aber vorerst nicht geplant. Das Gebot wird bisher weitgehend eingehalten", berichtet Bild.de (Stand: 27. April).

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Thüringen: Kein Bußgeld bei Verstoß gegen die Maskenpflicht

Nach Angaben von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) werde in Thüringen kein Bußgeld fällig wenn Menschen im öffentlichen Nahverkehr oder im Handel ohne Maske angetroffen werden, berichtet Bild.de zudem. Auch in Thüringen solle auf Kontrollen verzichtet werden, heißt es in dem Bericht. Zuvor hatte die Stadt Jena die Regel mit den Masken eingeführt.

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Quellen: Tagesschau.de, Bild.de, dpa

ahu

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